Antragsbearbeitung Erstantrag Anlage HG verlangt u.a.

Begonnen von yoponi33, 15. April 2023, 16:11:52

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yoponi33

Hallo,

Bin momentan im Schriftwechsel mit dem Jobcenter wegen dem Erstantrag (bin ü25, wohne bei Eltern) und brächte etwas Rat.
 
Mein vorheriges Schreiben wurde anscheinend ignoriert, denn jetzt ist nochmal ein Schreiben mit Aufforderung zur Mitwirkung gekommen, in dem es noch folgende Streitpunkte gibt:

Der Sachbearbeiter will die Anlage(n) HG ausgefüllt haben. Ich habe im letzen Schreiben erklärt, dass keine HG besteht, da ich Ü25 bin und dachte somit eine eigene HG zu sein. Da so sehr auf diese Anlage bestanden wird, wäre Ausfüllen und Abgeben in dem Fall am besten, oder ?

Der andere Punkt wäre die Erklärung, wovon ich bisher gelebt habe: Das habe ich im letzten Schreiben auch verweigert, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Das wurde auch nicht anerkannt und wird im Detail verlangt mit Nachweisen usw.

MfG

Hartzer Rolle

HG heißt Haushaltsgemeinschaft und ist nicht gleichzusetzen mit BG= Bedarfsgemeinschaft

Hier im Forum gibt es zwei Meinungen..

1. Ich habe nix mit den anderen zu tun und fülle nix aus (kann Probleme geben)

2. HG ausfüllen  und angeben, dass keine Unterstützung erfolgt. Die Miete wird entsprechend den anderen Mitbewohnern gekürzt.

horst

ZitatHaushaltsgemeinschaft (HG)
Leben Verwandte und Verschwägerte in einer unwidersprochenen Haushaltsgemeinschaft (iSv § 9 Abs. 5 SGB II), so
Zitat von: yoponi33 am 15. April 2023, 16:11:52Der Sachbearbeiter will die Anlage(n) HG ausgefüllt haben. I
wird vermutet das die Verwandten und Verschwägerten sich gemeinsam wirtschaftlich unterstützen, diese Vermutung umfasst auch das kostenlose Wohnen.
Bei einer widersprochenen Haushaltsgemeinschaft ist davon auszugehen, dass die KdU grundsätzlich kopfanteilig aufzuteilen ist (BSG 18.2.2010-B 14 AS 73/08 R, Rn 23). Die Angemessenheit der KdU ist dabei allein auf die Zahl der
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft abzustellen (BSG 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R, Rn 23)
© Harald Thomé / Wuppertal

Fettnäpfchen

yoponi33

Zitat von: yoponi33 am 15. April 2023, 16:11:52Da so sehr auf diese Anlage bestanden wird, wäre Ausfüllen und Abgeben in dem Fall am besten, oder ?
Ja
siehe auch
Zitat von: Hartzer Rolle am 15. April 2023, 16:49:522. HG ausfüllen  und angeben, dass keine Unterstützung erfolgt.

Zitat von: yoponi33 am 15. April 2023, 16:11:52Der andere Punkt wäre die Erklärung, wovon ich bisher gelebt habe: Das habe ich im letzten Schreiben auch verweigert, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Das wurde auch nicht anerkannt und wird im Detail verlangt mit Nachweisen usw.
Das kann sein muss aber nicht gemacht werden. Natürlich kannst du nachfragen aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage/§ verlangt wird das man Angaben die nicht leistungsrelevant sind erfragt werden dürfen
oder
ALG2-FAQ
ZitatVon mir wird eine Antragsbegründung gefordert. Was soll ich da schreiben?
Zwar ist eine solche Begründung grundsätzlich nicht für den ALG II Anspruch erforderlich, wird aber von der BA aus Gründen des generellen Missbrauchsverdachts gegenüber ALG II Empfänger empfohlen: http://dip21.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/94/9453.html
Dafür hätte ich einen Standartsatz parat:
"Ich beantrage ALG II, weil ich sonst nichts zu essen und zu trinken kaufen kann und verhungern und verdursten würde, meine Miete nicht mehr zahlen kann und obdachlos würde, ohne Krankenversicherung keinen Arzt aufsuchen und an einer einfach behandelbaren Erkrankung sterben könnte."

MfG FN
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yoponi33

Danke an alle für die Antworten

Anlage HG wird dann so ausgefüllt wie oben beschrieben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. April 2023, 18:16:58Das kann sein muss aber nicht gemacht werden. Natürlich kannst du nachfragen aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage/§ verlangt wird das man Angaben die nicht leistungsrelevant sind erfragt werden dürfen

Werde mal so nachfragen aber es kann gut sein, dass das wieder ignoriert/abgelehnt wird.

horst

Zitat von: yoponi33 am 15. April 2023, 16:11:52Der andere Punkt wäre die Erklärung, wovon ich bisher gelebt habe: Das habe ich im letzten Schreiben auch verweigert, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Das wurde auch nicht anerkannt und wird im Detail verlangt mit Nachweisen usw.

wenn jemand vorher gearbeitet hat kann man immer schreiben von meinen Ersparten, das jetzt nicht mehr ausreicht zum Lebensunterhalt.Wenn nicht ist einer immer verdächtigt von Schwarzarbeit oder Unterstützung eines Verwandten.Es wird vom JC nach allem gesucht um nicht Zahlen zu müssen.