Gültigkeit der im Mai 2023 erhaltenen EGV bei Bürgergeldbezug

Begonnen von Sonnenschein, 12. Mai 2023, 18:56:03

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Sonnenschein

Wie lange ist die Eingliederungsvereinbarung gültig, die im Mai 23 getroffen wird?

Ab dem 1.7.2023 ist ein Kooperationsplan möglich ist, der den tatsächlichen Bedarf ermittelt und evtl, die Nachholung der Ausbildung ermöglichen würde.

Kann man auf eine Befristung EGV bestehen um die neuen Möglichkeiten zu ergreifen?
Freue mich auf Antworten.

BigMama

Nein, du kannst nicht auf eine Befristung bestehen, jedoch danach fragen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Befristung auf den 30.06.

Die Möglichkeit einer abschlussbezogenen Weiterbildung besteht unabhängig vom Kooperationsplan.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Sonnenschein

Zitat von: Sonnenschein am 12. Mai 2023, 18:56:03Wie lange ist die Eingliederungsvereinbarung gültig, die im Mai 23 getroffen wird?
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen
zusätzlich:
§ 59
Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen


Zitat von: ALG FQA
Worauf muss ich beim Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (EinV) achten?
Eine Eingliederungsvereinbarung (EinV) nach § 15 SGB II ist ein individueller Vertrag zwischen dem arbeitslosen Hilfebedürftigen und dem Leistungsträger nach den §§ 53 bis 61 SGB X. Eine EinV ist dem Inhalt nach ein sog. Austauschvertrag (§ 55 SGB X), der auch rechtswidrig sein kann (§ 58 SGB X) und der bei Änderung der zugrunde liegenden Verhältnisse geändert oder gekündigt werden kann (§ 59 SGB X).
Die EinV muss nicht nur genau definierte Pflichten für den Hilfebedürftigen enthalten, sondern auch speziell auf diesen abgestimmte Pflichten des Leistungsträgers. Die pauschale Nennung von allgemeinen gesetzlichen Pflichten des Leistungsträgers reichen hier nicht aus, da der Hilfebedürftige auch ohne EinV ein Anrecht darauf hat. Genau daran mangelt es in den meisten EinV, was zu deren Rechtswidrigkeit wegen einseitiger Belastung des Hilfebedürftigen führt. Der EinV hat auch ein umfassendes und systematisches Profiling im Rahmen einer Beratung vorauszugehen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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