Jobcenter muss Wohnkosten anhand der Realität definieren

Begonnen von selbiger, 19. August 2023, 16:39:02

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selbiger

Das Jobcenter übernimmt beim Bürgergeld die Kosten für eine Wohnung, wenn diese als angemessen gilt. Das Landessozialgericht Brandenburg-Berlin urteilte jetzt, dass dies auch für Mieten gilt, die für Sozialwohnungen erhoben werden und nicht (allein) nach dem örtlichen Mietspiegel bemessen werden darf?

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-wohnkosten-anhand-der-realitaet-definieren
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Bedingungsloses_GE

Wegweisendes und gutes Urteil. Jetzt bleibt abzuwarten, inwieweit sich andere LSG und irgendwann vllt. einmal das BSG dazu positionieren. Der enorme Druck auf dem Wohnungsmarkt wird ja sicher noch länger anhalten.