Bildungsgutschein - Fragen über Fragen

Begonnen von alva, 28. Juni 2023, 13:33:40

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alva

Hallo lieber Forumsmitglieder,

ich bin neu hier im Forum und finde toll dass sich hier Menschen gegenseitig helfen bei Fragen.

Kurz meine Situation: ich werde mit 1. Juli arbeitslos und beabsichtige eine Weiterbildung/Umschulung zu machen. Mir wurde bei einem zurückliegenden Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit auch die Ausstellung eines Bildungsgutscheins in Aussicht gestellt (für das von mir beabsichtigte Berufsbild). Ansonsten hab ich ein paar besondere Umstände die das alles evtl. etwas verkomplizieren.

Ich habe folgende Fragen:

- Ich habe die letzten Jahre ("freiwillig") ausschließelich in Teilzeit gearbeitet und erhalte deshalb natürlich auch entsprechend knappes ALG 1. Ich würde gerne auch die Weiterbildung/Umschulung (Bildungsgutschein) in Teilzeit machen (aufgrund von niedriger Stressresistenz durch chronisch-rez. Depressionen). Es gibt auch entsprechende Bildungsangebote in Teilzeit die nur einige Monate dauern. Wird mir mein ALG1 noch weiter gekürzt wenn ich drauf bestehe die Umschulung in Teilzeit zu machen? Meine Sachbearbeiterin versuchte es sich einfach zu machen und erteilte mir bei meiner Frage nach der Möglichkeit einer Teilzeit-Umschulung lediglich die Info, dass Umschulungen üblicherweise in Vollzeit stattfinden. ;)

- Ich habe aktuell ein kleine Gewerbe das ich nebenberuflich ausgeführt habe. Darf ich auch während einer Umschulung 165 EUR anrechnungsfrei dazu verdienen solange ich nicht über 15 Std/Woche komme?

- Die neuen Regelungen bzgl. Weiterbildungsgeld/Bürgergeld-Bonus gelten nur für Bezieher von Bürgergeld oder auch für Bezieher von ALG 1? Falls sie auch für ALG-1 Bezieher gelten, können diese Arten von "Freibeträgen" (165-EUR Zuverdienst und diese neuen Bonus-Regelungen in irgendeiner Form kombinieren?)

Ich hoffe jemand kann mich mir mit meinen "Spezial-Fragen" weiterhelfen... leider gibt es, soweit ich weiß, keine Bürgerhotline für das Thema Bildungsgutschein sondern man landet mit Fragen ohnehin immer am Ende beim selben Sachbearbeiter der für mich persönlich zuständig ist, oder?

Einen lieben Gruß
alva :)

BigMama

Zitat von: alva am 28. Juni 2023, 13:33:40Wird mir mein ALG1 noch weiter gekürzt wenn ich drauf bestehe die Umschulung in Teilzeit zu machen?
Nein, wird es nicht. Du hast in TZ gearbeitet und hierfür Beiträge gezahlt, nun erhältst du auch nur in dieser Höhe Alg I und musst dich auch nur für diese Stundenzahl dem AM zur Verfügung stellen. Das Gleiche gilt auch für eine Weiterbildung.

Zitat von: alva am 28. Juni 2023, 13:33:40Meine Sachbearbeiterin versuchte es sich einfach zu machen und erteilte mir bei meiner Frage nach der Möglichkeit einer Teilzeit-Umschulung lediglich die Info, dass Umschulungen üblicherweise in Vollzeit stattfinden. ;)
Dann solltest du dich auf die Suche nach einem Bildungsangebot in Teilzeit machen und es ihr vorlegen. Achte hierbei darauf dass sowohl der Bildungsträger als auch die umschulung AZAV zertifiziert sind. Kursnet könnte hierfür eine Quelle sein.

Zitat von: alva am 28. Juni 2023, 13:33:40Darf ich auch während einer Umschulung 165 EUR anrechnungsfrei dazu verdienen solange ich nicht über 15 Std/Woche komme?
Die Teilnahme an einer Weiterbildung hat hierauf keinen Einfluss. Jedoch darf die Tätigkeit dich in deiner Weiterbildung nicht einschränken und du musst sie um die Umschulungszeiten legen. Eine Tätigkeit im Service am Wochenende beispielsweise ist sicherlich unschädlich.

Zitat von: alva am 28. Juni 2023, 13:33:40Die neuen Regelungen bzgl. Weiterbildungsgeld/Bürgergeld-Bonus gelten nur für Bezieher von Bürgergeld oder auch für Bezieher von ALG 1? Falls sie auch für ALG-1 Bezieher gelten, können diese Arten von "Freibeträgen" (165-EUR Zuverdienst und diese neuen Bonus-Regelungen in irgendeiner Form kombinieren?)
Das Weiterbildungsgeld gibt es nur für Bezieher von Alg II. Jedoch gibt es bei einer Umschulung eine Weiterbildungsprämie bei Bestehen der Zwischenprüfung und bei Bestehen der Abschlussprüfung. Hier findest du auf Seite 38 von 45 Informationen zur Weiterbildungsprämie. Und hier findest du den Gesetzestext auf Seite 36 zur Weiterbildungsprämie.

Zitat von: alva am 28. Juni 2023, 13:33:40leider gibt es, soweit ich weiß, keine Bürgerhotline für das Thema Bildungsgutschein sondern man landet mit Fragen ohnehin immer am Ende beim selben Sachbearbeiter der für mich persönlich zuständig ist, oder?
Die Bürgergelhotline ist auch nicht die richtige Hotline für dich, da es hier um Alg I und nicht um Bürgergeld geht. Hierzu berät die Bundesagentur für Arbeit, speziell dein Arbeitsvermittler.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)