BFH stärkt Kindergeldanspruch für volljährige behinderte Kinder

Begonnen von selbiger, 12. Mai 2023, 09:31:45

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selbiger

Wenn Behinderte eine Erbschaft in eine private Rentenversicherung einzahlen, führt dies in der Regel nicht zum Ende des Kindergeldanspruchs der Eltern. Denn nur der in den Rentenzahlungen enthaltene sogenannte Ertragsanteil ist dem Kind als Einkommen anzurechnen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 11. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 23/22).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/bfh-staerkt-kindergeldanspruch-fuer-volljaehrige-behinderte-kinder
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

PaulHilft

Darf ich an dieser Stelle fragen, ob es eine offizielle Absage über das baldig neue Kindergeld (die Kindergrundsicherung) für Behinderte über 25 gibt?

Dazu hat keine was gesagt?, oder? Ich finde nichts und wie es scheint, wurde das einfach gestrichen, oder?

PaulHilft


Ottokar

ZitatMaßgeblich [für den Kindergeldanspruch] seien nur einkommensteuerpflichtige Einkünfte. Da eine Erbschaft nicht der Einkommensteuer unterliege, sei sie Vermögen des volljährigen Kindes.

Die Einzahlung der Erbschaft in eine private Rentenversicherung sei daher nur eine ,,Vermögensumschichtung". Von den Rentenzahlungen sei nur der Ertragsanteil als Einkommen zu berücksichtigen.
:sehrgut:

Zitat von: PaulHilft am 08. Oktober 2023, 17:21:46Darf ich an dieser Stelle fragen, ob es eine offizielle Absage über das baldig neue Kindergeld (die Kindergrundsicherung) für Behinderte über 25 gibt?
Nein - und ja.
Der Kindergarantiebetrag wird für Kinder, die aufgrund einer vor dem 18. Lebensjahr eingetretenen Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst erarbeiten können, über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt. Allerdings erlaubt eine neue Regelung Volljährigen, die Auszahlung an sich selbst zu beantragen, ohne das dafür weitere Voraussetzungen vorliegen müssen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die Leistungsträger des SGB XII Behinderte dazu auffordern werden, diesen Antrag zu stellen, damit sie bei diesen den Kindergarantiebetrag vollständig als Einkommen berücksichtigen können. Damit werden Eltern von Behinderten gegenüber der aktuellen Regelung deutlich schlechter gestellt, denn derzeit haben Leistungsträger des SGB XII auf das Kindergeld von behinderten Leistungsbeziehern keinen Zugriff, wenn die Eltern angeben bzw. nachweisen, dass sie das Kind entsprechend unterstützen.
=> https://hartz.info/index.php/topic,132433.0.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PaulHilft

@Ottokar, ich hab auf deine Reaktion gewartet.
Um missvertsdännise zu vermeiden, möchte ich höflich fragen, ob du meinen Link, diesen hier gelesen hast?

ZitatDurch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – den betroffenen Eltern weiterhin zugutekommt.

und

Zitat,,Zum Glück ist es uns gelungen, diese massive Verschlechterung für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung zu verhindern", bekräftigt Beate Bettenhausen. ,,Volljährige Kinder mit Behinderung sind nun nach dem Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung vom neuen Auszahlungsanspruch ausgenommen. Damit ist sichergestellt, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, weiterhin entsprechende Entlastung erfahren."

Ist deine Aussage weiterhin gültig? Oder hat der bvkm in letzter Sekunde diese Sache noch erfolgreich zu gunsten behinderter Erwachsenen eingebracht?

Ottokar

Zitat von: PaulHilft am 10. Oktober 2023, 18:06:18Ist deine Aussage weiterhin gültig?
Danke für den Hinweis, ich hatte noch keine Zeit, mir den Gesetzesentwurf anzusehen.
Die Regelung, welche es Volljährigen erlaubt, die Auszahlung an sich selbst zu beantragen, ohne das dafür weitere Voraussetzungen vorliegen müssen, soll lt. Gesetzesentwurf nicht für ein Kind gelten, das
wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Leistungsträger des SGB XII haben somit auch weiterhin keinen Zugriff auf das Kindergeld von behinderten Leistungsbeziehern, wenn die Eltern angeben bzw. nachweisen, dass sie das Kind entsprechend unterstützen.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PaulHilft

Ist es eigentlich möglich, wenn einem das Kindergeld Fälschlicherweise (und zu dem grob Fahrlässig) eingestellt wurde und man einen Widerspruch mit:
"Ihrem Einspruch vom 17.03.2023 wurde damit in vollem Umfang entsprochen."
erhält.

Ist es möglich diese Zinsen + 5% über Basiszinssatz zu bekommen? Ich meine wenn jemand die Miete zu spät bezahlt, kann der Vermieter sofort Zinsen verlangen. Wie ist es, bei Behörden? Kann man das noch extra anfordern?