Lebensversicherung als Erbschaft

Begonnen von NRWMaster, 24. Juli 2023, 13:06:19

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NRWMaster

Es geht um die BU-Lebensversicherung eines nahen Familienangehörigen ersten Grades

Todesfalleistung 15.000 EUR

Wenn Person A Bürgergeld bezieht und er eingetragen ist als Empfänger ist das doch eine Erbschaft oder nicht?

Demnach zählt es doch nach neuster Rechtsprechnung als Vermögenszuwachs oder ?

Sheherazade

ZitatDie Zahlung der Lebensversicherung an diesen Bezugsberechtigten gehört dann nicht zum Nachlass, da der Begünstigte die Leistung durch einen sogenannten Vertrag zugunsten Dritter (Paragraf 328 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) erhält und nicht im Rahmen der Erbschaft.

Zahlung aus Lebensversicherung als Teil der Erbmasse

Der Bezugsberechtigte erhält den Auszahlungsbetrag also nicht im Wege des Erbrechts. Wenn der Erblasser es indes versäumt hat, einen Begünstigten anzugeben, gehört die Leistung aus der Lebensversicherung in den Nachlass.

Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

NRWMaster

#2
In dem Vertrag stehen momentan die Eltern drin (Mutter ist gesetzliche Betreuerin aber die sind ebenfalls schon im sehr hohen Alter.


Okay das ist dann jetzt schlecht, ok noch schlechter wäre wenn A als Begüsntiger im Vertrag stehen würde weil es dann ja Einkommen wäre

Fettnäpfchen

 :scratch:

Zitat von: NRWMaster am 24. Juli 2023, 13:06:19Wenn Person A Bürgergeld bezieht und er eingetragen ist als Empfänger ist das doch eine Erbschaft oder nicht?
Wenn es zur Auszahlung kommt ist es ein Zufluß und seit dem 01.07. ist Erben kein Einkommen sondern Vermögen.

Das aus Shereazades Link ist von aktualisiert 26.07. 2022.

NRWMaster schau mal in den Anhang

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2023, 15:18:38Wenn es zur Auszahlung kommt ist es ein Zufluß und seit dem 01.07. ist Erben kein Einkommen sondern Vermögen.



Es handelt sich bei der Auszahlung einer Lebensversicherung an den Begünstigten aber eben gerade nicht um ein Erbe!

NRWMaster

Ja schade wäre auch zu einfach gewesen

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2023, 15:18:38Das aus Shereazades Link ist von aktualisiert 26.07. 2022.

Und immer noch gültig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: NRWMaster am 24. Juli 2023, 13:06:19Wenn Person A Bürgergeld bezieht und er eingetragen ist als Empfänger ist das doch eine Erbschaft oder nicht?
Das wäre ein Schenkung und zählt im SGB II als einmaliges Einkommen.
Das gilt selbst dann, wenn Person A gesetzlicher Erbe des Versicherten wäre, denn die Versicherungsleistung an einen im Todesfalls Begünstigten zählt nicht zur Erbmasse.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 25. Juli 2023, 12:00:54Das wäre ein Schenkung und zählt im SGB II als einmaliges Einkommen. Das gilt selbst dann, wenn Person A gesetzlicher Erbe des Versicherten wäre, denn die Versicherungsleistung an einen im Todesfalls Begünstigten zählt nicht zur Erbmasse.
:danke: wieder was dazugelernt.!

MfG FN
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NRWMaster

Momentan sind die Begünstigten der LV vom Bruder die Eltern (Mutter ist gesetzliche Betreuerin). Er besitzt auch noch Vermögen und lebt in der Eingliederungshilfe. Durch Erwerbinsminderungseinkommen braucht er dort keine Sozialhilfe.

Es gibt auch noch eine Schwester.

NRWMaster

Was ist denn wenn die Mutter stirbt als Begünstige Person ?

Sheherazade

Dann dürfte im Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers, sofern er/sie zwischenzeitlich keinen anderen Begünstigten genannt hat, die Lebensversicherung in den Nachlass fallen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Wenn der oder die Begünstigten einer LV zum Fälligkeitszeitpunkt bereits verstorben sind und es somit keinen Bezugsberechtigten mehr gibt, fällt die Leistung der Versicherung in den Nachlass.
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NRWMaster

So kann also doch noch ein Nachlass daraus werden.

Es sind schlimme Gedanken (Tod 2er Angehörigen) aber machen muss man sie sich ja.

In dieser Konstruktion bleibt nur noch der Vater(verheiratet mit der Begünstigten), der andere Bruder und die andere Schwester über. Der Bruder bezieht Bürgergeld.

NRWMaster

Aber der Bruder der im Bürgergeld Bezug steht hat doch in der Praxis nichts von den Nachlass ?