Warum müssen manche nie ihre Kontoauszüge bei WBA vorzeigen?

Begonnen von Downlife97, 20. Mai 2023, 20:01:28

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Downlife97

Hey alle zusammen,

Ich wüsste gern folgendes

Warum musste ich z. B. noch nie Kontoauszüge vorzeigen bei einem Weiterbewilligungsantrag und das schon seit 7 Jahren und andere wiederum müssen jedes Mal Kontoauszüge vorzeigen?

Wovon hängt denn ab wer Kontoauszüge vorzeigen muss und wer nicht?

marco

Ist genauso danach fragen warum macnhe (nicht alle) sich vor dem Termin mit Ihrem Sachbearbeiter+ Dolmetscher absprechen (!), manche Ihre Taxifahrt zum Jobcenter bezahlt kommen...das alles tut man auch medial nicht erfahren. Demokratisch ist das alles nicht.

Ich muss immer 3 monate Auszüge vorlegen bei Weiterbewilligung, sei eine interen Anweisung sagte man mir ohne Beweise oder diese Anweisung vorzulegen. Ok 3 monate ist auch kein Beinbruch, hab sin meinem online banking und tue das downloaden und hinschicken...


Aber toll es gab 200€ Bonus einmalig der kommt nicht wieder -und 50€ Erhöhung Hurra !!!
Deswegen finden wir das alles auch jetzt alles besser .....uffffff
 :wand:  :wand:

Harald53

Zitat von: Downlife97 am 20. Mai 2023, 20:01:28Warum musste ich z. B. noch nie Kontoauszüge vorzeigen

Wahrscheinlich weil einige Jobcenter eingesehen haben das Kontoauszüge überhaupt nichts aussagen.
Wenn wer was am Jobcenter vorbei schleusen will, dann lässt er es sowieso über Freund/Freundin/Elterns Konto laufen.

Von daher hab ich diesen schwachsinn mit den Kontoauszügen noch nie verstanden.

Patrick87

Ich musste bis auf den Erstantrag auch noch nie Kontoauszüge vorlegen. Wobei es bei uns wohl eher daran liegt, dass man mehr Arbeit als Personal hat und dann auf solche Sachen freiwillig verzichtet, um den Arbeitsaufwand zu verringern.

horst

Zitat von: Downlife97 am 20. Mai 2023, 20:01:28Warum musste ich z. B. noch nie Kontoauszüge vorzeigen bei einem Weiterbewilligungsantrag und das schon seit 7 Jahren und andere wiederum müssen jedes Mal Kontoauszüge vorzeigen?

Wovon hängt denn ab wer Kontoauszüge vorzeigen muss und wer nicht?
wer noch nie gearbeitet hat hat auch kein Vermögen und Einkommen ist doch klar.

Downlife97

Zitat von: Patrick87 am 20. Mai 2023, 21:32:52Ich musste bis auf den Erstantrag auch noch nie Kontoauszüge vorlegen. Wobei es bei uns wohl eher daran liegt, dass man mehr Arbeit als Personal hat und dann auf solche Sachen freiwillig verzichtet, um den Arbeitsaufwand zu verringern.

Interessant!... Den Eindruck das Jobcenter die ländlicher sind weniger stark fordern als Jobcenter in großen Städten habe ich ebenfalls.

Patrick87

Na ja, ich wohne aber in einer größeren Stadt. Zwar keine Millionenstadt, aber auf jeden Fall über 500.000 Einwohner. Aber ich habe da schon mehrfach gehört, dass die personell nicht so gut aufgestellt sind.

OLD-MAN

Zitat von: horst am 20. Mai 2023, 21:54:50wer noch nie gearbeitet hat hat auch kein Vermögen und Einkommen ist doch klar.

"Steile These"!

Es soll auch Menschen geben, die bei der Geburt schon vermögend sind, sich auf "ihr" Vermögen ausruhen und das Wort "Arbeiten" gar nicht kennen!

Sheherazade

Zitat von: OLD-MAN am 21. Mai 2023, 08:59:39Es soll auch Menschen geben, die bei der Geburt schon vermögend sind, sich auf "ihr" Vermögen ausruhen und das Wort "Arbeiten" gar nicht kennen!

Die stellen in der Regel aber auch keinen Antrag auf Sozialleistungen.  :zwinker:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nadja

Zitat von: Downlife97 am 20. Mai 2023, 20:01:28Warum musste ich z. B. noch nie Kontoauszüge vorzeigen bei einem Weiterbewilligungsantrag
Das kann dir niemand beantworten. Ich mußte zu Beginn lediglich mein Sparbuch vorzeigen und seitdem wurde nie wieder etwas in der Art gefordert. Keine Kontoauszüge nichts gar nichts, was ich natürlich sehr gut finde.

Zitat von: Sheherazade am 21. Mai 2023, 09:07:36Die stellen in der Regel aber auch keinen Antrag auf Sozialleistungen.  :zwinker:
Genau

Greywolf08

Zitat von: Downlife97 am 20. Mai 2023, 20:01:28Wovon hängt denn ab wer Kontoauszüge vorzeigen muss und wer nicht?
Das solltest du dein Jobcenter fragen. Allerdings sollte man auch keine "schlafenden Hunde" wecken.
Kein User hier wird dir das beantworten können, da jedes Jobcenter sein eigenes Süppchen (diesbezüglich) kocht.
Trotzdem wirst du immer damit rechnen müssen, das sie eines Tages auch von dir Kontoauszüge sehen wollen.

Downlife97

Zitat von: Greywolf08 am 21. Mai 2023, 15:46:43
Zitat von: Downlife97 am 20. Mai 2023, 20:01:28Wovon hängt denn ab wer Kontoauszüge vorzeigen muss und wer nicht?
Das solltest du dein Jobcenter fragen. Allerdings sollte man auch keine "schlafenden Hunde" wecken.
Kein User hier wird dir das beantworten können, da jedes Jobcenter sein eigenes Süppchen (diesbezüglich) kocht.
Trotzdem wirst du immer damit rechnen müssen, das sie eines Tages auch von dir Kontoauszüge sehen wollen.


Naja seltsam finde ich das ganze trotzdem, es muss ja dafür irgendeine Weisung oder sowas geben..die werden das ja wohl kaum willkürlich machen...also hier von wegen die BG Nummer gefällt mir...aber heyyyy stoppp bei der nächsten ist ne ungerade Zahl bei, da sollte man mal genauer schauen.. :D

Ich denke, es ist durchaus möglich, dass das auch am Verlauf des Falles vom einzelnen SB entschieden wird.
Ist es ein Fall, der seit Jahren problemlos läuft, eine 1-Personen BG, in der kein Einkommen vorhanden ist, macht man sich mit der Anforderung der Kto.-Auszüge nur Arbeit, bzw. zögert die Bearbeitung für beide Parteien hinaus.

Bei Fällen, die öfter auftauchen sei es Arbeitsaufnahme, Arbeitsverlust, Unterhaltsansprüche, Vermögen oder Infos aus dem Datenabgleich, werden die Kto.-Auszüge wohl eher angefordert.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Downlife97

Zitat von: Nö am 23. Mai 2023, 06:59:26Ich denke, es ist durchaus möglich, dass das auch am Verlauf des Falles vom einzelnen SB entschieden wird.
Ist es ein Fall, der seit Jahren problemlos läuft, eine 1-Personen BG, in der kein Einkommen vorhanden ist, macht man sich mit der Anforderung der Kto.-Auszüge nur Arbeit, bzw. zögert die Bearbeitung für beide Parteien hinaus.

Bei Fällen, die öfter auftauchen sei es Arbeitsaufnahme, Arbeitsverlust, Unterhaltsansprüche, Vermögen oder Infos aus dem Datenabgleich, werden die Kto.-Auszüge wohl eher angefordert.

Ich gebe dir da vollkommen recht, zumal es bei mir ja so ist das aus meinem Verlauf hervorgeht das ich psychisch krank bin und derzeit dementsprechend nicht arbeite, ich bin auch immer freundlich zu meinen Sachbearbeitern.

Banane007

Hallo,

wir mussten jahrelang keine Kontoauszüge einreichen. Nicht mal zu meiner Selbständigkeit, wo sie ALLE Auszüge einsehen dürfen (für 6 Monate, statt 3).

Seit 2 Jahren haben wir nun eine SB, die es sehr genau nimmt und die offenbar gerne Päckchen bekommt. Nun müssen wir ALLES einreichen, was gesetzlich gedeckt ist. Also 3 Monate Auszüge des Kontos meines Mannes beim WBA und ich darf alle 6 Monate mit der EKS komplette Auszüge meines Kontos einreichen. Vorher wollte auch niemand Kopien meiner Rechnungen (Ein- und Ausgang) sehen, meine Buchführung reichte aus. Die Neue will auch die sehen (jeden kleinsten Portobeleg muss ich seitdem kopieren).

Ich denke, es hängt stark vom SB ab, wer was fordert und was nicht.

Gruß

Banane