Widerspruch,,Nur,,teilweise einlegen?!

Begonnen von thokue63, 03. August 2023, 12:03:16

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thokue63

Hallo,
ich habe gegen das Versorgungsamt exakt 12J. ein Verfahren geführt. Nach damaligen Widerspruch,Klage vorm Sozialgericht(mit teilweiser Abhilfe der Klage)Berufung vorm LSG(der Restanspruch des Klägers der SG-Klage sollte eingeklagt werden) welche ich nach 2 Jahren zurück genommen habe, wurde mir nach 12 J.ein Bescheid erteilt welcher aus dem Urteil resultierte.
Durch den Bescheid wurde mir eine Nachzahlung x,y für 12 Jahre gezahlt. Allerdings gibt es für mein Rechtsempfinden formelle Fehler im Bescheid.

Nun meine eigentliche Frage....kann man gegen diesen Bescheid auch nur teilweise Widerspruch einlegen?
Denn immerhin will ich ja meine Nachzahlung aus dem Bescheid nicht rechtlich in Frage stellen, sondern nur einige formelle dinge geändert haben.
Warum ein Bescheid der nach Urteil erlassen wird, wieder inhaltlich Fallstricke hat, erschliesst sich mir eh nicht?!

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

thokue63

Ein Satz wäre:,,Ein Anspruch auf weitere Leistungen besteht nicht,,

Ein Bescheid/Verwaltungsakt hat bestimmend zu sein..und nicht Wischi/Waschi besteht nicht..
Das Urteil hat die zusätzlichen möglichen Leistungen weder benannt noch im einzelnen abgelehnt, da sie auch nicht Teil der Klagebegründung waren. Somit ist die Aussage einfach vorweggenommen quasi...
Und trotzdem entstehen gerade durch den teilweisen Klageerfolg,Folgeleistungen!

Zweiter Satz:Die Versorgungsbezüge waren von Amts wegen nach§__ SGB X.....in Verb. mit...

Es wurde kein § benannt...soll ich mir den ausdenken??!

Sheherazade

Natürlich kannst du gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben. In der erforderlichen Begründung stehen dann die Punkte, denen du widersprichst.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"