Miete nach dem 3 Personen ausziehen

Begonnen von Warstein2023, 31. Juli 2023, 15:57:58

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Warstein2023

Hallo,
kurz und knapp.
4 Personen (2 Schwestern sowie 2 Kinder) leben aktuell in einer Wohnung, die durch das Jobcenter bezahlt wird.
Jetzt geht eine Person plus 2 Kinder zurück in deren Herkunftsland.
Die Miete beträgt aktuell 560 Euro. Pro Person wird vom Jobcenter 140 Euro für die Wohnung bezahlt.
Nun verbleibt nur noch eine Person in der Wohnung.
Die Wohnung hat eine Größe von circa 68 Quadratmeter.
Was wäre hier die beste Vorgehensweise, damit das Jobcenter die Miete übernimmt.

Hat jemand eine Idee? Über jede Hilfe bin ich dankbar.

Rettungsfuzzy

Ich bin mir nicht zu 100% sicher - Mann möge mich also gerne berichtigen, wenn ich was falsches schreibe...

Dem Amt den Auszug der drei Personen mitteilen!
... aber die Miete wird dann erstmal für 1 Person a 560 € übernommen...
Du wirst (so schätze ich) aber wohl aufgefordert werden, die KdU zu senken (sprich im Endefekt unter zu vermieten oder in eine kleinere/günstigere Wohnung umzuziehen), da dir als Einzelperson, soweit mir bekannt ist (das kann sich aktuell geändert haben), lediglich eine Wohnungsgröße i.H.v. 50m² zustehen (zzgl. 10m² je weitere Person).

Es gibt da noch eine Bestandsregelung, wo im Ermessensbereich +10% akzeptiert werden können, aber dafür muss mann bereits 10 Jahre o.s. das Objekt bewohnen.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Fettnäpfchen

Warstein2023

Zitat von: Warstein2023 am 31. Juli 2023, 15:57:58Was wäre hier die beste Vorgehensweise, damit das Jobcenter die Miete übernimmt.
Zuerst einmal ist man als eLB verpflichtet so etwas dem JC über eine VÄM mitzuteilen.
Danach schreibt dich das JC an und erst dann kann man wirklich weiterhelfen.

Die Summe wäre ja nicht extrem hoch für eine Person halt nicht in den Angemessenheitskriterien > https://www.harald-thome.de/informationen.html
Da kannst du schon mal schauen was eine Person bekommt.

Zum Thema Kostensenkungsaufforderung. Die wirst du auf jeden Fall bekommen und da kannst du dich schon mal schlau machen:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, d(weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

MfG FN
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