ALGI-arbeitslos oder ~suchend ...

Begonnen von Leeres Portemonnaie, 13. August 2023, 10:20:19

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Leeres Portemonnaie

Was ist empfehlenswerter?

Person XY wird absehbar für einen Monat ALGI-berechtigt und ohne Sperre in die Arbeitslosigkeit gehen. (Danach wird eine andere Tätigkeit ausgeübt.)
Nun die Überlegung, was XY machen kann:
- arbeitssuchend melden, also ohne Bezüge, aber die Zeit wird angerechnet (Rente z. B.).
In der Zeit kann sich XY auf den weiteren Plan vorbereiten, ohne schon jetzt, noch in Arbeit, VV zu erhalten und sich drum zu kümmern ...

- arbeitslos melden mit allem drum und dran, jedoch eben auch mit Geld

Ich meine, XY ist in beiden Fällen krankenversichert (Nachversicherung, wer bezahlt die eigentlich?).
Außerdem müssen im Fall einer arbeitssuchend - Meldung nicht sämtliche Formulare und Nachweise erbracht werden, wie bei einer arbeitslos - Meldung.
Liege ich da richtig?  :scratch:

Bin für Meinungen und Tipps dankbar.   
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

ALGI ist eine Versicherungsleistung. Man kann sich durchaus arbeitslos melden und schon am Tag der Meldung den Beginn der neuen Beschäftigung angeben. Dadurch verliert man NICHT seinen Anspruch auf den einen Monat ALGI-Bezug, man bekommt aber keine VV. Inwieweit die Nachversicherungszeit gilt, wenn man seinen Anspruch auf ALGI nicht geltend macht, entzieht sich mir.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazade am 13. August 2023, 10:33:36ALGI ist eine Versicherungsleistung.


Ja schon, geht aber auch um die ganzen Nachweise, die gebracht werden müssen. Das ist schon ein Aufwand für einen Monat.
(Kommt natürlich auch drauf an, wieviel Anspruch in € man hat.)
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Je nachdem, wann du zuletzt arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet warst, handelt es sich dann nur um eine Aktualisierung deiner Daten inklusive der Bescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllen muss, ich sehe da keinen erhöhten Aufwand. Keine Ahnung, was du mit den ganzen Nachweisen meinst.

Mein Mann musste sich vor 3 Jahren vorsorglich arbeitslos (nicht nur arbeitssuchend) melden, das ging super einfach und schnell über das Onlineportal, inklusive Hochladen der Dateien.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazade am 13. August 2023, 11:38:01Je nachdem, wann du zuletzt arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet warst, handelt es sich dann nur um eine Aktualisierung deiner Daten inklusive der Bescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllen muss, ich sehe da keinen erhöhten Aufwand. Keine Ahnung, was du mit den ganzen Nachweisen meinst.


Nicht ich.

Die betreffende Person war im Januar bereits alo, ebenfalls einen Monat.
Da XY zuvor mal "gejobbt" hat, also nur kurze Zeit, dies und jenes, war es recht viel an Unterlagen, Arbeitsbescheinigung hier und da ...
Aber wenn es lediglich eine Aktualisierung wäre, das wäre ja gut. :mail: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧