Antrag auf beratungsschein.

Begonnen von Andre, 05. September 2023, 15:58:30

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Andre

Hallo die sache ist die das ich seit meinem Einzug 2017 von meinem Nachbar durch Musik und Bass Tag und Nacht belästigt werde.
Ein Lärmprotokol habe ich mit über 400 Störzeiten.
Im Mietvertrag steht das unnötiger Lärm zu vermeiden ist das steht auch bei meinem Nachbar im Vetrag.
Mein Vermieter sagte mir das ich das Protokol führen soll er hatte mit dem Nachbar auch gesprochen dan war für ein Paar Wochen Ruhe.
Danach ging es weiter erst als ich damals mithilfe eines Beratungsscheins einen Anwalt damit Beauftragte für Ruhe zu sorgen war dann für eine weile Ruhe.
Danach ging es weiter mit dem Lärm und mein Vermieter sagte mir am telefon das ihn die Ruhestörung einen Sch+ss interesiert und legte auf.
Seither macht mein Nachbar weiter ich habe meinem Vermieter im voraus angekündigt das wenn er nicht für dauerhafte Ruhe sorgt ich ihm die Miete um die Hälfte kürze.
Da vom Vermieter keine Antwort kam habe ich sie gekürzt also 3 Monatsmieten inzwischen.
Das Geld habe ich natürlich auf dem Konto und nicht ausgegeben und die Jobkomm darüber Informiert bzw gefrat ob ich das geld an sie zurücküberweisen soll bis heute keine Antwort bekommen dauert auch etwas weil sie überlastet sind laut Homepage.

Ich hatte vor 5 Wochen einen Antrag gestellt bei Amtsgericht für einen Beratungsschein und alles genau erklärt das das ganze schon über 5 jahre läuft das das mit dem Anwalt zwar klappte aber dan weiterging mit der Störung und das sich der Vermieter weigert irgendwas zu tun.

Heute bekamm ich die Ablehnung das mir kein neuer schein zustehe da ich bereits vor Jahren einen Schein bekam.
Im Internet habe ich gelesen das mann wiederspruch einlegen kann gegen die Ablehnung.

Nur weis ich nicht wie bzw was für einen Text ich da zusammen fassen soll.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und danke fürs Lesen im Voraus.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Tomaten_Torsten

Zitat von: Andre am 05. September 2023, 15:58:30Danach ging es weiter erst als ich damals mithilfe eines Beratungsscheins
Wann wurde der Berechtigungsschein denn erteilt? Bitte möglichst genau oder zumindest Monat und Jahr.

Andre

Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Tomaten_Torsten

Zitat von: Andre am 05. September 2023, 15:58:30Heute bekamm ich die Ablehnung das mir kein neuer schein zustehe da ich bereits vor Jahren einen Schein bekam.
Okay. Wenn du im Juni 2020 den Schein bekommen hast, dann ist die Angelegenheit in Anlehnung an § 15 Abs 5 RVG eine neue Angelegenheit und somit kann auch erneut ein Berechtigungsschein erteilt werden.
Das würde ich dann auch so in den Widerspruch schreiben.

SgDuH,

hiermit lege ich Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ein. Es handelt sich gemäß § 15 Abs 5 RVG um eine neue Angelegenheit, da die Angelegenheit, für die bereits ein Berechtigungsschein erteilt wurde länger als zwei Jahre zurückliegt.

MfG
Andre

Andre

Adresse amtsgericht

meine adresse  aktenzeichen.



Hiermit lege ich Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers Frau xxx ein. Es handelt sich gemäß § 15 Abs 5 RVG um eine neue Angelegenheit, da die Angelegenheit, für die bereits ein Berechtigungsschein erteilt wurde länger als zwei Jahre zurückliegt.

Kann so raus?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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Tomaten_Torsten

Zitat von: Andre am 05. September 2023, 18:52:48Kann so raus?
"des Rechtspflegers" darf noch in "der Rechtspflegerin" geändert werden.  :zwinker:

Andre

Danke dir ich habe das heute so losgeschickt. :clever:
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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Andre

Vielen dank habe den schein bekommen. :clever:
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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