Arbeitsvertrag

Begonnen von Allegro1969, 02. Mai 2023, 09:01:57

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Allegro1969

Guten Morgen,

Muss der Arbeitsvertrag nach Arbeitsaufnahme eingereicht werden? Geht es dem JC überhaupt etwas an wer mein Arbeitgeber ist?

Lg Andante

Oberfrank



Nein, ich kenne das nur so, das ich mich früher telefonisch abgemeldet habe.
Zumindest wenn ich komplett vom Amt weg war.
Das hat denen gereicht.
Ein Vertrag zwischen mir und einem AG geht einer dritten Person nichts an....
Gruss aus Oberfranken
Frank

Sheherazade

Zitat von: Allegro1969 am 02. Mai 2023, 09:01:57Muss der Arbeitsvertrag nach Arbeitsaufnahme eingereicht werden?

Normalerweise nicht. Bleibst du im Bezug?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

Wenn du nach Arbeitsaufnahme noch Leistungen erhalten hast, wird das Jobcenter spätestens durch einen automatisierten Datenabgleich über das Beschäftigungsverhältnis informiert. Zusätzlich kann es auch manuell die SV-Anmeldung abfragen.

Das JC wird wissen wollen, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat und - falls kein Leistungsverzicht und keine Leistungen JC ab Arbeitsbeginn - wann und in welcher Höhe du deine erste Gehaltszahlung erhalten hast.

Du könntest auf weitere Leistungen ab erstem Lohnzufluss verzichten, die erste Gehaltsabrechnung + Nachweis Zufluss einreichen und fertig. Arbeitgeber schwärzen macht aus genannten Gründen kaum Sinn. Nur 1. Gehaltsabrechnung einreichen ohne Verzicht könnte zu weiteren Nachfragen uU direkt beim Arbeitgeber führen. Ich würde nicht wollen, dass mein Arbeitgeber angeschrieben wird und deshalb einfach mindestens die genannten Nachweise einreichen.

tsumo

Evtl bekommst du Einstiegsgeld. Dann vermutlich ja.

Ottokar

Zitat von: Allegro1969 am 02. Mai 2023, 09:01:57Muss der Arbeitsvertrag nach Arbeitsaufnahme eingereicht werden? Geht es dem JC überhaupt etwas an wer mein Arbeitgeber ist?
Nein und nein.
Tatsächlich fällt dieser unter den Datenschutz und man darf ihn Dritten nur mit Zustimmung des AG zugängig machen.
Deshalb ist in §§ 57 und 58 SGB II eine gesetzliche Mitwirkungspflicht für AG geregelt, womit AG direkt dem JC die leistungsrelevanten Daten mitteilen müssen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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