Union will Lohnabstand zum Bürgergeld von mindestens 500 Euro

Begonnen von PeterHeu1, 26. August 2023, 01:16:46

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götzb

Wer so wenig Lohn bekommt - bei Vollzeit, das eine Aufstockung über Bürgergeld möglich wäre, dann wären Sonderregeln sinnvoll. Einfachere Beantragung, entschärfte Vermögensanrechnungsregeln, keine Zwangsbetreuung durch die Jobcenter (auch jene mit Vollzeit Job - Aufstockung werden zu Vermittlungs-Terminen vorgeladen).

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Quinky

Zitat von: AlterGaul am 01. September 2023, 11:23:48
Zitat von: Quinky am 01. September 2023, 10:37:36Die Verpflegungspauschale liegt je nach Zeitrahmen bei 12€-24€ pro Tag. Das ist für normale Menschen.
Das SGBII behandelt bei Bürgergeld und Verpflegungspauschale den Aufstocker nicht weie normalen Menschen, sondern wie der letzte Dreck. Von der Verpflegungspauschale sind lediglich 6€/Tag nicht anrechenbar, alles darüber wird als Einkommen am Bürgergeld angerechnet = abgezogen
Beispiel,
1.) 12€ Pauschale, davon 6€ nicht angerechnet, 6 € als Einkommen abgezogen
2.) sollte der AG nichts zahlen, kann man beim Freibetrag nach § 11 (Grundfreibetrag beachten) je AT 6€ geltend machen.

Ernie
Deine Werte sind falsch. Die Verpflegungspauschale wurde auf 14 bzw. 28 Euro erhöht und das nicht erst seit gestern. Deshalb korrigiere bitte deine Zahlen.

14/28 sind zwar richtig, aber nur für Nichtbezieher von ALGII/Bürgergeld.
Beim Bürgergeld ist lediglich eine Verpflegungspauschale ab 12 Stunden (nicht wie Nicht-Bürgergeld-Bezieher) in Höhe von 6€ abzugsfähig. Siehe ALGII-VO § 6 Abs. 3
Das mit der geschilderten Anrechnung bleibt, lediglich wenn der AG 14€ bei 8 Stunden zahlt, werden unter 12 Stunden 14€ als Einkommen angerechnet, über 12 Stunden 8€ angerechnet (14-6).
Merke: ALGII-Bezieher sind laut Regierung der letzte Dreck, die brauchen keine normale Ernährung.

madinksa

Arbeitnehmer können die Verpflegungspauschale von der Steuer absetzen.
Je nach Grenzsteuersatz bleiben dann von 28€ zwischen 0 und 12,60 € übrige.
Bei den meisten Arbeitnehmern dürfte es näher an der 0 als an den 12€ liegen.

Wer trotz Arbeit keine Steuern zahlt, hat vom Absetzen der Verpflegungspauschale gar nichts.
Also weniger als die sicheren 6 € eines Bürgergeldempfängers.