Neue Wohnung nach 14 Jahren Ehe

Begonnen von vonSchlei, 11. April 2023, 22:11:58

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

vonSchlei

Hallo.

Ich wollte mich wegen folgendem Sachverhalt informieren:

Meine Frau hatte sich über Nacht von mir nach 14 Jahren Ehe getrennt. Wir haben zusammen 5 Kinder, die sich jedoch aktuell in Einrichtungen befinden. (Eine 100% Entscheidung steht beim OLG noch an.)

Ich brauche jetzt nun eine neue Wohnung, die aber wegen den Kindern nicht zu klein sein darf.
Denn es wird je nach was beim OLG noch entschieden wird, Beurlaubungen geben. Außerdem kann es auch sein, dass Kinder wieder "nach Hause" können.

Hat wer zufällig Ahnung wie ich das nun mit einer neuen Wohnung anstellen muss? Wie groß diese sein kann? Weil ich brauche ja auch den Platz für die Kinder.

MfG

Sheherazade

Wie alt sind die Kinder und wann wurden sie euch entzogen? Deine Frau bewohnt noch die Familienwohnung?

Eigentlich müsste man noch den Grund für den Kindesentug wissen, aber das führt in einem öffentlichen Forum zu weit. Fakt ist, das Jobcenter wird dir jetzt keine Wohnung bezahlen, die für dich und 5 Kinder reicht, wenn nicht absehbar ist, dass alle Kinder innerhalb von 1 Jahr in eure Obhut zurückkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: DanielCB am 11. April 2023, 22:11:58Wie groß diese sein kann?
Aktuell wohl so, wie für einen Single Angemessen.

Mit dem Blick in die Glaskugel, für die Zukunft, wird das JC keine größere Wohnung genehmigen.

Hartzer Rolle

Hier genehmigt das JC pro Kind 1/2 Person mehr.
Aber nur, wenn tatsächliche Anzahl der gleichzeitig besuchenden Kinder und Zeiten ganz klar geregelt sind.

Was wäre wenn, zählt nicht.

Hary

Zitat von: Hartzer Rolle am 12. April 2023, 16:35:36Was wäre wenn, zählt nicht.
Das ist soweit richtig, der Bedarf wird anhand der aktuellen Situation berechnet und nicht auf Grundlage dessen, was vielleicht mal sein könnte. Im Prinzip würdest du jetzt nur den normalen Anspruch für eine Person haben, wenn absehbar ist, dass die Kinder zu dir ziehen wäre das dann etwas anderes.

Zitat von: Hartzer Rolle am 12. April 2023, 16:35:36Hier genehmigt das JC pro Kind 1/2 Person mehr.
Kleine Ergänzung: Dies gilt bei einem gewöhnlichen geteilten Sorgerecht und wenn die Kinder beim anderen Elternteil überwiegend leben. Bei einem Wechselmodell hingegen wird es noch einmal anders gemacht. Da die Kinder dann zu gleichen Teilen bei jedem Elternteil sind und daher natürlich der Platz auch dauerhaft vorhanden sein muss. Siehe dazu auch einmal hier https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-bei-wechselmodell-muessen-kosten-fuer-unterkunft-aufgeteilt-werden

Wichtig ist aber die klare Reglung für den Umgang. Hast du keinen oder nur ganz selten Umgang, dann hast du in der Regel auch weniger oder keinen zusätzlichen Bedarf. Sinnvoll wenn ohnehin schon ein Gericht aktiv ist in dem Fall wäre dort auch eine verbindliche Reglung festhalten zu lassen. Dann wäre das ein unumstößlicher Beweis für die Absprache :)