Übernachtung wegen Gerichtsverfahren

Begonnen von Sophiagirl, 02. Juni 2023, 20:08:27

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Sophiagirl

Moin,

Da der Brief heute kam, werde ich am Montag nochmal direkt fragen, aber wegen einem Gerichtstermin muss ich in Osnabrück übernachten, weil dieser dort statt findet.

Zahlt hier das Gericht die Übernachtung? Oder wie funktioniert dies?

Es ist zu einer Uhrzeit wo ich so nicht hinkommen kann ohne Übernachtung oder zumindest nur sehr schwerlich, hatte nur 10 min Puffer mit der frühesten Verbindung.

Es geht um das Umgangsrecht vom Kind, falls das was zur Sache tut.  :smile:

Liebe Grüße

Ellen_Alien

Lies mal hier nach
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28072006_RB65670R310622004.htm
Normalerweise zahlt das Gericht gemäß Paragraf 6 (2) JVEG Entschädigungen für notwendige Übernachtungen wie in deinem Fall. Im RVG sind die ÜN Kosten diesbezüglich für Rechtsanwälte geregelt und im Paragraf 19 JVEG für Zeugen. Die Regelung für Zeugen sollte gemäß Paragraf 6 JVEG genauso für die Partei des zivilen Prozesses gelten, für die die Teilnahme am Verhandlungstermin notwendig ist. Also für dich in diesem Fall. Du musst die Reisekostenerstattung ohnehin schriftlich beim Gericht beantragen. Dann beantrage gleich die notwendigen ÜN Kosten gem. Paragraf 6 JVEG mit. Daraus ergibt sich weiter, dass für die Festsetzung der Höhe der Erstattung das Bundesreisekostengesetz zur Anwendung kommt.
Ab wann eine ÜN als notwendig wegen Unzumutbarkeit angesehen wird, dafür gibt es bereits Rechtsprechung. Über den Einzelfall entscheidet jeweils das Gericht auf Antrag.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sylvergirl am 02. Juni 2023, 20:08:27Zahlt hier das Gericht die Übernachtung?
Kommt darauf an, um was genau es geht.

Wurde mal als Zeuge Vorgeladen.
Da wurde alles Bezahlt wie Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung im Mittelklassehotel.
Gab es direkt in Bar, sofort nach der Verhandlung bei der Kasse im Gericht.
(weiß aber nicht ob die Barzahlung jetzt noch gemacht wird)

Am besten du fragst mal bei einem Gericht in deiner Nähe, wie der Ablauf ist.
Dort kann man auch einen Vorschuss bekommen, wenn man selbst nicht in Vorkasse gehen kann.

horst

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Juni 2023, 16:04:43(weiß aber nicht ob die Barzahlung jetzt noch gemacht wird)
:ironie:
nein sonst würde das Jc ja leer ausgehen.  :lachen:

Sophiagirl

Moin,

Wie gesagt ist ein Verfahren für Umgangsrecht. Ich bin keine Zeugin sondern in dem Sinne Klägerin.  :flag:

Wie gesagt ich rufe in Montag in Osnabrück Mal dafür an und frage nach.  :sehrgut:

Liebe Grüße