Miete vom Sozialamt einbehalten, wegen Verrechnung mit Kaution?

Begonnen von PaulHilft, 05. Juli 2023, 16:21:02

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PaulHilft

Hallo,

Sozialamt hat die doppelte Mietzahlung zwei Monate zu spät überwiesen.
Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.

Darf man nun die Miete vom Sozialamt behalten? Oder muss man das dennoch überweisen und bekommt dann das Geld wieder von der Vermieterin zurück?

Oder muss man das an das Sozialamt wieder zurückgeben?

Wie genau verfällt man sich da?

Sheherazade

Die Kaution sollte wieder aufgefüllt werden, also muss das Geld zum Vermieter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 05. Juli 2023, 16:21:02Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.
Darf sie gar nicht.
Die Nachzahlung gehört ganz schnell wieder, auf das Kautionskonto.