WUB trotz durchgehender AU

Begonnen von Schneemann, 02. April 2023, 21:34:13

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Schneemann

Hallo zusammen ich bin seit geraumer Zeit  durchgehend AU,ich habe eine Eu-Rente beantragt.Jetzt will das JopCenter das ich eine WBU vorlege zum einem Gespräch um meine
Berufliche Zukunft. Meine frage ist,muss ich den Termin wahrnehmen was ich nicht kann wegen meinen Erkrankungen,was muss ich schreiben das ich nicht kann.Eine WBU bekomme ich nicht.

BigMama

Wenn du keine WUB bekommst, musst du den Termin wahrnehmen. Wahrscheinlich will das Jobcenter nur von dir den Stand des Rentenverfahrens wissen und dich mögliche weitere Schritte zu informieren.
Erfahrungsgemäß werden weit über 50 Prozent der Anträge direkt abgelehnt. Gefühlt findet erst in einem Widerspruchsverfahren die ausreichende Würdigung der Befunde deiner Ärzte statt.
Womöglich geht es nur darum.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Schneemann

Das kann man doch bestimmt auch schriftlich klären.

BigMama

Es ist schwierig einen Dialog in Schriftform zu führen.
Nimm dir nen Beistand mit und den Nachweis über die Rentenantragstellung, falls diesernoch nicht beim Jobcenter vorliegt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Schneemann

Ich habe leider keinen Beistand,ich werde es in Schriftform versuchen.

BigMama

Ein Beistand kann jede Person deiner Wahl sein, Ein Freund, ein Familienmitglied oder ein Nachbar.....
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

FritzLoch

Absolute Willkür. Wer durchgehend krankgeschrieben von dem ist keine Phantasiebescheinigung abzufordern. Eine AU ist weiterhin ein wichtiger Grund- Punkt! Und das Urteil worauf sich alle Anstalten beziehen ist hier nicht anzuwenden da eine völlig anderer Sachverhalt und Einzelfallentscheidung.

Mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts weise ich darauf hin, dass eine AUB regelmäßig auch die Unfähigkeit beinhaltet, einen Meldetermin wahrzunehmen, siehe dazu BSG , Urteil vom 9. 11. 2010 – B 4 AS 27/10 R .
Waldschrat Pferdepension e.V.

BigMama

Dein Beitrag könnte beim TE den Eindruck erwecken, er müsste der Einladung nicht nachkommen und hätte keine Leistungsminderung zu erwarten.
Dem ist aber nicht so.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

FritzLoch

Zitat von: BigMama am 03. April 2023, 12:05:07Dein Beitrag könnte beim TE den Eindruck erwecken, er müsste der Einladung nicht nachkommen und hätte keine Leistungsminderung zu erwarten.
Dem ist aber nicht so.

Muss er auch nicht, er hat auch m.M.n. keine Sanktionen oder Leistungsminderung bezugnehmend auf das fernbleiben zum Termin zu erwarten insb. da er durchgehend krankgeschrieben ist und sich nicht kurzfristig durch AU dem Termin (Folgeterminen)entzieht. Der SB'chen kann jetzt den MDK oder den ÄD informieren zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit konsultieren wenn er die AU anzweifelt.

Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, Immobilitätätbescheinigung, Bettlägerigbescheinigung usw. entstehen der Phantasie der einzelnen SB'chen. Das einzige was SB'chen machen kann, ist die Zuführung zur externen Begutachtung und diese natürlich vollumfänglich durch den Steuerzahler bezahlen zu lassen. Sollte es dennoch zu dem Versuch kommen eine Sanktion auszusprechen sind die Erfolgschancen in diesem Fall bei 99,999%

Waldschrat Pferdepension e.V.

Simone-

Da es das gleiche Problem ist, widerhole ich meinen Beitrag aus diesem Thema:

https://hartz.info/index.php/topic,131083.msg1571616.html#msg1571616

Zitat von: Schneemann am 02. April 2023, 21:34:13Hallo zusammen ich bin seit geraumer Zeit  durchgehend AU, ich habe eine Eu-Rente beantragt. Jetzt will das JopCenter das ich eine WBU vorlege zum einem Gespräch um meine Berufliche Zukunft.
Auch hier finde ich das Ansinnen des JC nachvollziehbar.

Und auch hier kannst du versuchen, dich dagegen zu wehren.

Ich hatte NIE einen einzigen Termin verpasst, trotzdem kam aus heiterem Himmel mal eine Einladung mit Verlangen einer WUB. Mit einem Schreiben bekam ich das vom Tisch. Ich erhielt daraufhin eine schriftliche Terminabsage und erst zwei Monate später eine erneute Einladung ohne Verlangen einer WUB.

Bei mir nannten sie das, was sie verlangten eine
"Bettlägrigkeitsbescheinigung / Reiseunfähigkeitsbescheinigung"
"oder eine sonstige Bescheinigung über die Art der Erkrankung aus der hervorgeht, dass Sie...".

In unserem Sprachgebrauch sagen wir WUB dazu, aber ich würde das in dem Schreiben genau so bezeichnen, wie es in der Einladung steht, daher die Punkte. Wenn du es verwenden willst, dann trage es einfach so ein wie sie es nennen.

Ob die § noch stimmen, weiß ich nicht.

Ihre Einladung/Meldeaufforderung nach § 59 SGB II i. V. m. § 309 Abs. 1 SGB III
vom .................. für den ..................................
hier: Auskunftsbegehren nach §§ 13, 14 und 15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X


Sehr geehrte..............................,

in oben genannter Einladung erwähnen Sie, dass eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht ausreicht um eine objektive Aussage darüber zu treffen, ob der Meldetermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann.

Daher verlangen Sie zusätzlich zur AU eine sogenannte "Bettlägrigkeitsbescheinigung / Reiseunfähigkeitsbescheinigung", oder eine "sonstige Bescheinigung über die Art der Erkrankung", um ein Fernbleiben akzeptieren zu können.

Nach §§ 13, 14 und 15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X beantrage ich, mir schriftlich und erschöpfend Auskunft über folgende Punkte zu erteilen:

- Welche genauen Rechtsgrundlagen mich zur Vorlage einer solchen zusätzlichen sogenannten "..................................................." verpflichten.

- Wer diese zusätzliche sogenannte "..................................................." bezahlt und bis in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

- Auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Gültigkeit/Ordnungsmäßigkeit dieser zusätzlichen sogenannten "..................................................." beurteilen dürfen.

- Ob, und wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage der Arzt verpflichtet ist, mir eine zusätzliche sogenannte "..................................................." auszustellen.

- Welche Form diese sogenannte "..................................................." haben muss.

- Was ich tun soll, falls der behandelnde Arzt mir eine zusätzliche sogenannte "..................................................." nicht ausstellen möchte,

- bzw. nach welcher Rechtsgrundlage der Arzt zur Ausstellung einer sogenannten "..................................................." verpflichtet ist, damit ich den Arzt darüber aufklären kann.

- Ab wie vielen vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in welchem Zeitraum bei Ihnen üblicherweise die Vorlage einer zusätzlichen sogenannten "..................................................." verlangt wird.

Weiterhin beantrage ich, mir nach § 15 SGB I schriftlich Auskunft insbesondere darüber zu erteilen,

- ob Sie dieses Vorgehen persönlich entschieden haben, oder, wenn nicht, wer genau (unter Nennung des vollen Namens und Dienststelle) hierfür verantwortlich ist.

Zur Beantwortung dieser Fragen setze ich einen verbindlichen Termin zum .................. Posteingang bei mir.


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

jens123

So ist es. Die  springenden Punkte sind, dass diese Bescheinigungen eine reine Erfindung der Jobcenter sind und diese als "Formen" ärztlicher Atteste schlicht nicht existieren und dass der Arzt dies demnach auch nicht abrechnen kann. Der JC-Kunde bzw. Patient müsste das entweder aus eigener Tasche zahlen oder die JC müssten automatisch eine Kostenübernahmebescheinigung für das Honorar mitschicken. Wer bestellt, bezahlt.

Insofern behaupte ich auch, dass den meisten Jobcentern die Lust auf dem völlig sinnlosen und entwürdigenden Schrieb vergeht, sobald bei denen die schriftliche Zusage auf Übernahme der Kosten für die Phantasiebescheinigung angefordert wird.

Sheherazade

Zitat von: jens123 am 03. April 2023, 20:01:45Insofern behaupte ich auch, dass den meisten Jobcentern die Lust auf dem völlig sinnlosen und entwürdigenden Schrieb vergeht, sobald bei denen die schriftliche Zusage auf Übernahme der Kosten für die Phantasiebescheinigung angefordert wird.

Normalerweise steht in den Schreiben gleich die Kostenübernahmebestätigung von x,xx€ für die WuB mit drin.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Zitat von: Sheherazade link=msg=1572769Normalerweise steht in den Schreiben gleich die Kostenübernahmebestätigung von x,xx€ für die WuB mit drin.
Korrekt. Zuletzt waren es 5,36 Euro.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

FritzLoch

Es sind weiterhin 5,36€, ändert jedoch an der Tatsache nichts, dass eine solche Bescheinigung reine Willkür ist welcher jegliche Rechtsgrundlage fehlt. Klar, lieber 5,36€ zzgl. einer Sanktionsandrohung als den offiziellen Weg der deutlich mehr kostet. Eine Begutachtung durch externe Stellen kostet einige Tausend Euro.

Gerne werden Einladungen während der Krankschreibung verschickt welche dann vom LE aus wichtigem Grund  nicht wahrgenommen werden und nicht wahrgenommen werden müssen. Hier wird mit Vorsatz durch das SB'chen ein Konstrukt geschaffen, dass LE mehrmals nicht zum Termin erschienen ist, um dann rechtswidrig eine WUB zu fordern. Die Unwissenheit und Angst vieler LE's wird mißbraucht um die üpersönliche Vorladung zu erzwingen. Es ist und bleibt ein kriminelles System!











 
Waldschrat Pferdepension e.V.