520,- Euro Job bei Hartz IV

Begonnen von mantuani, 07. April 2023, 11:44:13

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mantuani

Guten Morgen,

am 23.03.2023 wurde dem Jobcenter telefonisch mitgeteilt, dass ab dem 01.04.2023 eine Arbeitsaufnahme in Form eines 520,-€ Job's erfolgt. Am 24.03.2023 erfolgte prompt die schriftliche Antwort:
" Die Zahlungen an Sie werden vorläufig eingestellt ab dem 01.04.2023 (§ 40 Absatz 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 331 Absatz 1 SGB III).
Das Jobcenter hat Kenntnis von Tatsachen, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen. Sie haben mitgeteilt, dass Sie zum 01.04.2023 eine Tätigkeit bei der Fa.xy aufnehmen werden. Hierzu liegt noch kein vollständiger Arbeitsvertrag bzw. schriftliche Mitteilung vor, aus dem der Zeitpunkt des Lohnzuflusses zu entnehmen ist.
Das Jobcenter prüft Ihren Anspruch auf Grundleistungen des SGB II. Bitte legen Sie dazu bis zum 10.04.2023 die folgenden Unterlagen vor:
- vollständiger Arbeitsvertrag mit der Fa.xy
- Nachweis Lohnzufluss aus dem Monat April 2023 der Fa.xy (schriftliche Mitteilung zu wann der Lohn
  ausgezahlt wird, im gleichen Monat oder im Folgemonat)
- Lohnabrechnung April 2023 der Fa.xy, sobald die Ihnen vorliegt"
1. Frage: Ist es hinzunehmen, dass die Zahlungen sofort eingestellt wurden, besonders im Hinblick
          darauf, das ja keine anderen Einnahmen vorhanden sind?
2. Frage: Ist die Forderung nach allen angegebenen Unterlagen rechtlich in Ordnung? 


Reiner1970

Der Arbeitsvertrag hat das JC nicht zu interessieren. Es kann sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn man Inhalte daraus Dritten mitteilt

Quinky

Das ist eine verbrecherische Handlung des Jobcenters!
§ 331 SGBII betrifft ALGI, trifft hier nicht zu
§ 40 Abs.2 Nr. 4 trifft hier ebenfalls nicht zu, da das Jobcenter KEINE Information hat, das der Bedarf wegfällt bzw. zum Ruhen kommt. Es hat die Information, das MAXIMAL!!!! 336€ als anrechenbares Einkommen bestehen KÖNNTE.
NIEMALS ist das Jobcenter berechtigt, den kompletten Bedarf einzustellen.
Sofort den Leiter des Jobcenters über die unverschämte Handlungsweise informieren mit Androhung der Veröffentlichung!

mantuani

Nach der Recherche der genannten Paragraphen verstehe ich das so, daß das Jobcenter durchaus mit seinen Maßnahmen im Recht ist! Dennoch für mich unverständlich, da hier laufende Kosten nicht mehr bezahlt werden können! Sehe ich das Richtig?

horst

Zitat von: mantuani am 07. April 2023, 11:44:13am 23.03.2023 wurde dem Jobcenter telefonisch mitgeteilt, dass ab dem 01.04.2023 eine Arbeitsaufnahme in Form eines 520,-€ Job's erfolgt.
alles richtig gemacht.
Zitat von: mantuani am 07. April 2023, 11:44:13" Die Zahlungen an Sie werden vorläufig eingestellt ab dem 01.04.2023 (§ 40 Absatz 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 331 Absatz 1 SGB III).
können sie nicht das Bürgergeld muss weiter gezahlt und ein neuer vorläufiger Bescheid erstellt werden, mit Abgabe deiner Lohnabrechnung und Kontoauszüge in Kopie.
Einen Arbeitsvertrag muss keiner Vorlegen.

Sheherazade

Zitat von: mantuani am 07. April 2023, 11:44:13" Die Zahlungen an Sie werden vorläufig eingestellt ab dem 01.04.2023 (§ 40 Absatz 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 331 Absatz 1 SGB III).

Das heißt, du hast Ende März die Leistung für April nicht mehr erhalten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

mantuani

Hallo, danke bisher für die Antworten, und nein, für April wurde nichts gezahlt!

Quinky

Zitat von: mantuani am 07. April 2023, 15:01:22Nach der Recherche der genannten Paragraphen verstehe ich das so, daß das Jobcenter durchaus mit seinen Maßnahmen im Recht ist! Dennoch für mich unverständlich, da hier laufende Kosten nicht mehr bezahlt werden können! Sehe ich das Richtig?

Nein, es ist nicht im Recht nach § 40 SGBII. Das Jobcenter kann nur im Rahmen der Informationen den Bescheid ändern.
Die Information lautet: 520€-Job, d.h. maximal ein Eingang/Einkommen von 520€ minus Freibeträge nach § 11 SGBII, d.h. maximal 336€ anrechenbares Einkommen (dieses kann dann auch in einem vorläufigen Bescheid berücksichtigt werden), eine komplette Einstellung ist rechtswidrig!

putinow

ZitatDer Arbeitsvertrag hat das JC nicht zu interessieren. Es kann sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn man Inhalte daraus Dritten mitteilt
Das ist völliger Unsinn. Grundsätzlich darf man das. Es sei denn, es gibt eine Verschwiegenheitsklausel, die sagt, dass man Interna nicht an Dritte weitergeben darf. Tut der Arbeitnehmer das in diesem Fall doch, könnte das eine Abmahnung nach sich ziehen.
 Genauso ist es nicht verboten mit Kollegen über sein Gehalt zu sprechen.
Arbeitsgerichte haben entschieden, dass entsprechende Verbote im Arbeitsvertrag Persönlichkeitsrechte verletzen – zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Chef kann dir nicht grundsätzlich verbieten, sich mit den Kollegen über das Thema Gehalt auszutauschen


mantuani

Euch allen Frohe Ostern!

Die bisherigen Antworten auf meine Fragen haben mich doch immerhin etwas verunsichert!
Ist die Handlung des Jobcenters jetzt vollkommen rechtens, sämtliche Zahlungen sofort einzustellen?

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

mantuani

OK, ist es also nicht, aber geht das bitte auch konkreter, was kann man da machen? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, gegen diesen Bescheid vorzugehen?

Sheherazade

Zitat von: mantuani am 09. April 2023, 22:19:36was kann man da machen?

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das Jobcenter noch keinerlei Informationen über deinen Job ausser, dass die Arbeitsaufnahme des Minijobs (?) am 01.04. erfolgte. Du wirst jetzt umgehend eine vom AG ausgefüllte Einkommensbescheinigung einreichen müssen, alternativ kannst du auch eine Kopie deines Arbeitsvertrages einreichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"