Auch Bürgergeld-Bezieher dürfen ein Auto haben

Begonnen von selbiger, 03. August 2023, 07:10:15

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selbiger

Wer Bürgergeld bezieht, darf ein Auto besitzen, óhne dass dies als Vermögen gilt, wenn das Auto ,,angemessen ist". Als ,,angemessen" gilt ein privater Verkaufswert bis zu 15.000 Euro. Das ist doppelt so hoch wie zuvor bei Hartz IV. Damals wurden bereits PKWs mit einem Wert uüber 7.500 Euro als Vermögen gerechnet.

https://www.gegen-hartz.de/news/auch-buergergeld-bezieher-duerfen-ein-auto-haben
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.