ALG II Bezug nach Ablauf ALG I

Begonnen von Nethersturm, 22. Juni 2023, 10:48:46

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Nethersturm

Hallo zusammen,

ich befinde mich seit dem 01.02.2023 im ALG I Bezug aber ich trete am 01.03.2024 meine neue Stelle an.

ALG I wird ja nur für 1 Jahr gewährt und ich würde für einen kurzen Zeitraum im ALG II Bezug sein.

Nun ist es so, dass die zuständige Mitarbeiterin mir bei jedem Termin droht, dass ich bis dahin mein Auto (aktueller Marktwert ca. 60.000€) verkaufen und Umziehen (950€ Warmmiete und 70 qm²) müsste. Jegliche versuche mit ihr vernünftig zu reden, bringt absolut nichts, sie droht mir weiterhin und der Termin ist für die Tonne. Auch soll ich bei jedem Termin Bewerbungen vorlegen, obwohl ich zum 01.03.2024 meine neue Stelle antrete (Arbeitsvertrag liegt ihr vor).

MUSS ich nach dem ALG I Bezug wirklich ALG II beantragen? Ich würde in diesem Zeitraum meine Lebenskosten selber tragen, einfach um meine Ruhe zu haben und ist es normal, dass man im ALG I Bezug wirklich jeden Monat mind. einmal vorsprechen muss? Ich bin 31 Jahre alt und war bis dahin nie arbeitslos, habe und werde wieder gutes Geld verdienen und ich bin schockiert wie man mit Menschen in so einen Termin umgeht. Ich fühle mich jedes Mal wie ein Schwerverbrecher.

Gibt es eine Möglichkeit die regelmäßigen Termine zu umgehen? Bringt es da einen Minijob anzunehmen? Oder einfach eine Krankmeldung einreichen?

Vielen Dank und liebe Grüße



Oberfrank



Niemand kann dich zwingen Bürgergeld zu beantragen, aber dann bitte an das selbst versichern denken und an die Einzahlungen in die Rentenkasse.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Sheherazade

Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 10:48:46Auch soll ich bei jedem Termin Bewerbungen vorlegen, obwohl ich zum 01.03.2024 meine neue Stelle antrete (Arbeitsvertrag liegt ihr vor).

ALGI wird nicht für ein 3/4 Jahr gezahlt ohne das man was dafür tun muss, es gibt auch noch Saisonjobs. Der Zeitraum bis zur Arbeitsaufnahme ist einfach zu lang als das man dich jetzt in Ruhe lassen kann.

Wegen ALGII siehe den Beitrag meines Vorschreibers.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 10:48:46Hallo zusammen,

ich befinde mich seit dem 01.02.2023 im ALG I Bezug aber ich trete am 01.03.2024 meine neue Stelle an.

ALG I wird ja nur für 1 Jahr gewährt und ich würde für einen kurzen Zeitraum im ALG II Bezug sein.

Nun ist es so, dass die zuständige Mitarbeiterin mir bei jedem Termin droht, dass ich bis dahin mein Auto (aktueller Marktwert ca. 60.000€) verkaufen und Umziehen (950€ Warmmiete und 70 qm²) müsste. Jegliche versuche mit ihr vernünftig zu reden, bringt absolut nichts, sie droht mir weiterhin und der Termin ist für die Tonne. Auch soll ich bei jedem Termin Bewerbungen vorlegen, obwohl ich zum 01.03.2024 meine neue Stelle antrete (Arbeitsvertrag liegt ihr vor).
Das ist ein 3/4 Jahr hin. Ob sie nun "droht" im juristischen Sinn oder ob sie Dir etwas unempathisch die Konsequenzen des Bezugs darlegt, man bedenke. ALG-II ist für Bedürftige. Der Gesetzgeber legt fest, wo die Grenze ist. Etwa 40 000 Euro Vermögen. Hast Du mehr, kannst und musst Du Dich selbst über Wasser halten, bis ein neuer Job da ist oder Du dann eben bedürftig bist.
Das ist der Hintergrund.

Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 10:48:46MUSS ich nach dem ALG I Bezug wirklich ALG II beantragen? Ich würde in diesem Zeitraum meine Lebenskosten selber tragen, einfach um meine Ruhe zu haben und ist es normal, dass man im ALG I Bezug wirklich jeden Monat mind. einmal vorsprechen muss? Ich bin 31 Jahre alt und war bis dahin nie arbeitslos, habe und werde wieder gutes Geld verdienen und ich bin schockiert wie man mit Menschen in so einen Termin umgeht. Ich fühle mich jedes Mal wie ein Schwerverbrecher.
das ist das Problem, wenn Sachbearbeiter nicht differenzieren oder schlicht nicht nachdenken. Andererseits helfen einem solche übertriebenen Vergleiche m.E. nicht weiter.

Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 10:48:46Gibt es eine Möglichkeit die regelmäßigen Termine zu umgehen? Bringt es da einen Minijob anzunehmen? Oder einfach eine Krankmeldung einreichen?
Eine Krankmeldung von Juni 23 bis April 24 ist schwierig und nicht notwendig. Klar kannst Du einen Nebenjob annehmen.
Im Grunde ist es das, was man von Dir im Bezug erwarten wird. Und was auch Menschen ohne große Ankündigung tun, um nicht in den Bezug von ALG-II zu geraten, so es eben vorübergehend so zu lösen ist.

Machst Du es selbst, bist Du in jeder Hinsicht unabhängig.

horst

Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 10:48:46Gibt es eine Möglichkeit die regelmäßigen Termine zu umgehen?
ja nicht hingehen und die 10%,20%,30% Sanktionen aussitzen

Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 10:48:46Bringt es da einen Minijob anzunehmen?
ja aber nur bedingt denn du müssest nach denen ihren Willen Vollzeit Jobs annehmen.

Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 10:48:46Oder einfach eine Krankmeldung einreichen?

Ja wenn man vom Arzt für krank befunden wird und keine Termine wahrnehmen kann.

Nethersturm

Vielen Dank für die Rückmeldungen, dann weiß ich Bescheid und werde dementsprechend handeln.

Sheherazade

@horst: Du weißt schon, dass TE gerade im ALGI-Bezug ist für ein dreiviertel Jahr? Da sind deine Ratschläge echt kontraproduktiv.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Dein Alg I Anspruch geht noch bis Januar 2024. Du hast bis dahin überhaupt nichts mit Alg II zu tun. (Es sei denn du möchtest aufstockende Leistungen beantragen) Da würde ich allerdings eher zu Wohngeld tendieren.
Da ist es völlig egal was dir die JC Mitarbeiterin erzählt. (Warum warst du überhaupt da) Oder meintest du die Mitarbeiterin der Bundesagentur?
Aber auch da völlig egal was sie erzählt.
Alg I ist eine Versicherungsleistung. Da ist es völlig egal was du für ein Vermögen oder Auto hast. Oder wie teuer deine Wohnung ist.
Was richtig ist, ist das du auch im Alg I Bezug dich um Arbeit bemühen musst. Da ist es unerheblich, dass du 2024 einen neuen Job hast. Wenn es nur 1 / 2 Monate wären ok, aber der Zeitraum ist einfach zu lang.

Und nein. Du bist nicht verpflichtet Alg II zu beantragen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Nethersturm

Zitat von: Sensoriker am 22. Juni 2023, 11:42:28Dein Alg I Anspruch geht noch bis Januar 2024. Du hast bis dahin überhaupt nichts mit Alg II zu tun. (Es sei denn du möchtest aufstockende Leistungen beantragen) Da würde ich allerdings eher zu Wohngeld tendieren.
Da ist es völlig egal was dir die JC Mitarbeiterin erzählt. (Warum warst du überhaupt da) Oder meintest du die Mitarbeiterin der Bundesagentur?
Aber auch da völlig egal was sie erzählt.
Alg I ist eine Versicherungsleistung. Da ist es völlig egal was du für ein Vermögen oder Auto hast. Oder wie teuer deine Wohnung ist.
Was richtig ist, ist das du auch im Alg I Bezug dich um Arbeit bemühen musst. Da ist es unerheblich, dass du 2024 einen neuen Job hast. Wenn es nur 1 / 2 Monate wären ok, aber der Zeitraum ist einfach zu lang.

Und nein. Du bist nicht verpflichtet Alg II zu beantragen.

Ich möchte kein ALG II beziehen und ich brauche auch kein Wohngeld (mit meinen Rücklagen würde ich das denke ich sowieso nicht bekommen). Warum ich da war? Weil ich monatlich zum Report gerufen werde, um meine aktuelle Situation zu durchleuchten. In diesen Terminen wird mir jedes mal verklickert, dass ich einen Antrag stellen MUSS. Ich habe ihr mehrmals mitgeteilt, dass ich danach keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Ihrer Meinung nach kann ich mich auch nicht einfach vom ALG I Bezug abmelden, da wurde ich nun auch eines besseren belehrt.


Sheherazade

Du scheinst da was durcheinander zu würfeln. Warum musst du monatlich zum Jobcenter? Du bist doch bei der Agentur für Arbeit mit ALGI.

Wenn du dich im ALGI-Bezug nicht um Arbeit bemühst (auch für "nur" ein 3/4 Jahr) verlierst du ggf. deinen Anspruch auf ALGI. Dann hast du gar nichts.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nethersturm

Ich habe nie etwas vom Jobcenter geschrieben? Ich fahre zur Agentur für Arbeit und spreche da mit einer Mitarbeiterin aber egal, wie gesagt, die Sache erledigt sich mit der Abmeldung von ALG I.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 12:23:30Ich habe nie etwas vom Jobcenter geschrieben? Ich fahre zur Agentur für Arbeit und spreche da mit einer Mitarbeiterin aber egal, wie gesagt, die Sache erledigt sich mit der Abmeldung von ALG I.

Mhhhh...?
Aber die Agentur für Arbeit interessiert sich nun mal überhaupt nicht für dein Auto oder deine Unterkunftskosten.
Das kann dir ziemlich Latte sein. 
Wenn du in 2024 Bürgergeld bentragen müsstest, wären die Unterkunftskosten auch egal, da du nur einen kurzen Zeitraum auf Bürgergeld angewiesen wärst und das JC dir eine Frist zur Senkung der Unterkunftskosten einräumen musst. Also Saved.
Wenn du jedoch Rücklagen & KFZ (60.000€) besitzt, kannst du das Bürgergeld vergessen.
Dann bekomm die Monate eher mit deinen Rücklagen um, versichere dich freiwillig und gut ist.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

horst

Zitat von: Sheherazade am 22. Juni 2023, 11:30:04@horst: Du weißt schon, dass TE gerade im ALGI-Bezug ist für ein dreiviertel Jahr? Da sind deine Ratschläge echt kontraproduktiv.
ja weil aber auch wegen dem Bürgergeld nachfragte.
Bei ALG I würde er eine Sperrzeit bekommen wenn er angebotene Arbeit verweigert aber die Krankenversicherung würde weiterbezahlt und bei einem Verzicht auf ALG I müsste er sich freiwillig weiter versichern, kostet zur Zeit mit Pflegeversicherung ca.213 € im Monat oder in der Familienversicherung unterkommen.

Spring23

Hier muss es ein Missverständnis geben, auf welcher Seite auch immer.

Niemand ist zu AlG-I oder II Bezug verpflichtet.

Will man weder ALG-I noch II nutzen und damit gleichzeitig keinerlei Geld von diesen Kassen, auch nicht für Miete oder Krankenversicherung, zitiert einen kein Amt irgendwo hin.

Bei ALG-I hat man dieses Geld und zahlt alle Ausgaben, niemand kümmert sich darum mit wem man zusammen wohnt oder welches Auto man fährt, man muss sich aber um Arbeit kümmern und kann nicht 9 Monate untätig zuwarten bis zum nächsten Job.
Bei ALG-II geht's auch um so schnell wie möglich ein neuer Job, allerdings muss man langfristig die Kosten senken. Und da spielt die Frage VE usw. eine Rolle.

Zitat von: horst am 22. Juni 2023, 11:20:26
Zitat von: Nethersturm am 22. Juni 2023, 10:48:46Bringt es da einen Minijob anzunehmen?
ja aber nur bedingt denn du müssest nach denen ihren Willen Vollzeit Jobs annehmen.
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Wenn einem der Minijobs mit Erspartem hilft die 9 Monate bis zum nächsten Job ohne jede Hilfe vom Staat zu überbrücken, muss man keinen Vollzeitjob suchen, es gibt auch keine Termine oder Maßnahmen oder was auch immer.