Betriebliche Altersversorgung darf auf letzte Arbeitsjahre abstellen

Begonnen von selbiger, 20. Juni 2023, 20:35:13

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selbiger

Eine betriebliche Altersversorgung muss sich nicht an der gesamten Dauer der Betriebszugehörigkeit orientieren. Es ist auch zulässig, den zuletzt erreichten Lebensstandard abzubilden, urteilte am Dienstag, 20. Juni 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 221/22). Danach werden Teilzeitbeschäftigte jedenfalls dann nicht unzulässig benachteiligt, wenn ihr durchschnittlicher Arbeitszeitumfang der letzten zehn Jahre berücksichtigt wird.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/rente-betriebliche-altersversorgung-darf-auf-letzte-arbeitsjahre-abstellen
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.