Beträge für Erstausstattung

Begonnen von Frau, 25. Juli 2023, 21:26:06

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Frau

Guten Abend liebe Forengemeinde!

Nach genehmigtem Umzug aus einer teilmöblierten in eine unmöblierte Wohnung hat mich das Sozialamt auf meinen Antrag auf Erstausstattung hin mit einem Darlehen abgespeist, da die beantragten Gegenstände aus dem Regelsatz zu finanzieren seien. Dagegen will ich in Widerspruch gehen, und zwar einmal der Sache nach, aber auch bezüglich der gewährten Summe.

Gibt es irgendwo eine aktuelle Aufstellung mit dem üblichen Beträgen, die für Erstausstattung für die einzelnen Gegenstände zu gewähren sind? Ich habe auf Bürgergeld.org so eine Liste gefunden, die allerdings aus 2017 stammt; ich gehe davon aus, dass inzwischen höhere Beträge zu gewähren sind.
Falls jemand etwas weiß, würde mir das sehr weiterhelfen.

Danke schon mal im Voraus!
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Greywolf08

Da kocht jede(r) Landkreis, Kommune und Stadt ihr eigenes Süppchen.
Es gibt keine bundeseinheitlichen Richtlinien. Jeder hat seine eigenen Listen.
Ich hab nur das gefunden bei tacheles .  Stand 11 2022.

Frau

Danke, aber ich kann das leider nicht öffnen. Mein PC ist vor einiger Zeit abgeschmiert und mit dem Tablet bin ich noch im Blindflug. Aber immerhin weiß ich jetzt, dass ich mal regional gucken soll, ob ich etwas finde.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Fettnäpfchen

Frau

Zitat von: Frau am 25. Juli 2023, 21:26:06die allerdings aus 2017 stammt; ich gehe davon aus, dass inzwischen höhere Beträge zu gewähren sind.
An eine Erhöhung glaube ich nicht. Die hat es bei der Gleichstellung auch nicht gegeben.
Ab Seite 35
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf
und im Link im Anhang auch etwas altes von 2013

Zitat von: Frau am 25. Juli 2023, 21:26:06Dagegen will ich in Widerspruch gehen, und zwar einmal der Sache nach, aber auch bezüglich der gewährten Summe.
Willst du das Schreiben mal einstellen vllt. kann man weiterhelfen wenn man genaueres weiß?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Frau am 25. Juli 2023, 21:26:06hat mich das Sozialamt auf meinen Antrag auf Erstausstattung hin mit einem Darlehen abgespeist
Ich glaube nur Darlehen ist falsch.

Es sollte mindestens eine Pauschale geben, als Zuschuss nicht Rückzahlbar.

Zitat von: Frau am 25. Juli 2023, 21:26:06Dagegen will ich in Widerspruch gehen
Würde ich tun, man kann nichts Verlieren.

Frau

@ Fettnäpfchen

Danke, für die pdf, ich bin leider zu blöd, sie auf dem Tablet zu öffnen, habe aber dieser Tage die Gelegenheit, an einen PC zu können, dann gucke ich mir das an. Ich habe noch genügend Zeit für den Widerspruch.

Was Hilfe beim Verfassen des Widerspruchs angeht - auch hier danke, aber das bekomme ich allein hin.

Ich melde mich wieder, wenn es etwas Neues gibt (Erfolg oder Misserfolg des Widerspruchs).
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Ottokar

Erstausstattung nach § 31 SGB XII ist als Beihilfe zu gewähren.
Ersatzbeschaffung einzelner Einrichtungsgegenstände nach Verschleiß ist vom Regelbedarf gedeckt, hier kann man nur ein Darlehen erhalten.
Es ist also zu prüfen ob es sich um Erstausstattung oder Ersatzbeschaffung handelt.
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Frau

Zitat von: Ottokar am 27. Juli 2023, 10:57:31Es ist also zu prüfen ob es sich um Erstausstattung oder Ersatzbeschaffung handelt.

Genau. Ich bin 2018 nach Umzugsaufforderung durch und mit Genehmigung vom Jobcener in die vorige Wohnung umgezogen. Meine damals vorhandene Küche musste ich entsorgen, weil die neue Wohnung mit Einbauküche ausgestattet war und über keinen Keller verfügte, in dem ich die vorhandene Küche hätte lagern können. Nun musste ich wegen Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters wieder umziehen und muss sämtliche damals entsorgten Küchenmöbel wieder anschaffen. Gleiches gilt für Lampen, die in der letzten Wohnung vorhanden waren, ich natürlich jedoch nicht mitnehmen konnte. Schließlich geht es um die Anschaffung von Vorhängen, die in der letzten Wohnung nicht nötig waren, weil dort Rolläden vorhanden waren.

In meinen Augen handelt es sich dabei um (Teil-)Erstausstattung. Das Jobcenter hat mir auch 2018 die Anschaffung einer Waschmaschine bezuschusst, weil in dem bis dahin bewohnten Haus eine Haus-Waschmaschine vorhanden war und ich keine eigene hatte. Ich gehe davon aus, dass sie das nicht getan hätten, wenn sie nicht hätten müssen...

P.S.: Danke für die Listen - die gucke ich mir an, sobald ich wieder Zugang zu einem vernünftigen PC habe.

P.P.S.: Meine Argumentation im Widerspruch wird dahin gehen, dass mit dem Regelsatz der Ersatz unbrauchbar gewordener vorhandener Gegenstände zu finanzieren ist, nicht jedoch die Anschaffung nicht vorhandener Gegenstände.
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Greywolf08

Zitat von: Frau am 27. Juli 2023, 22:46:14Genau. Ich bin 2018 nach Umzugsaufforderung durch und mit Genehmigung vom Jobcener in die vorige Wohnung umgezogen. Meine damals vorhandene Küche musste ich entsorgen, ..
Damit ist es eine Ersatzbeschaffung, da du schon eine eigene Küche hattest.

Zitat von: Frau am 27. Juli 2023, 22:46:14In meinen Augen handelt es sich dabei um (Teil-)Erstausstattung. Das Jobcenter hat mir auch 2018 die Anschaffung einer Waschmaschine bezuschusst, ..
Ich gehe davon aus, dass sie das nicht getan hätten, wenn sie nicht hätten müssen...
Nur bezuschusst? Wenn sie nur einen Zuschuss gezahlt haben, dann kann es auch Kulanz gewesen sein. 

Zitat von: Frau am 27. Juli 2023, 22:46:14P.P.S.: Meine Argumentation im Widerspruch wird dahin gehen, dass mit dem Regelsatz der Ersatz unbrauchbar gewordener vorhandener Gegenstände zu finanzieren ist, nicht jedoch die Anschaffung nicht vorhandener Gegenstände.
Aber du hattest doch eine Küche. Erstausstattung gibt es nun mal nur für Gegenstände und Geräte die du noch nie hattest (oder durch Feuer oder Wasserschaden vernichtet wurden).

Frau

Zitat von: Greywolf08 am 27. Juli 2023, 23:28:03Damit ist es eine Ersatzbeschaffung, da du schon eine eigene Küche hattest.

Die ich immer noch hätte, wäre ich nicht durch das Jobcenter zum Umzug aufgefordert worden und damit zur Entsorgung der Küche gezwungen gewesen, nachdem ich, was schwierig genug war, dann die angemessene Wohnung (mit im Eigentum des Vermieters stehender Einbauküche) gefunden hatte.

Mag ja sein, dass Du mit Deiner Rechtsauffassung richtig liegst. Ich sehe das ein bisschen anders, nämlich, dass es sich nicht um eine Ersatzbeschaffung handelt, wenn die betreffenden Gegenstände irgendwann einmal bereits vorhanden waren. Entsprechend dürfte ein Wohnungsloser, der nun eine neue Wohnung bezieht und Erstausstattung beantragt, auch keinen Anspruch haben, weil er beispielsweise 5 Jahre vor der Wohnungslosigkeit bereits einmal eine komplett eingerichtete Wohnung gehabt hat.

Letztlich wird das die Widerspruchsstelle zu entscheiden haben. Ich hoffe einfach, dass sie sich meiner Auffassung anschließen wird. Versuch macht kluch  :zwinker:

Wegen der Waschmaschine: Die Formulierung "Zuschuss" war evtl. nicht korrekt gewählt, ich kenne mich mit den Begriffen nicht in jedem Einzelfall aus. Sie haben mir seinerzeit 150 Euro für die Anschaffung einer gebrauchten Waschmaschine bezahlt. Und irgendwie bekomme ich die beiden Wörter "Jobcenter" und "Kulanz" in meinem Kopf nicht zusammen, das ist für mich ein Widerspruch in sich...

Wir werden sehen. Gut an dieser Diskussion ist, dass mir immer mehr Argumente einfallen, nach denen ich (meiner Auffassung nach) einen Anspruch auf Erstausstattung haben sollte. Wir werden sehen...

Danke wie immer schon mal für die Unterstützung und Antworten bisher!
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Greywolf08

Zitat von: Frau am 28. Juli 2023, 11:51:51Mag ja sein, dass Du mit Deiner Rechtsauffassung richtig liegst.
Uff .. Das ist nicht meine Rechtsauffassung.
Obdachlosigkeit kannst du jetzt aber nicht mit dir vergleichen. Wenn du obdachlos gewesen wärst, dann hätte dir das Sozialamt kein Darlehen, sondern die Erstausstattung genehmigt.
Was du wegen dem JC tun musstest interessiert das Sozialamt herzlich wenig (Sorry, wenn das zu hart klingt). Die wissen nur, das du all das, was du beantragt hast schon mal hattest. Und sehen darin nur eine Wieder-,Ersatzbeschaffung und keine Erstausstattung.
Aber Versuch macht klug. Vielleicht lässt sich das Sozi ja doch erweichen.
Unter Umständen gäbe es noch die Möglichkeit einer einmaligen Beihilfe - aber da weiß ich nicht ob das geht. 

Fettnäpfchen

Frau

Zitat von: Frau am 27. Juli 2023, 22:46:14P.S.: Danke für die Listen - die gucke ich mir an, sobald ich wieder Zugang zu einem vernünftigen PC habe.
Die Listen die Ottokar eingestellt hat sind genau die Listen zu denen dich mein Link geführt hätte, von daher solltest du die durch einfaches anklicken öffnen können.

Zitat von: Frau am 28. Juli 2023, 11:51:51Letztlich wird das die Widerspruchsstelle zu entscheiden haben. Ich hoffe einfach, dass sie sich meiner Auffassung anschließen wird. Versuch macht kluch  :zwinker:
Da drücke ich Dir die Daumen!

Zitat von: Frau am 28. Juli 2023, 11:51:51Sie haben mir seinerzeit 150 Euro für die Anschaffung einer gebrauchten Waschmaschine bezahlt.
:no: typisch JC 250.- sind angedacht und davon soll man sich neue Weißware kaufen schon wegen der Einmaligkeit der Leistung und auch wegen der längeren Lebensdauer von so Geräten.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Frau

@ Greywolf

Ich hatte nicht die Absicht, meine Situation mit der eines Obdachlosen zu vergleichen. Mir ging es um die Aussage, Anspruch auf Erstausstattung habe nur derjenige, der die betreffenden Gegenstände noch nie besessen habe. Wäre diese Bedingung in Stein gemeißelt, dürfte auch der Wohnungslose in meinem Beispiel keinen Anspruch haben.

@ Fettnäpfchen

Danke für's Daumendrücken - ich werde berichten.

 :bye: 
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Kopfbahnhof

Zitat von: Frau am 30. Juli 2023, 12:52:44Wäre diese Bedingung in Stein gemeißelt
Ist sie aber nicht.

Ein EX Knacki z.B. hat nach Entlassung auch Anspruch auf Erstausstattung.
Auch wenn er vorher mal, in einer voll ausgestatteten Wohnung gelebt hat.

Für die plötzliche Eigenbedarfskündigung kannst du ja nichts.
Mit so etwas muss man nicht rechnen.

Frau

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Juli 2023, 16:58:32
Zitat von: Frau am 30. Juli 2023, 12:52:44Wäre diese Bedingung in Stein gemeißelt
Ist sie aber nicht.

Eben. Ich konnte inzwischen die pdfs von Ottokar ansehen, und dort steht explizit, dass Beihilfe auch bei Auszug aus einer teilmöblierten Wohnung gewährt werden kann. Mal gucken, ob man nicht nur kann, sondern auch will...  :zwinker:
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