Beträge für Erstausstattung

Begonnen von Frau, 25. Juli 2023, 21:26:06

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Frau

Traritrara, die Post ist da!

"Sehr geehrte 'Frau',
hiermit helfe ich Ihrem Widerspruch vom (blablabla) vollumfänglich ab."

 :clever:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Fettnäpfchen

Frau

Zitat von: Frau am 01. September 2023, 15:10:18hiermit helfe ich Ihrem Widerspruch vom (blablabla) vollumfänglich ab."
Danke für die Rückmeldung
es wäre schön zu wissen wie es dazu kam!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Frau

Die Abhilfe wird mit meiner Darstellung begründet, dass ich beim Umzug in die vorige Wohnung die nun beantragten Gegenstände entsorgen musste, weil dort keine Lagermöglichkeit vorhanden war, und dass diese Gegenstände in der nun bezogenen Wohnung fehlen.

Meine Argumentation im Widerspruch zielte darauf ab, dass mit dem Regelsatz der Ersatz vorhandener Gegenstände zu finanzieren ist, die entsprechenden Gegenstände aber eben nicht vorhanden waren. Außerdem, so steht es in der entsprechenden Dienstanweisung meiner Stadt, handele es sich um einen "kalkulierbaren Bedarf". Hier kam mir die Aussage von "Kopfbahnhof" in Beitrag # 13 entgegen, dass ich mit der Eigenbedarfskündigung nicht rechnen musste (und konnte). Weiter habe ich vorgetragen, dass der aktuelle Bedarf aber eben genau durch diese Eigenbedarfskündigung erst entstanden ist.

Dann habe ich noch darauf abgehoben, dass in der entsprechenden Dienstanweisung steht: "Der Begriff (Erstausstattung) ist bedarfsbezogen zu bewerten. Sofern ein gravierender Einschnitt in den persönlichen Verhältnissen vorliegt, kann ein Anspruch für ein und dieselbe Person durchaus mehrfach bestehen." Weiter habe ich noch das Argument mit dem Wohnungslosen angeführt.

Offanbar fand die Widerspruchsstelle meine Argumentation schlüssig.  :ok:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Kopfbahnhof

Zitat von: Frau am 01. September 2023, 16:54:15Offanbar fand die Widerspruchsstelle meine Argumentation schlüssig
Erst mal das oder die haben auch gemerkt, dünnes Eis.
So wurde gar nicht erst der Versuch gemacht, es evtl. über Gericht laufen zu lassen.

Wenigstens gibt es was dazu, hoffe mal die sind nicht allzu Geizig.

Frau

Naja, letztlich habe ich ihnen ja nur ihre eigene Dienstanweisung vor die Nase gehalten und die auf mich passenden Passagen zitiert - das konnten sie dann schlecht widerlegen

Zitat von: Kopfbahnhof am 01. September 2023, 17:15:08Wenigstens gibt es was dazu, hoffe mal die sind nicht allzu Geizig.

590 Euro für Herd, Kühlschrank, Spüle, Küchenschränke, Küchentisch und Stühle, Vorhänge, Lampen. Ist nicht üppig, aber ich bin zufrieden.  :yes:
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Kopfbahnhof

Zitat von: Frau am 01. September 2023, 22:40:20aber ich bin zufrieden
Wäre ich wohl auch :smile:

Etwas gebrauchtes dazu, da geht schon was damit.
Kühlschrank evtl. neu, Rest ebay?

Frau

Ich komme ja aufgrund von 33 Jahren Grundrentenzeiten in den Genuss des Höchsfreibetrages bei der SoHi, deshalb kann ich mir in der Tat Einiges neu leisten. Den (neuen) Kühlschrank habe ich schon, ich brauchte aber auch eine neue Waschmaschine, weil die alte, gebraucht gekaufte nach 5 Jahren den Geist aufgegeben hatte.

Ich habe lange genug mit "abgeranzten" Dingen gelebt, deshalb gönne ich mir jetzt den kleinen Luxus, möglichst viel von dem, was ich brauche, neu anzuschaffen; notfalls warte ich, bis ich das fehlende Geld zusammen gespart habe. Bei den Gebrauchtkäufen kommt ja immer auch das Problem der Mobilität dazu: Entweder muss man herum reisen und Secondhand-Kaufhäuser abklappern (die liefern im Zweifelsfall) oder man kauft bei Ebay die Katze im Sack und muss sich um den Transport kümmern, vom Anschluss mal ganz abgesehen. Ich habe zwar schon einmal einen E-Herd selbst angeschlossen, möchte das aber nicht unbedingt noch mal wiederholen... Lampen anschließen und Waschmaschinen-Anschlüsse installieren (und die komplette Wohnung völlig allein zu renovieren) reichen mir als handwerkliche Herausforderungen.  :grins:

So, das reicht jetzt als Sonntagmorgen-Plauderei. Danke noch mal für die Unterstützung hier - es ist  immer ein gutes Gefühl, im Umgang mit den Behörden zu wissen, wo man um Rat fragen kann.

Allen einen schönen Sonntag!  :bye:


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Fettnäpfchen

Frau

Zitat von: Frau am 01. September 2023, 16:54:15Offanbar fand die Widerspruchsstelle meine Argumentation schlüssig.  :ok:
Danke für die Rückmeldung
Genau das habe ich erhofft. Bedarfsbezogen ist übrigens auch im BSG Urteil eines der "Stichwörter".

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.