Umzug wg. Job / Übernahme Kaution und Miete bis zum ersten Gehalt

Begonnen von plushundert, 16. Juli 2023, 20:28:43

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plushundert

Guten Abend allerseits,

ich ziehe aufgrund einer Arbeitsstelle um. Das Jobcenter kann die Kaution und Miete bis zum ersten eigenen Gehalt übernehmen. Wie verhält es sich denn da mit der Mietobergrenze die das Amt übernimmt? Hintergrund ist der, dass ich bisher vergeblich eine Wohnung gesucht habe, die preislich im Rahmen der Mietobergrenze ist. Übernimmt das Amt die Kaution und erste Mietzahlung, wenn die Wohnung fürs Amt zu teuer ist?

Weiter würde es mich auch interessieren, welche Kosten für den Umzug übernommen werden. Mir wurde auf dem Amt gesagt 1000 Euro max. + Spritkosten, wobei ich den Umzug selbst organisieren muss. So halt eben auch ein Fahrzeug. Ich habe aber nur den Führerschein Klasse B, d.h. 3,5 Tonnen, mehr darf ich nicht fahren. Mir ist nicht klar, wie das funktionieren soll, weil a.) ziehen wir 300 Kilometer weit weg, soll ich da einen Sprinter 3 mal voll packen und hin und her fahren? Und b.) kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht schwer schleppen. Danke im Voraus für Eure Hilfe.

P.

Fettnäpfchen

plushundert

Zitat von: plushundert am 16. Juli 2023, 20:28:43Das Jobcenter kann die Kaution und Miete bis zum ersten eigenen Gehalt übernehmen.
Wie meinst du dass denn?

Zitat von: plushundert am 16. Juli 2023, 20:28:43Wie verhält es sich denn da mit der Mietobergrenze die das Amt übernimmt?
Wenn du im Bezug bleibst dann das max der Angemessenheit. Schau mal nach ob du bei > https://www.harald-thome.de/informationen.html fündig wirst.

Zitat von: plushundert am 16. Juli 2023, 20:28:43Übernimmt das Amt die Kaution und erste Mietzahlung, wenn die Wohnung fürs Amt zu teuer ist?
Nein die Kaution nicht, auch nicht als Darlehen was es so oder so wäre. Die Whg nur s. oben.

Zitat von: plushundert am 16. Juli 2023, 20:28:43Weiter würde es mich auch interessieren, welche Kosten für den Umzug übernommen werden.
Ziemlich viel solange die Whg in den Angemessenheitskriterien ist und du einen Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme stellst.
Die Notwendigkeit (auch ein Kriterium) ist ja durch die anbahnende Arbeitsaufnahme gegeben.

Zitat von: plushundert am 16. Juli 2023, 20:28:43weil a.) ziehen wir 300 Kilometer weit weg, soll ich da einen Sprinter 3 mal voll packen und hin und her fahren? Und b.) kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht schwer schleppen.
Dazu muss man einen gut begründeten Antrag, am besten mit Attest des Arztes, stellen.
Lies dir mal den Ratgeber Umzug aufmerksam durch da ist ziemlich alles beschrieben!

MfG FN
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