Jobcenter rechnet zu hohes Einkommen

Begonnen von hko, 23. Juli 2023, 11:52:53

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hko

Im April 2023 hatte unser "liebes" Jobcenter Lahn-Dill dem jungen Mann, der am 01. August 2023 seine Lehre antreten will, einen Bescheid für die Zeit ab August 2023 geschickt.
Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt - jedenfalls hier in diesem Forum -, dass ab 01.07.2023 erhöhte Freibeträge für Azubis gelten. Der Bescheid hate aber die alten geringeren Freibeträge.
Unser Widerspruch hatte Erfolg, der Bescheid wurde aufgehoben.

Anfang Juli 2023 kam dann ein neuer Bescheid. Hier die wesentlichen Werte:
Einkommen: 600 €, ist falsch
Freibetrag: 568 €, richtig gerechnet für Brutto 680 €
Kürzung des Regelbedarfs: 32 €

Dazu folgendes: der Lehrvertrag liegt dem Jobcenter vor. Der monatliche Lohn beträgt im 1. Lehrjahr 680 €. Der Brutto-Netto-Rechner im Internet zeigt die monatlichen Sozialabgaben mit insgesamt 138,72 €, es verbleiben also 541,28 € als Netto-Einkommen. Somit darf es keine Kürzung des Regelbedarfs geben.

Wir haben also Widerspruch eingelegt. Dabei die obige Rechnung mit abgeliefert und zusätzlich folgende Frage gestellt:
Woher haben Sie den Wert 600 € als Einkommen? Wieder zum Nachteil des Leistungsempfängers frei erfunden!!

Unser Widerspruch wurde abgeschmettert, der Inhalt des Bescheides einfach wiederholt. Auf unsere Berechnung nicht eingegangen und unsere Frage natürlich auch nicht beantwortet.
Der Widerspruchsbescheid enthält den üblichen Rechtsbehelf. Wenn wir jetzt wirklich beim SG klagen, erhalten wir vielleicht in zwei bis drei Jahren das Urteil, also sinnlos!

Zusatz: es ist das JC, das bei der schwierigen Mathe-Aufgabe 100 / 2 die zwei Ergebnisse 50,01 und 49,99 hatte :lachen:

Gruß hko

Sensoriker

Der Nettolohn sollte bei ca. 600,- € liegen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: hko am 23. Juli 2023, 11:52:53Anfang Juli 2023 kam dann ein neuer Bescheid.

Ist das ein vorläufiger Bescheid?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hko


Sensoriker

Wie gesagt der Nettolohn liegt eher bei 600,- und nicht wie du schreibst bei 541,-
Daher dürften auch die 600,- Einkommen kommen die das JC schreibt. Die Berechnung wäre dann richtig.
Ohne den Bescheid zu sehen, ist da aber alles rein spekulativ.
Am einfachsten wäre es wenn du den Bescheid hier anonymisiert rein stellst. Dann könnte man genaueres sagen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: hko am 23. Juli 2023, 13:32:54
Zitat von: Sheherazade am 23. Juli 2023, 13:12:57Ist das ein vorläufiger Bescheid?
ja

Dann wartet die erste Abrechnung ab, reicht die ein und verlangt eine Neuberechnung, wenn ihr nicht warten wollt oder könnt bis der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und ihr einen WBA mit dann feststehenden Zahlen stellen müsst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hko

Hier sind die Werte aus dem Brutto-Netto-Rechner:
                                        pro Monat
Brutto:                               680,00 €
Steuern:                                 0,00 €
Rentenversicherung:            63,24 €
Arbeitslosenversicherung:     8,84 €
Krankenversicherung:          55,08 €
Pflegeversicherung:             11,56 €
Sozialabgaben insgesamt: 138,72 €
Netto:                                 541,28 €

Was ist hier falsch?

Gruß hko

Sheherazade

Zitat von: hko am 23. Juli 2023, 16:22:29Was ist hier falsch?

Meiner Meinung nach nichts, aber wie es tatsächlich ist, sieht man eben erst mit der 1. Abrechnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif

Zitat von: hko am 23. Juli 2023, 16:22:29Hier sind die Werte aus dem Brutto-Netto-Rechner:
                                        pro Monat
Brutto:                                680,00 €
Steuern:                                  0,00 €
Rentenversicherung:            63,24 €
Arbeitslosenversicherung:    8,84 €
Krankenversicherung:          55,08 €
Pflegeversicherung:            11,56 €
Sozialabgaben insgesamt: 138,72 €
Netto:                                  541,28 €

Was ist hier falsch?

Gruß hko

Und? Das Jobcenter möchte tatsächliche Werte aus der ersten Abrechnung. Vorher wird sich keiner bewegen.

Wenn es sich bei o.g. um Einkommen von einem unter 25 aus Ausbildung handelt,  sollte gelten:

680-520 = 160

Freibetrag = 520 +160x0,3= 520+48= 570

Anzurechnen: 541,28 - 570=.. Gibt einen negativen Betrag, daher muss das gesamte Einkommen aus der Ausbildung anrechnungsfrei sein.

Fazit: Ende August die 1. Abrechnung einreichen und auf eine sofortige Korrektur bestehen

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hko

Inzwischen haben wir vom Arbeitgeber erfahren, dass der Lohn immer erst in den ersten Tagen des folgenden Monats ausgezahlt wird, d.h. für August dann Anfang September.
Das JC hat aber die Grundsicherung für August um 32 € gekürzt.

Hier noch ein Auszug aus dem Widerspruchsbescheid vom 20.07.2023:
Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.
Weiter u.a. den wesentlichen Teil des § 41a(2)3 SGB II:
Hierbei sind die im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten und prognostizierten Verhältnisse zugrunde zu legen.

Und meine Meinung dazu:
Das ist doch ein toller Widerspruchsbescheid. Erst wird das zutreffende Gesetz zitiert, um zu zeigen, dass man dieses Gesetz kennt. Dann wird entgegen dem Gesetz für das Netto-Einkommen der frei erfundene Wert von 600 € verwendet nach dem Motto: wir pfeifen auf Gesetze, wir machen, was wir wollen.

Noch einmal:
Brutto-Lohn 680 €
Sozialabgaben nach heutigem Stand 138,72 €
Netto-Lohn 541,28 €
Freibetrag 568 €

Was kann man da noch machen?

Gruß hko



DerGreif

Ausbildungsgehalt sollte Ende des Monats gezahlt werden

Sheherazade

Zitat von: hko am 04. August 2023, 10:40:24Was kann man da noch machen?

Lies bitte mal die Beiträge #5 und #8 vollständig durch, da steht es.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hko

Wie es weiter gegangen ist:
Inzwischen gibt es mehrere Gehaltszettel.
Der Bruttolohn ist höher als im Lehrvertrag angegeben
jetzt  brutto 860 €, weil inzwischen eine Tariferhöhung stattfand
netto 668,28 €

die Gehaltszettel und Kontoauszüge haben wir sofort nach Erhalt an das JC gefaxt.
Im neuen Bescheid für die Monate Oktober 2023 bis März 2024 rechnet das JC mit
netto 730 €, obwohl die den richtigen Wert per Gehaltszettel und Kontoauszug haben.
Die haben sich wirklich sozial verhalten :blum:  Die hätten doch auch das Doppelte  anrechnen können :wand:
Ich habe den Widerspruchsbescheid als Anhang mitgeliefert. Da kann sich jeder ansehen, wie unser geliebtes JC dieses Fehlverhalten begründet.

Gruß hko

TripleH

Netto 668 EUR wie du schreibst oder 686, wie das JC schreibt?

Ansonsten schreibt doch das JC, dass die Differenz von ca. 50 EUR unbeachtlich sind, weil das JC berechtigt ist, bei der vorläufigen Bewilligung einen Betrag bis zur Höhe des Freibetrags für Erwerbstätigkeit quasi außen vor zu lassen:

Zitat. Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist; davon ist auszugehen, wenn das vorläufig berücksichtigte Einkommen voraussichtlich höchstens in Höhe des Absetzbetrages nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 von dem nach Satz 3 zugrunde zu legenden Einkommen abweicht

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html