Übergriffige Oma

Begonnen von Hummel, 27. August 2023, 11:03:58

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hummel

Hallo, nach langer Zeit muß ich doch nochmal hier fragen und hoffen, das mir jemand helfen kann.
Wir haben immer noch das Problem mit der übergriffigen Oma, nichts besser geworden.
Die andere Oma, es ist die Ex- Schwiegermutter meiner Tochter, hatte meine Tochter vor Gericht gezerrt, um ihren Umgang mit der Enkelin durchzusetzen. Das Gerichtsurteil besagt, das während der KINDERGARTENZEIT  der Umgang im Wechsel alle 3-4-5 Wochenenden stattfinden muß.Abholung Freitags aus der Kita und Montags früh wieder zurück in die Kita. Sie hatte übrigends auch versucht, meine Tochter bei den Erziehern schlecht zu machen.
Nun ist aber die Kindergartenzeit vorbei, ab morgen beginnt die Schulzeit.
Die andere Oma verlangt nun, das sie die kleine auch Freitags von der Schule abholt und Montags in die Schule bringt, wohnt nicht in unserer Stadt.Sie möchte auch mit dem Kind üben und lernen, meine Tochter möchte aber nicht das sie sich in die schulischen Sachen einmischt, auch müsste sie dann Wechselwäsche und die benötigten Schulsachen bis für Montag mitgeben.Sie schrieb auch, das der fußläufige Weg zur Schule mit 20 min.zu lang wäre, :schock: 
Meine Frage: würde das Gerichtsurteil auch für die Schulzeit gelten? Meiner Meinung nacht gilt das nicht mehr, die andere Oma müsste erneut klagen? Die kleine geht nun auch seit einiger Zeit sehr gerne in den Sportverein, Training ist Freitag's nachmittag.Das müsste ja dann wieder abgemeldet werden wenn es nach dem Willen der anderen Oma geht...und nach wievor kümmert sie sich auch nicht um ihre beiden weiteren Enkel, nur hier ist sie so ... Meine Tochter hat das alleinige Sorge- und Umgangsrecht.
Vielen Dank.
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Sheherazade

Zitat von: Hummel am 27. August 2023, 11:03:58Meine Frage: würde das Gerichtsurteil auch für die Schulzeit gelten? Meiner Meinung nacht gilt das nicht mehr, die andere Oma müsste erneut klagen?

Wahrscheinlich muss sie das Umgangsrecht nicht erneut einklagen, aber eine Anpassung der Umgangsregelung (von wem auch immer initiiert) vor der Einschulung wäre sinnvoll gewesen. War das Jugendamt involviert? Dann dort mal vorsprechen.

Eine Verständnisfrage: Was bedeutet Umgang alle 3-4-5 Wochenenden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rettungsfuzzy

Zitat von: Sheherazade am 27. August 2023, 12:22:39Wahrscheinlich muss sie das Umgangsrecht nicht erneut einklagen...
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher. Die Frage ist, was GENAU steht in dem Urteil und der -begründung? - Also, wie wurde es formuliert???

Wenn das Urteil lediglich genau für die Kita-Zeit gilt, dann wäre am 01.08. (Je nach Bundesland -> siehe Schulgesetz) das Urteil erfüllt und abgeschlossen und es müsste eine Erneutes Urteil angestrengt werden... Wenn nicht, müsste in der Tat eine Änderung der bisherigen Umgangsregelung bewirkt werden, wo die Schulzeit & auch der Sportverein zu berücksichtigen sind. - Notfalls über das Gericht.

Möchte die Enkelin überhaupt den Umgang zu dieser Oma? - Warum genau???
(Wäre ggf. eine gute Begründung vor Gericht... entweder gegen die Oma oder für die Änderung weil sie ja gerne würde, aber auch Sport...)

"alle 3-4-5 Wochenenden" wäre auch meine Frage...
Klingt nach "Irgendwann, wenn Oma es so will!"

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Hummel

Vielen lieben Dank.
Es gab vor über 3 Jahren schon Theater mit der Oma, sie war dann zum Anwalt gegangen und es gab eine Verhandlung. Das damals 3jährige Kind wurde befragt und hat gesagt, das sie gern bei Oma ist. ( es liegt keine Gefährdung vor).
Da ich als andere Oma und meine ältere Tochter auch umgangsberechtigt wären, hatte das Gericht so mit dieser Regelung festgelegt: Wenn das Kind gerade im Umgang war, sollte sie in 3 Wochen wieder am Wochenende dorthin. Das nächste mal in 4 Wochen das WE, danach in 5 Wochen. Dann beginnt das wieder mit 3 Wochen Abstand und einmal im Jahr eine Woche Urlaub mit der Oma.
Aber da sie so übergriffig ist...mischt sich überall ein und nervt solange, bis meine Tochter entnervt ja sagt wenn sie zusätzlichen Umgang möchte.Zur Feierstunde gestern in der Schule gab es für jeden 2 Karten. Wegen begrenztem Platz in der Aula.Natürlich ging die Mama und der leibliche Papa zur Schuleinführung. Die Oma kam dann mitten reingeplatzt...das die Schule das nicht unterbunden hat...nun hat sie auch alle Infos wann Schulschluß etc. ...wir werden wohl nicht drum herumkommen, das sich meine Tochter einen Anwalt sucht.
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Sheherazade

Ich kann deinen Ärger verstehen, aber diese Antwort hilft nicht weiter.

War das vor 3 Jahren eine Klage auf Umgangsrecht, in deren Zuge die Umgangsregelung vorläufig so festgelegt wurde? Oder war es nur eine Klage auf Umgangsregelung, die dann tatsächlich nur bis zur Einschulung gültig wäre? Der genaue Wortlaut des Urteils wäre diesbezüglich wichtig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rettungsfuzzy

Hmmm, diese Abstandsregelung finde ich schon etwas komisch... um nicht zu sagen umständlich und kompliziert, aber egal... auf das genaue Urteil kommt es an!

Deine Tochter sollte  da mal langsam Rückrad wachsen lassen und der Oma klar machen, daß die Erziehung ihre Sache ist und nicht die der Oma! (Soll sie doch nerven und jammern... "Nein" und gut! - einfach stehen lassen.)
Was zusätzlichen Umgang angeht, würde ich zum Wohle des Kindes nicht kategorisch ablehnen und klar machen, daß Oma gerne fragen kann aber nicht zu bestimmen hat.

Gebt der Schule die Sachverhalte (zumindest im Groben) bekannt und macht dabei deutlich, wozu die Mama die Oma befugt hat und wozu nicht (z.B. Abholen von der Schule usw.) - Ganz wichtig !!!

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Sheherazade

Zitat von: Rettungsfuzzy am 27. August 2023, 14:32:11Deine Tochter sollte  da mal langsam Rückrad wachsen lassen und der Oma klar machen, daß die Erziehung ihre Sache ist und nicht die der Oma!

Das wäre wohl eher die Sache des leiblichen Vaters, der zwar zur Schuleinführung mitgekommen ist, sich sonst offenbar aber da raus hält anstatt seine Mutter in die Schranken zu verweisen zum Wohl seines Kindes.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rettungsfuzzy

Ja, sicherlich auch... aber es ist auch möglich, daß der Kindesvater nicht gerade im Frieden mit der Kindesmutter ist und das daher eher gut findet, daß "Mama" sich einmischt...
Evt. ist Papa auch (oft) da, wenn ich bei Oma bin oder anstatt bei Oma, bin ich bei Papa bzw. mit ihm  unterwegs... (Seine Rolle wurde ja noch nicht thematisiert.) - Alles theoretisch möglich.
Daher... auch, gerade weil das alleinige Sorgerecht bei der Tochter liegt, sprach ich die Kindesmutter damit an - sie ist "die Bestimmerin"

Das der Kindesvater bei der Einschulung anwesend ist, ist im Grunde keine Kür, sondern eher Pflicht (zumindest bei Interesse dem Kind ggü.).

(Soweit mein Gedankengang.)

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Hummel

Danke für eure Antworten.
Der leibliche Papa hat keinen Kontakt zu seiner Mutter und ist nun verheiratet, hat eine weitere, nun 3 jährige Tochter. Er meinte, das er plötzlich das 14 tägige Umgangsrecht möchte, aber das geht doch nicht. Dann wäre das Kind 14 Tage hier in der Schule und 14 Tage bei ihm, ist auch noch anderes Bundesland.er hatte sich ums Kind zwischenzeitlich kaum gekümmert, hat kaum Bezug zum Kind.
Das Kind weigerte sich dann durch Wutanfälle und schreien das es nicht zum Papa möchte und dort übernachtet, es war ihr auch die neue Frau sehr suspekt, ungewohnt. Dann wurde entschieden das er nur ab und zu, sehr unregelmäßig mal am Wochenende einen nachmittag herkommt und mit dem Kind in die Schwimmhalle o.ä.geht...

Die Oma hatte es scheinbar versäumt, die Umgangszeiten für die Schulzeit und Krankentage gerichtlich festlegen zulassen, so wurde nur der Umgang während der Kitazeit festgelegt.
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Rettungsfuzzy

ZitatDer leibliche Papa hat keinen Kontakt zu seiner Mutter ...
Dann könntet ihr höchsten fragen und darum bitten, daß er euch gegen seine Mutter unterstützen möge.

ZitatEr meinte, das er plötzlich das 14 tägige Umgangsrecht möchte, aber das geht doch nicht. Dann wäre das Kind 14 Tage hier in der Schule und 14 Tage bei ihm, ist auch noch anderes Bundesland.
Nee, das funktioniert auch nicht... Stichwort: Schulpflicht (2 Schulen geht auch nicht, allein wg. unterschiedlicher Bildungspläne und Ausbildungs- & Prüfungsordnungen)

Zitater hatte sich ums Kind zwischenzeitlich kaum gekümmert, hat kaum Bezug zum Kind.
Das Kind weigerte sich dann durch Wutanfälle und schreien das es nicht zum Papa möchte und dort übernachtet, es war ihr auch die neue Frau sehr suspekt, ungewohnt. Dann wurde entschieden das er nur ab und zu, sehr unregelmäßig mal am Wochenende einen nachmittag herkommt und mit dem Kind in die Schwimmhalle o.ä.geht...
IMHO genau richtig! - Evt. sollte daraus ggf. eine Regelmäßigkeit erwachsen, sofern die Enkelin das zulässt und auch möchte :)

ZitatDie Oma hatte es scheinbar versäumt, die Umgangszeiten für die Schulzeit und Krankentage gerichtlich festlegen zulassen, so wurde nur der Umgang während der Kitazeit festgelegt.
Sofern das genau so Sinngemäß im Urteil steht, sehe ich das eindeutig... und sofern deine Enkelin nicht mehrt zu der anderen Oma möchte, braucht deine Tochter das auch nicht mehr erlauben... Wenn deine Enkelin das aber doch weiter möchte, würde ich mit der Oma ins Gespräch gehen: Kind möchte gerne, aber möchte auch zum Sport und hat jetzt Schule ... Wir wollen dem Umgang nicht im Wege stehen und erlauben daher Sa. bis So. (ggf. Mo., wenn Oma sie verbindlich & pünktlich in die Schule bringt - Das kann man Anfangs gut prüfen... Wenn Ja, ok; Wenn Nein, dann künftig halt nur bis So. .

Wenn Sie sich damit zufrieden gibt, ok!
Sollte die Oma aber wieder ein Verfahren anstrengen, dürfte Sie, meiner Einschätzung nach, Probleme kriegen und ihr hingegen habt gute Argumente sammeln können.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Hummel

Nochmal lieben Dank. Meine Tochter redet morgen mit der Schule, das die Oma keine Auskünfte bekommt und auch keine Abholerlaubnis. Sie mischt sich zu sehr ein.
Meine Tochter hat der Schwiegermutter gemailt, das die bisherigen Umgänge nicht weiter geführt werden und wenn ihr das so nicht passt, steht es ihr offen, erneut einen Anwalt einzuschalten. Der leibliche Vater bekommt ebenso keine Erlaubnis, das Kind von der Schule abzuholen.

Liebe Grüße
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Birgit63

Ich gehe mal davon aus, dass der leibliche Vater gemeint hat, dass er alle 14 Tage sein Kind über das Wochenende zu sich holen möchte. Das Recht dazu hat er sicherlich. Ich bin selbst Oma und kann die Ex-Schwieger-Oma ein bisschen verstehen. Allerdings ein Besuchsrecht von Freitag bis Sonntag finde ich echt schon heftig. Wir haben seit Geburt meines 1. Enkelkindes am Freitag-Nachmittag einen Oma-Opa-Nachmittag eingerichtet. Einfach, damit sich unsere Enkelkinder bei uns zu Hause fühlen, falls mal was mit den Eltern ist. Inzwischen haben wir noch eine Enkeltochter dazu bekommen. Auch mit 2 Kindern klappt das gut. Allerdings sind wir die Eltern der Mutter. Mit den Schwiegermüttern ist es ja (meinstens) oft nicht so einfach. Die mischen sich mehr ein. Wir unterstützen und halten uns an die Regeln, die die Eltern vorgeben. Anders funktioniert es nicht. Da macht man es den Enkelkindern nur unnötig schwer. Wir wollen auch keinen Streit mit Tochter und Schwiegersohn. Wir haben ein tolles Verhältnis. Wenn ich richtig lese, wohnen die Ex-Schwiegereltern am gleichen Wohnort wie die Ex-Schwiegertochter. Von daher reicht ein Nachmittag oder auch mal ein kompletter Samstag oder Sonntag als Besuchsregelung aus. Was sich der Richter oder die Richterin dabei gedacht haben, gleich ein ganzes Wochenende zu vergeben, weiß ich auch nicht.

Hummel

Hallo Birgit,
( meine gestrige Antwort war im nirwana verschwunden, daher antworte ich hier nocheinmal, vielleicht hab ich auch irgendwas falsch gedrückt).
Nein, der leibliche Vater wollte volle 14 Tage jeden Monat das Kind bei sich haben( wohnhaft in Sachsen) und 14 Tage wäre dann das Kind bei Mama hier in Brandenburg, ergo auch 2 Schulen ....das geht doch nicht.
Die andere Oma wohnt in Brandenburg, nicht in unserem Wohnort,ca.30min.Fahrstrecke mit Auto
Bisher war ja Kitazeit, Oma holte das Kind  Freitags nach dem Mittagessen aus der Kita und brachte es Montags früh wieder in die Kita. Nun verlangt sie dies auch, eben aus der Schule.
Meine Tochter möchte das aber nicht, weil die Oma auch mit den Kita-Erziehern redete und Mama schlecht machte, genauso wird das dann auch in schulischen Dingen sein, das sie sich einmischt. Z.Bsp.war der Fotograf in der Kita, die Oma ist an diesem Tag auch in die Kita und wollte das Kind umziehen, weil in ihren Augen war das Kind nicht chic genug angezogen. Die Erzieher haben das nicht zugelassen. Die Oma durfte dann das Kind auch nicht mehr aus der Kita abholen, sondern von zuhause. Ein riesen Theater deswegen hatte die Oma gemacht. Sie wollte auch, das etwas später die Erzieher einfach ungefragt ein größeres Foto aus der Fotomappe an die Oma herausgeben...
Jetzt am Wochenende wäre wieder Umgangszeit, meine Tochter hat sie informiert daß das Kind Freitag gegen Abend ( wegen Training) oder Samstag früh abgeholt werden kann und Sonntag zurück gebracht werden soll. Sind gespannt, ob sich die Oma daran hällt.
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Birgit63

Ohje. Dass das Kind auf zwei Schulen geht, geht sowieso nicht. Das Kind geht auf die Schule, wo ihr Lebensmittelpunkt bzw. bei dem Elternteil, welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das hat hier wohl die Mutter. Damit muss sich der Vater abfinden. Schule ist kein Kindergarten. Auch die Oma darf nicht so übergriffig sein. Sie schadet dem Kind. Sie macht so lange, bis das Kind sie nicht mehr besuchen will. Eine Besuchsregelung gegen den Willen des Kindes gibt es nicht. Ich würde mir einen Beratungsschein holen und damit anwaltliche Hilfe. Hier muss die Besuchsregelung meiner Meinung nach neu festgelegt werden. Finde es eh schon schlimm genug, dass die Oma nicht mit sich reden lässt und die Ex-Schwiegertochter bei dem Kind schlecht macht. Geht in meinen Augen gar nicht. Jetzt mit 6 Jahren wird das Kind auch befragt.

Hummel

Danke, genau das sehe ich  auch so. Emotional geht es meiner Tochter auch nicht gut damit , das ständige Theater zerrt an den Nerven.
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!