Fahrtkosten, wenn man 2 x die Woche an einem anderen Standort arbeitet?

Begonnen von Katrin, 23. August 2023, 09:35:01

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Katrin

Hallo liebe Leute,

mein Arbeitgeber möchte, dass ich ab nächste Woche 2 mal die Woche von 12 - 17 Uhr an einem anderen Standort (50 km entfernt) arbeite. Ich habe mir überlegt, zu fragen, ob ich den Dienstwagen nehmen kann, damit ich keine Fahrtkosten haben. Oder könnte der Arbeitgeber sagen, 3 Tage arbeitest du an Standort x und 2 Tage an Standort y, und da darfst du keinen Dienstwagen benutzen? Oder kann ich den Dienstwagen einfordern? Bis jetzt habe ich vier Jahre immer an dem gleichen Standort gearbeitet...

Danke für Rat!

Sheherazade

Du kannst nach dem Dienstwagen fragen. Einfordern nur, wenn dein Arbeitsvertrag ausschließlich einen Standort vorgibt, was eher unwahrscheinlich ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Ich kenne eigentlich nur immer einen Standort als Hauptstandort (oder wie auch immer das heißt) des AN.
Zumindest muss es Fahrgeld (Reisekosten) geben.

Ausnahmen wären im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Katrin


Fettnäpfchen

Katrin

Zitat von: Katrin am 23. August 2023, 12:48:28Oh, das ist gut, wen es Benzingeld gibt
du solltest es aber schon, vorsichtshalber, vorher ansprechen.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 23. August 2023, 09:35:01dass ich ab nächste Woche 2 mal die Woche von 12 - 17 Uhr an einem anderen Standort (50 km entfernt) arbeite
Kommt wohl darauf an was dazu im AV steht.

Wenn da schon Erwähnt, muss der AG gar nichts, da bleibt nur das Finanzamt bei der Steuererklärung.

Ansonsten für gerade mal 5 h, ist es schon ein recht hoher Aufwand.
Sollte das zukünftig auf Dauer so sein.