Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?

Begonnen von Vergo, 13. August 2023, 14:09:23

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götzb

Auch jenen der nie in Deutschland Sozialleistungen beziehen muss / musste geht es in der Regel besser, als jenen in anderen Ländern mit schlechten Sozialsystem. Selbst wenn in Deutschland die Steuern und Abgaben höher sind.

Im Sozialstaat Deutschland sparen ?
Ja bitte.
Bei allen was nur der Drangsalierung gefühlt oder gewollt dient.
Bzw. alles was im Zwangskontext steht.

Wenn man die Jobcenter abschaffen würde.
Die Arbeitslosenversicherung auf eine andere Basis stellen würde;
Pflicht eine zu haben, aber Anbieter auswählen zu dürfen.

Regelleistung über die Finanzämter auszahlen.
Jobvermittlung über eine gemeinsame Einrichtung von privater und ÖR Hand.
Sozialamt für besondere Fälle wie Obdachlose etc.

Würde das immens an Kosten sparen und allen Parteien auch den Arbeitgebern dienlich.

Es wären keine Kürzungen möglich, oder nur wenn dies vereinbart würde.

- ein Modell mit höheren Regelsatz, als Aktivitätsprämie, dafür auch der Kürzung von 30 Prozent unter RS.
- ein Modell wo der Abbruch von vereinbarten Weiterbildungen Ersatzpflicht hervorruft, und nicht jede Weiterbildung mehr gratis ist, diese Arbeitgeber zahlen müssen oder Anteilig der HE. Je nach Konstellation.


Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Sheherazade

Nicht etwas, sondern viel. Jeder kann mal kurzfristig beim Jobcenter landen im Laufe seines Berufslebens, erst recht, wenn man eine Familie zu versorgen hat.

Wer dafür sorgt, dass er interessant bleibt für den Arbeitsmarkt, der dürfte mit 60 nicht zum ersten Mal beim Jobcenter aufschlagen müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PeterHeu1

Sehr gut, dass Leute ihre Erfahrung hier mit Jobcentern schildern, wie es mit Sanktionen über 30 Prozent ist und ob eine Totalsanktion verhängt wird.
Bei der Totalsanktion erzählen HIER alles mit der Einstellung und Satz: "ich denke"
Ob das eine Antwort ist, ist schwer zu sagen.
Es wird gesagt, bis 30 Prozent, dann als Nachtrag kommt auch noch, wenn sich der Kunde nicht beim Jobcenter meldet, gibt es 100 Prozent.
Von einer Nicht Meldung beim Jobcenter ist hier niemals die Rede und wurde auch nicht gefragt.
Es geht um die Weigerung der Maßnahmen, welcher Art auch, über 30 Prozent, trotz Meldung beim Jobcenter.
Wenn man sich beim Jobcenter gar nicht meldet, nennt man das (vermutete)  Ortsabwesenheit, das ist etwas völlig unterschiedliches.

Sheherazade

Zitat von: PeterHeu1 am 14. August 2023, 18:03:11Von einer Nicht Meldung beim Jobcenter ist hier niemals die Rede und wurde auch nicht gefragt.

Hier im Thread schon.

Zitat von: Vergo am 13. August 2023, 14:09:23Wie ist es, wenn man nichts macht und die 30% Sanktion in Kauf nimmt?

Nichts ist nunmal nichts, keine Meldung, keine Bewerbungen, keine Termine wahrnehmen, keine Maßnahmen - eben nichts.

Die Überschrift sagt es doch schon: Konstante Weigerung, irgendeiner Forderung des Jobcenters nachzugehen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PeterHeu1

Zitat von: Sheherazade am 14. August 2023, 18:16:08keine Meldung
Das ist Unsinn!
Das hat niemand gefragt und niemand hat es geschrieben.
Das würde eine Ortsabwesenheit heißen. Davon also von keiner Meldung ist hier nicht die Rede.
Die Meldung muss nicht immer persönlich sein:
Per Fax = Per E-Mail:
Sehr geehrte Sachtischbearbeiter: ich habe Ihren Brief bekommen, kann die Maßnahme nicht antreten. Grüße
So wie sieht es jetzt mit Sanktionen aus?

Fettnäpfchen

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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PeterHeu1

Ich möchte nicht wie einige hier ein "Urgestein" werden, daher werde ich meinen Nicknamen vorher in TROLL umwandeln.

malsumis

Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Dort war es so, dass die Leistung komplett eingestellt wurde, wenn ein "Kunde" ohne Nennung von Gründen 4 Termine hintereinander nicht wahrnahm. Es wurde dann davon ausgegangen, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Und siehe da: Immer dann, wenn die Leistung eingestellt wurde, stand der "Kunde" am Monatsanfang doch wieder vor der Tür.
Falls das überhaupt stimmt, was du hier so behauptest, dann beweist das umso mehr, was für inkompetente und asoziale :zensiert: in JCtern arbeiten.

ZitatDer Beklagte hat den Kläger vor den hier streitgegenständlichen Meldeaufforderungen zwischen dem 28. Juni und dem 21. Dezember 2012 vergeblich zu 14 Meldeterminen geladen. In Streit stehen hier daher die Meldeaufforderungen Nr. 15 bis 21. Allen Meldeterminen lag – bei nur geringen Abweichungen des Wortlautes - der identische Meldezweck zugrunde. Der Kläger ist mithin zu 21 Meldeterminen in 9 Monaten geladen worden. Dies ist im vorliegenden Einzelfall ermessensfehlerhaft.
 
Ab wann der Beklagte konkret nicht in der bisherigen Weise hätte fortfahren dürfen, muss der Senat hier nicht entscheiden. Das BSG hat dies in einem von ihm entschiedenen Fall nach der dritten gleichlautenden Meldeaufforderung mit dem Ergebnis der Nichtwahrnehmung des Termins angenommen und dabei auf die vom Gesetzgeber selbst im Rahmen des § 31a SGB II eingefügten Abstufungen zwischen den Rechtsfolgen eines Meldeversäumnisses mit einer Minderung um 10 Prozent und den Rechtsfolgen bei einer Pflichtverletzung mit einer Minderung um 30 Prozent sowie der Erbringung ergänzender Sachleistungen bei einer Minderung um mehr als 30 Prozent hingewiesen. Übertragen auf den vorliegenden Fall waren alle hier streitigen Meldeaufforderungen ermessensfehlerhaft. Denn hier wären von dem Beklagten die im Tatbestand wiedergegebenen erheblichen Minderungsbeträge im Zeitraum von März bis Juli 2013 zu berücksichtigen gewesen, die insgesamt teilweise sogar über 100 Prozent des Regelbedarfs hinausgingen. Der Beklagte hat daneben auch nicht in die Erwägungen eingestellt und deutlich gemacht, dass er sich trotz der 14 vorangegangenen gleichen Meldeaufforderungen mit denselben Zwecken innerhalb eines knappen halben Jahres nicht von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen. Denn der Zweck der Meldeaufforderungen muss entsprechend dem Grundgedanken des "Förderns und Forderns" im SGB II und nach § 1 Abs. 2 SGB II sein, die arbeitsuchende, leistungsberechtigte Person bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Trotz der Überschrift "Sanktionen" vor den §§ 31 bis 32 SGB II ist es nicht Ziel der Meldeaufforderungen, durch eine hohe Anzahl von Meldeversäumnissen den Anspruch der Meldepflichtigen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen. Denn es handelt sich nach dem Wortlaut und der Konzeption der §§ 31 bis 32 SGB II bei ihnen nicht um Strafvorschriften, nach denen aufgrund eines bestimmten schuldhaften Verhaltens bestimmte Strafen "verhängt" werden, sondern um die gesetzlichen Folgen von Obliegenheitsverletzungen, weil die Durchsetzung zum Beispiel einer Meldeaufforderung nicht mit Mitteln des Verwaltungszwangs vollstreckt werden darf.

Und im Übrigen ist dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen keine Anspruchsvoraussetzung für ALG II.

Würde ein machtgeiler Schlaumeier so was bei mir durchziehen wollen, würde ich keineswegs auf der Matte stehen, sondern sofort das Gericht einschalten.

Hansejunge

Zitat von: Phil_N am 14. August 2023, 11:44:02Dort war es so, dass die Leistung komplett eingestellt wurde, wenn ein "Kunde" ohne Nennung von Gründen 4 Te

Also kann man summarisch provokativ festhalten:

4 x keinerlei Reaktion auf Einladungen, also ein sich "tot stellen" = Leistungseinstellung
4 x schriftliche Antwort auf eine Einladung à la: "Keine Lust vorbeizukommen, im Anhang die Bewerbungsliste schriftlich postalisch = Sanktion mit max. 30 Prozent

?

Phil_N

Zitat von: Hansejunge am 15. August 2023, 19:23:12Also kann man summarisch provokativ festhalten:

4 x keinerlei Reaktion auf Einladungen, also ein sich "tot stellen" = Leistungseinstellung
4 x schriftliche Antwort auf eine Einladung à la: "Keine Lust vorbeizukommen, im Anhang die Bewerbungsliste schriftlich postalisch = Sanktion mit max. 30 Prozent ?

Das ist zumindest meine Erfahrung, ja. Jedenfalls bei 4 x in Folge keine Reaktion. Wenn du irgendwie reagierst, wird keine Einstellung erfolgen, weil das JC dann ja mitbekommt, dass du dich noch in deren Zuständigkeitsbereich aufhälst. Eben das ist es ja, was bezweifelt wird, wenn 4 x in Folge gar keine Reaktion auf Einladungen kommt. Irgendwie zu reagieren ist also sicher die "bessere" Option, wenn man Probleme vermeiden will.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Hansejunge

Hihi,

eine Antwort auf Einladungen mit "Ihr könnt mich alle." ist also besser, als den Frust runterzudrücken und nichts zu sagen bzw. zu reagieren.

Schräg.

Für mich wäre das nichts.

Milla

ZitatUnd im Übrigen ist dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen keine Anspruchsvoraussetzung für ALG II.

ZitatWürde ein machtgeiler Schlaumeier so was bei mir durchziehen wollen, würde ich keineswegs auf der Matte stehen, sondern sofort das Gericht einschalten.

Das zeigt ganz klar wessen geistig Kind manche Leute sind. Bei solch einer Einstellung würde es mir ein Bedürfnis sein sofort alle Leistungen incl. Miete einzustellen und die betroffenen Personen zu ihrem neuen Leben als Obdachlose zu begrüßen.

Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Phil_N

Zitat von: malsumis am 14. August 2023, 23:08:46Würde ein machtgeiler Schlaumeier so was bei mir durchziehen wollen, würde ich keineswegs auf der Matte stehen, sondern sofort das Gericht einschalten.

 :scratch: Deine Weltfremdheit kennt echt keine Grenzen, oder? Was glaubst du, was das Gericht als erstes tun wird, wenn du da aufschlägst und rumstänkerst, das JC habe deine Leistung illegaler Weise eingestellt? In fast allen Fällen wird der Rechtspfleger erstmal fragen: "Warum denn? Haben Sie beim JC gefragt, was Sache ist? Was haben die gesagt?"

Wenn du dem dann kommst mit "Ich kontaktiere das JC nicht. Sorgen Sie dafür, dass ich wieder Geld von denen bekomme", wirst du sehen, was passiert. Viel Spaß. Auch wenn es dir gegen den Strich geht und du gerne deine unsoziale Einstellung durchsetzen willst, geht es auch beim Sozialgericht oft ganz pragmatisch zu.

Die Kollegen dort verdrehen auch die Augen, wenn "JC-Kunden" kommen, die - einfach aus Prinzip - das Gericht mit Dingen belästigen, die Sie ganz einfach selbst klären könnten. Unser Sozialstaat erwartet ein Mindestmaß an Mitwirkung. Auf Schreiben zu reagieren, ist das Mindeste, was man erwarten kann.

Leute, die nicht mal das einsehen, erweisen dem Gros der ALG-II-Beziehenden, die wirklich um Arbeit bemüht sind, einen Bärendienst, denn eine prinzipielle Weigerungshaltung wirft ein schlechtes Bild auf diese. Das falsche Zerrbild, dass alle Arbeitslosen faul wären, wird so bedient. Aber so wie ich deine diversen aggressiven und unreflektierten Postings hier im Forum lesen, dürfte dir das egal sein. Schade.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

malsumis

Zitat von: Milla am 16. August 2023, 14:02:28Bei solch einer Einstellung würde es mir ein Bedürfnis sein sofort alle Leistungen incl. Miete einzustellen und die betroffenen Personen zu ihrem neuen Leben als Obdachlose zu begrüßen.
Du würdest sie auch in ein Lager stecken, wenn es diese gäbe, wa?
Danke, dass du ganz klar zeigst, wes Geistes Kind du bist. Sadistische Gestalten mit deinen "Bedürfnissen" haben das, was Adi vorhatte, möglich gemacht.

Zitat von: Phil_N am 16. August 2023, 14:16:42Deine Weltfremdheit kennt echt keine Grenzen...
Du mit deiner völligen Unkenntnis der Rechtslage solltest mal weniger schwafeln.
Der Rechtspfleger wird mich gar nichts fragen, da ich mit ihm überhaupt nicht in Kontakt komme.

ZitatWie? Sie können Ihre Klage per Brief an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und dort die Klage aufnehmen lassen (man nennt das: zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Der Urkundsbeamte hilft Ihnen bei der Formulierung Ihrer Klage).
https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/sozialrecht/Einzelverfahren/klage_4/index.php#close

Und auf den Rest deiner Ergüsse brauch ich gar nicht erst meine Zeit zu verschwenden.

Milla

ZitatDu würdest sie auch in ein Lager stecken, wenn es diese gäbe, wa?
Kandidat erhält volle Punktzahl. :sehrgut: Solchen Leuten muss man klar aufzeigen wo die Grenzen erreicht sind. Aber ich würde das eher noch als Hilfe bezeichnen, jemanden wie dir beizubringen wie man einen geregelten Tagesablauf gestaltet.

ZitatSadistische Gestalten mit deinen "Bedürfnissen"
Ich würde das Erziehung nennen, und hat mit Bedürfnissen rein garnichts zu tun, und sadistischen schon überhaupt nicht.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!