Mieterhöhung wenn es keinen Mietspiegel gibt - Was sind Eure Erfahrungen?

Begonnen von pizzamargherita, 04. Juli 2023, 16:12:48

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pizzamargherita

Guten Tag!

Ich hatte kürzlich einen Thread zu meiner Mieterhöhung gemacht. Jetzt möchte ich speziell nach Euren Erfahrungen zu Mieterhöhungen ohne anerkannten Mietspiegel fragen.

Mein Vermieter möchte die Miete erhöhen, um sie an die ortsüblichen Mieten anzupassen. Eine solche Mieterhöhung muss begründet werden. Entweder durch einen anerkannten Mietspiegel (in manchen Fällen geht auch der Mietspiegel eines Nachbarorts), eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder die Benennung von 3 vergleichbaren Wohnungen (die Miete darf bis zur günstigsten Wohnung angepasst werden, sofern die Kappungsgrenze nicht greift). Ansonsten ist die Mieterhöhung unwirksam, wenn der Mieter nicht freiwillig zustimmt.

Der Mietspiegel ist am einfachsten, aber in kleinen Gemeinden gibt es meist keinen. So auch bei mir. Mietdatenbanken gibt es selten, ein Gutachten ist sehr teuer und die Nennung von 3 vergleichbaren Wohnungen ist umständlich.

Mein Vermieter hat seinem Mieterhöhungsverlangen einen Ausdruck des Mietspiegels von wohnungsboerse.net beigelegt. Dieser ist aber kein anerkannter Mietspiegel (das steht auch drauf).

Nun hat der Vermieter die Grundmiete seit 7-8 Jahren nicht mehr erhöht und ich wäre bereit, die Erhöhung zu akzeptieren (zumindest bis zur Kappungsgrenze). Ich will kein Paragraphenreiter sein, denn er wird die Miete erhöhen können. Es ist nur die Frage, wie unangenehm und teuer es für ihn sein wird. Und wie sehr unser Mieter-Vermieter-Verhältnis darunter leiden wird.

Eine Erhöhung von 15 % sollte im Angemessenheitsrahmen des JC liegen und problemlos akzeptiert werden. Wenn ich aber der Mieterhöhung zustimme und das JC die Kosten nicht übernimmt, weil es die Begründung zur Mieterhöhung nicht akzeptiert, muss ich 600 € im Jahr selbst zahlen.

Wie sind Eure Erfahrungen, wenn Ihr in Gemeinden ohne anerkannten Mietspiegel wohnt? Akzeptiert das JC inoffizielle Mietspiegel?

Ich könnte es auch so machen: Ich unterschreibe die Mieterhöhung und reiche sie beim JC ein, und erst wenn ich den Zustimmungsbescheid bekomme, schicke ich die Zustimmung an den Vermieter. Nur wenn das JC nicht zustimmt, müsste der Vermieter mir dann eine korrekte Mieterhöhung schicken. Ist das eine schlechte Idee?

Ansonsten könnte ich meinem Vermieter als Grund für die Nichtzustimmung mitteilen, dass ich Angst habe, dass das JC die Miete nicht übernimmt. Aber ich würde gerne vermeiden, dass mein Vermieter erfährt, dass ich immer noch von Bürgergeld lebe (das JC hat bei meinem Antrag auf eine Vermieterbescheinigung bestanden).

Vielen Dank!

Sensoriker

Mal ne Gegenfrage.
Würdest du eine Mieterhöhung um 15% einfach mal so akzeptieren wenn du die Miete selber bezahlen müsstest?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

pizzamargherita

Zitat von: Sensoriker am 04. Juli 2023, 16:36:22Mal ne Gegenfrage.
Würdest du eine Mieterhöhung um 15% einfach mal so akzeptieren wenn du die Miete selber bezahlen müsstest?

Ja, was habe ich davon, wenn ich nicht zustimme? Rechtlich sind 15% möglich. Ich gewinne höchstens ein paar Monate ohne Mieterhöhung. Diese würden aber sehr auf Kosten des Verhältnisses gehen. Da der Vermieter mir in anderer Hinsicht das Leben deutlich erschweren kann (Modernisierungsmaßnahmen, Eigenbedarf) wäre dieses Verhalten dumm.

Weitere Antworten zu diesem Thema, welche nichts beitragen (und dazu noch latente Unterstellungen sind), werden kommentarlos ignoriert.

hko

Ich würde zunächst nicht zustimmen und das Schreiben des Vermieters mit der Bitte um Übernahme der neuen Miete an das Jobcenter schicken. Mal abwarten, wie das Jobcenter reagiert.

Gruß hko

Unwissender

Ich würde sagen, da die Mieterhöhung im gesetlichen Rahmen (alle 3 Jahre um 20% bis zur ortsüblichen Miete)bist du gut dran mit deinen 15 %. Da das legal ist, sollte das JC die Erhöhung anstandslos übernehmen! Einfach das Schreiben deines Vermieters an das JC schicken und gut ist! Dann hat man 3 Monate Zeit ...
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!