Schulden bei Verwandten und Bekannten

Begonnen von Marian, 08. Mai 2023, 11:55:16

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Marian

Hallo zusammen  :smile:
ich habe eine Frage zum Sozialrecht, es geht um einen Erstantrag für Bürgergeld.
Hat das Amt das Recht die genauen Daten von Bekannten und Verwandten anzufordern denen ich Geld schulde?
Danke für Ihre Zeit.
LG Marian

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Ich gehe mal davon aus, dass sich das JC fragt, wovon bislang gelebt wurde? Wenn man dann angibt, dass man sich Geld bei Freunden und Familie geliehen hat, dann möchte das JC natürlich Nachweise sehen.

Fettnäpfchen

Zitat von: Marian am 08. Mai 2023, 11:55:16Hat das Amt das Recht die genauen Daten von Bekannten und Verwandten anzufordern denen ich Geld schulde?
das JC interessiert sich in der Regel nicht für Schulden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Reiner1970

Zitat von: Birgit63 am 08. Mai 2023, 13:20:03Ich gehe mal davon aus, dass sich das JC fragt, wovon bislang gelebt wurde? Wenn man dann angibt, dass man sich Geld bei Freunden und Familie geliehen hat, dann möchte das JC natürlich Nachweise sehen.

Das hat das JC nicht zu interessieren. Man beantragt die Leistungen ja für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit

Spring23

Zitat von: Birgit63 am 08. Mai 2023, 13:20:03Ich gehe mal davon aus, dass sich das JC fragt, wovon bislang gelebt wurde? Wenn man dann angibt, dass man sich Geld bei Freunden und Familie geliehen hat, dann möchte das JC natürlich Nachweise sehen.
Möchte vielleicht, aber ein Recht dazu ist nicht ersichtlich. Denn wer auch immer einem Geld schenkt (so nicht zum Unterhalt verpflichtet), damit man vielleicht 1-2 Monate überbrückt, kann das jederzeit wieder einstellen.

Hary

Zitat von: Reiner1970 am 08. Mai 2023, 17:10:46Das hat das JC nicht zu interessieren. Man beantragt die Leistungen ja für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit
Die Vergangenheit lässt aber Rückschlüsse über evtl. verstecktes Vermögen zu. Daher ist diese Frage durchaus berechtigt und erlaubt. Hast du fiktiv bis gestern 20 Jahre im Vorstand eines großen Unternehmen gearbeitet, dann wäre anzunehmen dass du heute nicht Hilfsbedürftig bist.

Spring23

Zitat von: Hary am 08. Mai 2023, 20:55:57
Zitat von: Reiner1970 am 08. Mai 2023, 17:10:46Das hat das JC nicht zu interessieren. Man beantragt die Leistungen ja für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit
Die Vergangenheit lässt aber Rückschlüsse über evtl. verstecktes Vermögen zu.
naja, die Frage war ja, ob man bei Schulden bei Verwandten und Freunden zum Überbrücken ehe man Bürgergeld beantragt, nachweisen muss, wer das war. Und da lautet die Antwort weiter: Nein, nicht für die Vergangenheit.
Ob geliehen oder geschenkt so "hier für 1-2 Monate, vielleicht klappt's es bis dahin mit dem Job", kann jederzeit beendet werden.

Zitat von: Hary am 08. Mai 2023, 20:55:57Daher ist diese Frage durchaus berechtigt und erlaubt. Hast du fiktiv bis gestern 20 Jahre im Vorstand eines großen Unternehmen gearbeitet, dann wäre anzunehmen dass du heute nicht Hilfsbedürftig bist.
Jemand, der bis gestern Vorstand eines großen Unternehmens war, wird vermutlich selten im JC aufschlagen.
Glaubhaft dargelegt, dass die Oma einem für zwei Monate Geld gegeben hat, heißt nun mal nicht, dass man Omas Namen und Adresse oder sonstiges preisgeben muss- was die Frage hier war.


Fettnäpfchen

Marian

Wenn man den Satz wörtlich nimmt:
Zitat von: Marian am 08. Mai 2023, 11:55:16Hat das Amt das Recht die genauen Daten von Bekannten und Verwandten anzufordern denen ich Geld schulde?
also VON den Bekannten und Verwandten dann sowieso nicht.
Außer es steht ein Betrugsverdacht im Raum aber da dürfte dann eher die Staatsanwaltschaft damit beauftragt werden.

MfG FN
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