Bildungsgutschein beantragt, was in EKS angeben

Begonnen von Hamburger Chemiker, 17. Juli 2023, 23:43:57

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Hamburger Chemiker

 :help: Hallo,

ich habe vor 1 Wochen einen Bildungsgutschein für den IT Bereich beantragt.
Zur Zeit bin ich Aufstocker, weil ich in Teilzeit im Studienkreis arbeite.

Wenn ich die Weiterbildung genehmigt bekomme, würde ich Vollzeit SAP lernen und kann daher nicht mehr im Studienkreis arbeiten.
Ich habe noch nicht s vom Bildungsnabieter CBW gehoert und auch noch nicht beim Studienkreis gekündigt.

Als Aufstocker muss ich alle 6 Monate einen EKS abgeben, und ich müsste jetzt anfangen, den Antrag auf die EKS ( Einkommenschätzung ) auszufüllen.

Eigentlich gibt es durch die Lage 2 EK Schätzungen.

1 EKS Variante, in der ich Vollzeit Weiterbildung bekomme und daher volles Bürgergeld / 75 Eur Zuschuss bekomme.

2 EKS Variante, in der ich keine Weiterbildung bekomme, daher Honorarlehrer
bleibe, und nur aufstocke mit dem Bürgergeld.

Soll ich beide Varianten einreichen ?

Was tun ?




Da ich nicht weiss, ob ich die Weiterbildung bekomme, bin ich ratlos.

Was tun ?  :danke:

Gruss aus Hamburg

Filip2610

Vielleicht wäre es am besten, wenn du einfach mal bei deinem Jobcenter nachfragst, was du in dieser Situation in Sachen EKS machen solltest. Die werden dir das denke ich schon sagen.

Grundsätzlich sollte man in der vorläufigen EKS nie zu hohe Einnahmen schätzen, sonst fehlt später das Geld zum Leben. Du hast das Recht, in Sachen Einnahmen pessimistisch zu schätzen. Das wurde bei mir auch nie kritisiert vom Jobcenter.

Beide Varianten einreichen geht nicht, das Jobcenter will sicher eine Version. Gib eine passende Version ab und falls sich die Lage ändert, müsstest du ggf. eine neue vorläufige EKS abgeben. Man ist ja sowieso verpflichtet, erhebliche Änderungen der finanziellen Situation mitzuteilen.

Toi toi toi  :cool: