alt: SOS Aufhebungsbescheid zum 1.4.23 aus märz 2023 ... Fortsetzung aktuell...

Begonnen von amazone, 04. Juni 2023, 13:07:03

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amazone

hallo ihr, mein update und neue probleme, diesmal mit dem grusi-amt...

das jc gewährte mir für april und mai noch überbrückungsleistungen, lehnte eine verlängerung für juni aber definitiv ab.
meinen antrag beim grusi-amt auf ergänzende leistungen bei voller em-rente stellte ich am 16.3.. dokumente reichte ich am 28.3. nach und seitdem anhaltendes schweigen seitens der behörde. auf keines meiner schreiben wird in irgendeiner weise reagiert und ich stehe nun ohne ek im juni dar. meine mini-rente hilft mir nicht wirklich zum leben...im letzten schreiben per post und ergänzend per mail setzte ich eine frist bis zum 12.6. und kündigte rechtliche schritte an wie den eilantrag vorm sozialgericht...

ist das korrekt oder habt ihr weitere ideen, wie ich an die mir nach dem sgb II zustehende leistung zeitnah herankomme?

zusätzliche info:

Ende mai verstarb meine mutter. ist es korrekt, dass ich das irgendwann in der zukunft liegende erbe erst bei zufluss dem amt melden muss? vollmachten hat über alles, was beantragt werden muss, mein bruder. erbschein, abwicklung der zahlung noch ausstehender forderungen, trauerfeier etc...nach zufluss von bargeld steht dann noch der hausverkauf an. kann aber dauern... ich möchte nicht noch mehr durcheinander in den laufenden antrag auf grusi bringen, was ihr sicher versteht, trauer, ängste und depri gehen in mir kunterbunt durcheinander und machen mich höchstens eingeschränkt handlungsfähig.

ich möchte natürlich 100% rechtskonform handeln!
habt ihr vorschläge/ideen? alles korrekt wie ich handele zur zeit?

brauche dringend hilfe! ach ja, das zu erwartende erbe wird mich einige zeit aus der bedürftigkeit herausholen und mich für eine kleine weile unabhängig von sozialleistungen leben lassen....
lg amazone
wer nicht das unmögliche wagt, wird das mögliche niemals erreichen (bakunin)
freiheit ist immer die freiheit des andersdenkenden
(nach rosa luxemburg)

amazone

hallo ihr...

da sich niemand gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass mein vorgehen soweit korrekt ist. oder kennt sich niemand aus mit dem übergang von sgb II zu sgb XII?

neue frage: wie läuft das mit dem eilantrag vor dem sozialgericht? antrag direkt vor ort stellen oder telefonisch vorab termin machen? gleich alle unterlagen mitnehmen zum gericht? muss ich vorher prozesskostenhilfe beantragen und wenn ja, wo? auch beim sozialgericht?

fühl mich vom amt komplett im stich gelassen und maximal überfordert zur zeit...ps die beerdigung meiner mutter steht übernächste woche auch noch an...

bitte um eure unterstützung, auch gerne "nur" mental....

lg amazone
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(nach rosa luxemburg)

OLD-MAN

Zitat von: amazone am 04. Juni 2023, 13:07:03auf keines meiner schreiben wird in irgendeiner weise reagiert

wie wäre es denn mit persönlicher Vorsprache?

horst

Zitat von: amazone am 04. Juni 2023, 13:07:03Ende mai verstarb meine mutter. ist es korrekt, dass ich das irgendwann in der zukunft liegende erbe erst bei zufluss dem amt melden muss?
Zufluß ist wenn das Erbe zufließt und nicht erst das Geld. Also Darlehen beantragen, bis das Geld kommt.

Ottokar

Zitat von: horst am 08. Juni 2023, 15:44:27Zufluß ist wenn das Erbe zufließt und nicht erst das Geld. Also Darlehen beantragen, bis das Geld kommt.
:wand:
Zufluss war und ist, wenn etwas zugeflossen ist, d.h. tatsächlich verfügbar ist.


@amazone
Zunächst mal muss das JC so lange weiterzahlen, bis das Sozialamt seinerseits zahlt. Die Weigerung, ab Juni nicht mehr zahlen zu wollen, ist klar rechtswidrig.
Abgesehen davon wäre hier schon Anfang Mai eine EA beim SG fällig gewesen, dass du nun erst anfängst dich zu kümmern, wo du - lt. deiner Aussage zahlt das JC ja für Juni nicht mehr  - ohne Geld dastehst, ist etwas sehr spät.
Ob es hier zielführender ist, das JC auf Weiterzahlung oder das Sozialamt auf vorläufige Zahlung zu verklagen, solltest du einen Anwalt entscheiden lassen.
Möglicherweise weis das Sozialamt von der Erbschaft und wartet ab, bis du denen mitteilst, wie hoch dein Erbe ist und ab wann es verwertbar ist.
Seit Ende Mai wäre ohnehin zu überlegen, inwieweit eine Klage hier überhaupt Sinn macht, denn Eilbedürftigkeit i.S.d. Gesetzes dürfte seit dem Erbfall nicht mehr bestehen.

Was das Erbe betrifft, der Erbfall trat im Mai ein und damit im laufenden Leistungsbezug.
Ab wann bei dir volle Erwerbsminderung anerkannt und damit das Sozialamt zuständig wurde, hast du nicht geschrieben, nur dass das JC die Bewilligung ab 01.04. aufgehoben hatte. D.h. die volle Erwerbsminderung war zumindest ab 01.04. anerkannt, womit das JC unzuständig und das Sozialamt zuständig wurde.
Damit ist das Erbe nach den Regelungen des SGB XII zu berücksichtigen, auch wenn das unzuständige JC vorläufig weitergezahlt hat, da der Erbfall nach dem 01.04. eingetreten ist. Somit hast du Glück, denn im SGB XII gelten bereits seit 01.01.2023 Erbschaften nicht mehr als Einkommen sondern als Vermögen. Das Erbe ist somit Vermögen.
Ab wann das Erbe als Vermögen berücksichtigt wird, hängt davon ab, wann es für dich rechtlich verwertbar ist.
Das ist hier der Fall, wenn die Erbauseinandersetzung beendet ist. Nicht relevant ist u.a., wann dann danach das Haus verkauft wird.
Sofern dein Vermögen zzgl. Erbschaft über deinem Vermögensfreibetrag liegt, welcher derzeit im SGB XII bei 10.000 Euro pP liegt, hast du keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung und kannst diese allenfalls als Darlehen bekommen, bis z.B. das Haus verkauft ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


amazone

hallo und danke für die feed-backs...

an old-man: eine persönliche vorsprache hätte ich gern gehabt, doch erreiche ich niemand im amt persönlich. möglich nur mail und brief. das einschreiben mit rückschein wurde noch nicht mal entgegengenommen beim amt und ebenfalls bei der post nicht abgeholt. wahrscheinlich bekomme ich mein schreiben in kürze zurück. null antworten, keine reaktion in irgendeiner form, totale abschottung und ignoranz...

an ottokar:
lieben dank für deine ausführliche antwort.

die volle em-rente wurde erstmalig zum 1.4. bewilligt, mit rückwirkung zum 1.11.22. das sozialamt teilte mir im märz 23  mit, dass die bearbeitungszeit des antrages auf grusi bei voller em-rente 6-8 wochen dauern würde. für diesen zeitraum bewilligte mir das jc für april + mai weiter leistungen.

das ist der grund, warum ich bis ende mai davon ausging, dass die leistungen nach sgb XII zu juni bewilligt und ausgezahlt werden würden. der tod meiner mutter verzögerte mein handeln weiter.

für den laufenden monat juni hat mir eine bekannte ein darlehen begeben, sodass ich meine laufenden kosten decken kann.

wenn ich dich richtig verstehe, zählt schon der monat mai als für den erbfall gültige monat. aber vermögen ist erst anrechenbar, sobald mir wenigstens ein teil des erbes zugeflossen ist, also real zur verfügung steht. sollte ich also versuchen mit privaten darlehen zu überbrücken bis geld fließt? einen teil werde ich wahrscheinlich schon ende juli bekommen, sicher mehr als das schonvermögen von 10000 €.  rechnet das amt mich aus dem bezug heraus ab mai, wo der erbfall eingetreten ist? die ämter jc und soz.amt verrechnen dann untereinander oder werden rückzahlungsforderungen an mich erhoben? soll ich am besten den erbfall jetzt melden und mich ab mai aus dem bezug nehmen lassen?
bin gerade maximal überfordert...anwalt werde ich mir nicht leisten können. und kommende woche muss ich für eine woche zur trauerfeier mehrere hundert km entfernt...

war das irgendwie noch verständlich und nachvollziehber? was ist die einfachste und am wenigsten stressige handlungsoption? depressionen und panikattacken gerade aud ihrem höhepunkt...
freue mich auf antworten...
lg amazone

ps wenn das vermögen verbraucht ist, bis auf das chonvermögen, wieviele montate vorher ist es sinnvoll einen neuen antrag zu stellen?

wer nicht das unmögliche wagt, wird das mögliche niemals erreichen (bakunin)
freiheit ist immer die freiheit des andersdenkenden
(nach rosa luxemburg)

Ottokar

Zitat von: amazone am 09. Juni 2023, 11:42:13wenn ich dich richtig verstehe, zählt schon der monat mai als für den erbfall gültige monat.
Bis zum 31.12.2022 entschied der Zeitpunkt des Erbfalles darüber, ob das Erbe als Vermögen (kein Leistungsbezug) oder Einkommen (Leistungsbezug) zu berücksichtigen ist. Im SGB II ist das noch bis 30.06.2023 so, erst dann gilt dort auch die Regelung, dass Erbe generell Vermögen ist.
Bei dir wurde das JC aufgrund der Feststellung der DRV rückwirkend zum 01.11.2022 rechtlich unzuständig, d.h. der Leistungsbezug vom JC wird rückwirkend zum 01.11.2022 durch den Leistungsbezug des Sozialamtes ersetzt. Die Bewilligung der GruSi nach SGB XII erfolgt somit rückwirkend und das JC macht beim Sozialamt für den Zeitraum 01.11.2022 - 31.05.2023 einen Erstattungsanspruch geltend.
Ab 01.06.2023 bekommst du dann die GruSi ausgezahlt.
Wegen der Rückwirkung zum 01.11.2022 ist hier für das Erbe § 90 SGB XII anzuwenden.

Zitat von: amazone am 09. Juni 2023, 11:42:13einen teil werde ich wahrscheinlich schon ende juli bekommen, sicher mehr als das schonvermögen von 10000 €.  rechnet das amt mich aus dem bezug heraus ab mai, wo der erbfall eingetreten ist?
Vermögen darf lt. § 90 Abs. 1 SGB XII nur bzw. erst ab dann berücksichtigt werden, wenn es verfügbar/verwertbar ist. Die Mitteilungspflicht würde auch erst mit Eintritt der Verfügbarkeit/Verwertbarkeit eintreten. Bis dahin, d.h. bis zu dem Monat, in welchem Verfügbarkeit/Verwertbarkeit eintritt, besteht Anspruch auf GruSi.
Was hier sinnvoller wäre, kann ich nicht beurteilen. Ich würde einfach mal beim Sozialamt anrufen und darauf hinweisen, dass du derzeit ohne Geld dastehst.
Das Darlehen deiner Bekannten geht das Sozialamt erst überhaupt mal nichts an.
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horst

Zitat von: Ottokar am 09. Juni 2023, 09:12:02:wand:
Zufluss war und ist, wenn etwas zugeflossen ist, d.h. tatsächlich verfügbar ist.

steht doch aber da.
ZitatWie wird die Erbschaft beim Bürgergeld berücksichtigt?

Für die Anrechnung einer Erbschaft als Einkommen oder Vermögen kommt es darauf an, wann der Erbfall eingetreten ist. Das bedeutet, dass der Todeszeitpunkt des Erblassers eine wichtige Rolle spielt.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/erbschaft/

Sensoriker

@horst

Dann solltest du vielleicht auch dort alles lesen.

"Ist der Erbfall erst nach Antragstellung eingetreten und daher als Einkommen zu bewerten, darf die Anrechnung erst mit tatsächlichem Zufluss des Erbes erfolgen."
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

@horst
Lies mal hier: "Erben als ALG II Empfänger".
Vielleicht verstehst du dann den Unterschied zwischen Erbfall und Zufluss.
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horst

Zitat von: Ottokar am 09. Juni 2023, 19:40:19@horst
Lies mal hier: "Erben als ALG II Empfänger".
Vielleicht verstehst du dann den Unterschied zwischen Erbfall und Zufluss.
wenn jemand mit Erbschein auf die Geldkonten zugreifen kann ist Zufluß aber bei einem Haus erst bei Verkauf.
ZitatGegenstände oder Sachwerte werden im Folgemonat des Erbfalles als Vermögen berücksichtigt. Sofern dabei die Vermögensfreibeträge überschritten werden,
Zitat von: Sensoriker am 09. Juni 2023, 17:46:36@horst

Dann solltest du vielleicht auch dort alles lesen.

"Ist der Erbfall erst nach Antragstellung eingetreten und daher als Einkommen zu bewerten, darf die Anrechnung erst mit tatsächlichem Zufluss des Erbes erfolgen."
mir war nur nicht klar gewesen ob der Zufluss schon beim Ausfüllen des Erbnachlasses ist z,b bei Alleinerbe.
§ 1922 BGB

Ottokar

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amazone

an ottokar:

danke für deine zeit!

ich fasse zusammen, ob ich alles handlungsrelevante richtig verstanden habe. meine mitwirkungspflicht beginnt tatsächlich erst bei zufluss zumindest eines teilerbes. damit bin ich zur zeit im juni noch anspruchsberechtigt seitens des grundsicherungsamtes, unabhängig von einem privaten darlehen. also besser noch keine mail an das amt schicken bzgl. todesdatum meiner mutter. telefonisch ist niemand erreichbar! war schon "damals" meine erste handlungsoption. entweder hausbriefkasten mit zeuge oder nur per mail möglich. was wäre sicherer? bislang stellt sich das amt komplett tot!

aber rückzahlung für mai und juni werden später bei zufluss erbe fällig. für 11/22 - 04/23 verrechnen die ämter ihre forderungen intern untereinander.

kann/darf ich alternativ auch mit hilfe von darlehen auf leistungen für juni verzichten? private rückzahlungen sind wahrscheinlich deutlich stressfreier...oder hat das einen haken bzw. nachteile für mich?

hoffe auf bestätigung oder korrektur obigen beitrages...

lg amazone

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(nach rosa luxemburg)

Ottokar

Zitat von: amazone am 10. Juni 2023, 11:08:50was wäre sicherer
hausbriefkasten mit zeuge

Zitat von: amazone am 10. Juni 2023, 11:08:50rückzahlung für mai und juni werden später bei zufluss erbe fällig
Es kommt darauf an, wann du über die jeweiligen Erbteile verfügen kannst und ab wann damit dein Vermögensfreibetrag überschritten wird.


Zitat von: amazone am 10. Juni 2023, 11:08:50kann/darf ich alternativ auch mit hilfe von darlehen auf leistungen für juni verzichten?
Nein, das geht aufgrund § 46 Abs. 2 SGB I nicht.
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