Gerichtsverfahren aus dem Ausland anstrengen. Wie geht das?

Begonnen von immernochich, 21. Juli 2023, 19:54:37

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BigMama

Ja, wenn das Sozialamt ablehnt, kannst du Widerspruch einlegen und wenn der zurückgewiesen wird, kannst du Klage beim SG einreichen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sensoriker

Das Konsulatsgesetz besagt auch, dass die Hilfe abgelehnt werden kann, wenn festgestellt wird, dass der Hilfesuchende frühere Hilfen missbraucht hat.

Du hast angeblich schon Hilfe vom Konsulat bekommen, die urplötzlich eingestellt wurde. Das passiert für gewöhnlich nicht einfach so.

Entweder verschweigst du hier wichtige Details oder du trollst hier ein bisl rum.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

immernochich

#17
In meinem Fall hat das Konsulat "abgelehnt" und ich habe Klage im Verwaltungsgericht eingereicht, so wie es im Rechtsbehelf stand.
Warum schreibt das Verwaltungsgericht dann, das "vielleicht" das SG zustaendig ist?

Zitat von: Sensoriker am 21. Juli 2023, 21:50:45Das Konsulatsgesetz besagt auch, dass die Hilfe abgelehnt werden kann, wenn festgestellt wird, dass der Hilfesuchende frühere Hilfen missbraucht hat.

Du hast angeblich schon Hilfe vom Konsulat bekommen, die urplötzlich eingestellt wurde. Das passiert für gewöhnlich nicht einfach so.

Entweder verschweigst du hier wichtige Details oder du trollst hier ein bisl rum.

Tut mir leid, wenn ich mir noch nicht die Muehe gemacht habe, hier das Schreiben rein zu stellen.

Ich mache das zwar ungern, aber wenn Du sogar meine Schriftwechel lesen willst, dann hier
https://politik-sind-wir.net/threads/dringender-hilferuf-an-anwaelte.19348/

und zur Botschaft habe ich hier auch noch ein paar Infos
https://politik-sind-wir.net/threads/oeffentlich-dienstaussichtsbeschwerde-gegen-deutsche-botschaft-in-chile.20146/

Zitat von: BigMama am 21. Juli 2023, 22:00:16Was genau hast du beim Konsulat beantragt?
Wie nennt sich diese Leistung?

Kannst du das Schreiben des Verwaltungsgerichts mal hochladen?

https://politik-sind-wir.net/threads/die-34-kammer-vom-berliner-verwaltungsgericht-ist-mit-4-urteilen-im-jahr-so-ueberlastet-wie-noch-nie.21489/post-2055636

"Rechtsschutz gegenüber dem Sozialhilfeträger, wenn dieser die Auslandssozialhilfe verweigert, ist jedoch im Zweifel beim hier zuständigen Sozialgericht zu suchen."


BigMama

#18
Was genau hast du beim Konsulat beantragt?
Wie nennt sich diese Leistung?

Kannst du das Schreiben des Verwaltungsgerichts mal hochladen?

Nachtrag:
Das ist ne Menge Lesestoff und ich habe (noch) nicht alles gelesen.
Aber habe ich das richtig verstanden, dass du Chile nicht verlassen darfst weil du mit internationalem Haftbefehl gesucht wirst? Und ist es auch korrekt, dass du zwei Jahre bereits die Hilfe des Konsulats in Anspruch genommen hast, die nur für eine vorübergehende Notlage gedacht ist?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sensoriker

@BigMama
Bevor du hier weiter schreibst solltest du das andere mal wenigstens grob überfliegen, dann hat sich das hier schnell erledigt.
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immernochich

Zitat von: Sensoriker am 21. Juli 2023, 23:09:21@BigMama
Bevor du hier weiter schreibst solltest du das andere mal wenigstens grob überfliegen, dann hat sich das hier schnell erledigt.

Waere ja schoen, wenn es sich mal "erledigen" wuerde.
Aber so lange es keinen Richterspruch gibt, ist das schwierig.