Bewilligungszeitraum Bescheid nur für einen Monat

Begonnen von Lina, 31. März 2023, 09:08:21

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Lina

Hallo,

Die Frage ist, warum werden die ergänzenden Sozialleistungen nicht für 12 Monate im Voraus bewilligt?

es sind Leistungen nach SGB X12, drittes Kapitel bewilligt worden aber nur für einen Monat. Dann steht da noch "Werden aufgrund gleich gebliebener Verhältnisse Leistungen für künftige Zeiträume durch Überweisung bewilligt, bleibt der Auszahlungsbetrag gleich" die Zahlung wird lediglich in Aussicht gestellt und, "Sie sind folglich leistungsberechtigt nach dem 3. Kapitel SGB XII.

Die Gegebenheiten sind, Alter unter 65 Jahren, Zwangsverrentet vom JC mit 63 Jahren. Die Rente ist zu gering um die Lebenshaltungskosten zu decken.

Grundsicherung für Rentner wird erst mit 65 Jahren gewährt.



Bimimaus5421

Dann macht man einen Widerspruch gegen den Leistungsbescheid,denn der Gesetzgeber sieht 12 Monate vor .
Und wenn die Rechtsstelle ablehnt ,dann die Feststellungsklage beim Sozialgericht
(3) 1Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. 2Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. 3Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.

(4) 1Leistungen zur Deckung von wiederkehrenden Bedarfen nach § 42 Nummer 1, 2 und 4 werden monatlich im Voraus erbracht. 2Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 sind die §§ 34a und 34b anzuwenden.


Fettnäpfchen

Bimimaus5421

Die Userin war letztes mal am 09.2023 aktiv und die Frage war vom 31.03.23 da hilft deine Antwort nicht mehr.
So alte Threads ignoriert man wenn sie nicht von einem selber sind und das Thema weitergeht.

MfG FN
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Bimimaus5421

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Januar 2024, 15:23:52Bimimaus5421

Die Userin war letztes mal am 09.2023 aktiv und die Frage war vom 31.03.23 da hilft deine Antwort nicht mehr.
So alte Threads ignoriert man wenn sie nicht von einem selber sind und das Thema weitergeht.

MfG FN
Wollte nur helfen .Das wusste ich nicht