Jobcenter muss nicht nachzahlen, wenn Leistungen nicht verfügbar sind

Begonnen von selbiger, 10. Mai 2023, 13:09:17

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selbiger

Das Sozialgericht Kiel hat in einem Urteil entschieden, dass eine Leistungserbringung durch das Jobcenter auch dann wirksam ist, wenn der Leistungsberechtigte keinen Zugriff auf die ihm zustehenden Bürgergeld-Leistungen (SGB II) hatte (AZ: S 31 AS 10161/21)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-nicht-nachzahlen-wenn-leistungen-nicht-verfuegbar-sind

na sowas..da werden wohl öffters mal keine leistungen verfügbar sein..jetzt wo so geurteilt wurde.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Das Sozialgericht Kiel hat recht, es liegt in der Eigenverantwortung des Leistungsberechtigten, dass die Leistungen des Jobcenters so ausgezahlt werden, dass sie ihn auch tatsächlich erreichen.
Allerdings ist die Anrechnung der vom JC Segeberg gezahlten Leistung bei der des JC Kiel klar rechtswidrig, das regelt § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II.
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