Wohngeldbezug und Auszahlung einer kleinen Betriebsrente

Begonnen von Suchend, 21. Mai 2023, 00:20:26

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Suchend

Hallo,

in den nächsten Monaten wird mir eine kleine Betriebsrente von ca. 6000 Euro ausgezahlt werden.

Mir ist klar, dass ich das dem Wohngeldamt melden muss.

Auch werde ich im nächsten Jahr dann deswegen für 2023 leider eine Steuererklärung abgeben müssen.

Wie wird dieses Einmaleinkommen beim Wohngeld angerechnet werden?

Erfolgt die Anrechnung einmalig nur in 2023 oder bekomme ich erst mal kein Wohngeld mehr bis die komplette Summe abgerechnet ist?

Wird dabei wenigstens berücksichtigt, dass ich auf diese Summe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie möglicherweise Einkommenssteuer bezahlen muss?

Suchend

Schade, dass niemand etwas zu diesem Thema weiß.
Dann werde ich mal vorsichtshalber meinen Traum von einem E-Bike begraben und  davon ausgehen, dass das Wohngeld wegfallen wird bis diese Summe aufgebraucht ist.

Sheherazade

Warum fragst du nicht einfach mal bei der Wohngeldstelle nach? Hier kennt keiner deinen Bescheid oder die anderen persönlichen Eckdaten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Suchend

Danke für deine sehr nette Antwort. Solltest du dich durch meine Frage belästigt fühlen, entschuldige ich mich selbstverständlich und ehrlich bei dir, das war nicht meine Absicht.

Ich denke dass es für so einen Fall bestimmte Vorschriften gibt, die ich bisher jedoch leider nicht finden kann, mein persönlicher Beischeid ist dabei völlig irrelevant.

Beim Wohngeldamt jetzt nachfragen, bedeutet möglicherweise unnötig "Pferde scheu machen", da die Auszahlung ja erst später statt findet.

Außerdem dachte ich, dass das Forum für Fragen und Antworten da ist, wenn man sonst nicht weiter kommt.

Aus meinen Bescheid geht lediglich hervor, ab welchen Mehreinkommen ich dieses melden muss, da liegt dieser Betrag eindeutig um ein vielfaches darüber, aber eben nicht wie ein einmaliges Einkommen angerechnet wird. Bei einem monatliche Einkommen hätte ich nicht gefragt, das wäre klar.

OLD-MAN

Einfach mal bei Google nachfragen!!!

"Wird Einmalzahlung auf Wohngeld angerechnet?"

(3) Sonderzuwendungen, Gratifikationen und gleichartige Bezüge und Vorteile, die in größeren als monatlichen Abständen gewährt werden, sind den im Bewilligungszeitraum liegenden Monaten zu je einem Zwölftel zuzurechnen, wenn sie in den nächsten zwölf Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums zufließen.

Spring23

Zitat von: Suchend am 23. Mai 2023, 18:52:49Danke für deine sehr nette Antwort. Solltest du dich durch meine Frage belästigt fühlen, entschuldige ich mich selbstverständlich und ehrlich bei dir, das war nicht meine Absicht.
:schock:

Zitat von: Suchend am 23. Mai 2023, 18:52:49Ich denke dass es für so einen Fall bestimmte Vorschriften gibt, die ich bisher jedoch leider nicht finden kann, mein persönlicher Beischeid ist dabei völlig irrelevant.
unter wohngeld.org gibt es dazu Info. Allgemein wird das auf 12 Monate gerechnet immer mit 1/12 des zur Verfügung stehenden Betrages angerechnet

Zitat von: Suchend am 23. Mai 2023, 18:52:49Beim Wohngeldamt jetzt nachfragen, bedeutet möglicherweise unnötig "Pferde scheu machen", da die Auszahlung ja erst später statt findet.
Das WoGe als Zusatzleistung ist nicht wie ALG-II. Da gibt es ja auch keine Aufforderung, sich einen Job zu suchen, mit dem man sich die Miete komplett leisten kann, es darf im eigenen Leben alles so bleiben und man bekommt den Zuschuss.

Man könnte auch ohne Nennung der Summe anfragen und dabei betonen, dass nicht klar ist, wann diese Rente ausgezahlt wird.

Zitat von: Suchend am 23. Mai 2023, 18:52:49Außerdem dachte ich, dass das Forum für Fragen und Antworten da ist, wenn man sonst nicht weiter kommt.
hat Dir niemand abgesprochen, so habe ich den Hinweis beim Amt selbst zu fragen, nachdem hier niemand geantwortet hat, nicht verstanden.

Zitat von: Suchend am 23. Mai 2023, 18:52:49Aus meinen Bescheid geht lediglich hervor, ab welchen Mehreinkommen ich dieses melden muss, da liegt dieser Betrag eindeutig um ein vielfaches darüber, aber eben nicht wie ein einmaliges Einkommen angerechnet wird. Bei einem monatliche Einkommen hätte ich nicht gefragt, das wäre klar.
Bei Wohngeld wird das Einkommen aufs Jahr gerechnet. Daher 1/12