Nebengewerbe angemeldet, dass ich aufbauen möchte - Jobcenter oder Arbeitsamt?

Begonnen von Benutzer50, 21. Juli 2023, 11:40:27

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Benutzer50

Hallo,

ich habe letztes Jahr meine Ausbildung beendet und wurde von dem Ausbildungsunternehmen übernommen. Nun habe ich ohne neue Option gekündigt und bin nur noch nächsten Monat da, weil ich mich unwohl dort fühle.

Vor wenigen Monaten habe ich ein Nebengewerbe angemeldet, dass ich aber noch nicht aktiv nutze, da ich keine Kunden habe und noch nicht genau weiß, was ich wie verkaufen will. Wenn ich weiter in dem Unternehmen geblieben wäre, würde ich hier wahrscheinlich nie zu kommen, das Gewerbe aufzubauen.

Nun ist die Frage, muss ich zum Arbeitsamt oder zum Jobcenter? Vor der Ausbildung bekam ich 4 Jahre Leistungen vom Jobcenter. Ich hatte mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet aber diese Meldung wurde nun abgewiesen, da ich das Nebengewerbe angemeldet habe. Dass ich noch keine Kunden habe, war dem Mitarbeiter egal.

Ich habe ihm erklärt, dass ich dachte, dass ich notfalls Leistungen aufstockend erhalten kann, wenn meine Einnahmen des Gewerbes an einzelnen Monaten nicht ausreichen. Dazu konnte er nichts sagen. Ich brauche ein paar Monate, um mich auf das Gewerbe zu fokussieren, aber ich habe keine finanziellen Rücklagen. Bzw. ich habe zumindest 1500€, von denen ich die nächsten 3 Monate die Miete bezahlen kann, wenn ich keine Leistungen erhalten sollte (von wem überhaupt?).

Weitere Info: Ich will zukünftig auch wieder bei einem Unternehmen angestellt arbeiten, aber jetzt erstmal auf das Nebengewerbe fokussieren. Es soll auch bis dahin ein Nebengewerbe bleiben. Ich habe momentan keine Aufträge, deshalb wäre es sinnlos, es Vollzeit zu machen. Ich muss selbst Zeit in Ideen stecken.

Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 21. Juli 2023, 11:40:27ich habe letztes Jahr meine Ausbildung beendet und wurde von dem Ausbildungsunternehmen übernommen. Nun habe ich ohne neue Option gekündigt und bin nur noch nächsten Monat da, weil ich mich unwohl dort fühle.

Dein Ernst?  :schock:

Wie lange ging die Ausbildung bzw. wie lange hasst du jetzt am Stück sozialversicherungspflichtig gearbeitet (inkl. Ausbildung)?

Unterscheide bitte zwischen Arbeitssuchendmeldung (ohne Leistungsbezug) und Arbeitslosenmeldung (mit Leistungsbezug) ab 1. Tag der Arbeitslosigkeit.

Vorab nur so viel: Du wirst kein ALGI erhalten, wenn du dich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, auch wenn du die Anwartschaft dafür erfüllt hast. Bleibt nur noch Bürgergeld, aber auch da wird man dir keine Zeit lassen, dein Gewerbe aufzubauen.

Zu allem Überfluß kommt noch eine Sperre dazu wegen Eigenkündigung. Das hättest du wirklich besser organisieren können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benutzer50

Danke für deine Antwort.

Zitat von: Sheherazade am 21. Juli 2023, 12:14:07Wie lange ging die Ausbildung bzw. wie lange hasst du jetzt am Stück sozialversicherungspflichtig gearbeitet (inkl. Ausbildung)?
36 Monate Ausbildung ohne Abschluss und dann noch 13 Monate angestellt.


Zitat von: Sheherazade am 21. Juli 2023, 12:14:07Unterscheide bitte zwischen Arbeitssuchendmeldung (ohne Leistungsbezug) und Arbeitslosenmeldung (mit Leistungsbezug) ab 1. Tag der Arbeitslosigkeit.
Der Unterschied ist mir bewusst, ja.


Zitat von: Sheherazade am 21. Juli 2023, 12:14:07Vorab nur so viel: Du wirst kein ALGI erhalten, wenn du dich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, auch wenn du die Anwartschaft dafür erfüllt hast. Bleibt nur noch Bürgergeld, aber auch da wird man dir keine Zeit lassen, dein Gewerbe aufzubauen.

Zu allem Überfluß kommt noch eine Sperre dazu wegen Eigenkündigung. Das hättest du wirklich besser organisieren können.
Es ist so: Ich habe nach der Ausbildung entgegen der Absprache mit dem Arbeitgeber keinen Vertrag erhalten! Erst vor wenigen Monaten habe ich ihm auch deshalb die Kündigung hingeschmissen und dann sagte er, lass uns doch jetzt noch einen Vertrag schließen, der befristet ist. Und den habe ich dann unterschrieben und der läuft Ende nächsten Monat aus. Also offiziell habe ich nie gekündigt. Aber das zählt wahrscheinlich in so einem Fall nicht, oder?

Die Sache ich ja, dass ich mich auf ein eigenes Gewerbe fokussieren will, wo ich selbst mein Geld mit verdiene. Das ist doch besser, als irgendwelche Jobcenter-Maßnahmen.

Sheherazade

Wenn du einen befristeten AV hast, ist es ja gut, dann kannst und solltest du vorrangig ALGI beantragen. Dafür musst du dich aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Alternativ machst du mit deinem AG einen neuen AV über Teilzeit in Verbindung mit Wohngeld, damit hast du Zeit, dein Gewerbe auszubauen und Einkommen, das deinen Bedarf deckt.

Zitat von: Benutzer50 am 21. Juli 2023, 12:37:18Die Sache ich ja, dass ich mich auf ein eigenes Gewerbe fokussieren will, wo ich selbst mein Geld mit verdiene. Das ist doch besser, als irgendwelche Jobcenter-Maßnahmen.

Möglich, aber darauf wird weder die Agentur für Arbeit noch das Jobcenter Rücksicht nehmen können. Du hast ja einen Job, wo du dein Geld verdienst bzw. könntest offenbar auch weiterhin einen haben, wenn du wolltest.

Ich habe keine Ahnung, was du da am Telefon erzählt hast, aber ein angemeldetes Nebengewerbe berechtigt dennoch zur Arbeitssuchendmeldung.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"