Kein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Mieterhöhungen

Begonnen von selbiger, 09. Juli 2023, 16:47:29

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selbiger

Davor fürchten sich viele Mieterinnen und Mieter: In einem Anschreiben teilt der Vermieter mit, die Miete werde ab kommenden Monat erhöht. Viele Betroffene stimmen voreilig der Erhöhung zu. Aber gilt hier auch das sog. 14-tägige Widerrufsrecht? Die Kieler Volljuristin Stefanie Anschütz vom Mieterverein klärt auf.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-14-taegiges-widerrufsrecht-bei-mieterhoehungen
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.