Strompreisbremse Anbieterwechsel

Begonnen von Sensoriker, 07. September 2023, 11:43:57

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Sensoriker

Moin zusammen.

Berechnung vom bisherigen Stromanbieter ab 01.01.23:
Jahresprognose * kWh = Monatlicher Abschlag
Davon wurde die errechnete monatliche Entlastung abgezogen, sodass ich dann weniger Abschlag bezahlen musste.

Zum 01.07 habe ich den Anbieter gewechselt und inzwischen die Abrechnung vom vorherigen Anbieter bekommen.
Abgerechnet wurde wie folgt:
(Verbrauch * kWh + Grundgebühr) – (Tatsächliche Monatlichen Zahlungen + monatliche Entlastungen)

Müsste nicht (80% vom tatsächlichen Verbrauch * 40 ct) + (Rest * voller Preis) + Grundgebühr berechnet werden?

Oder zumindest die Jahresprognose umgerechnet auf 6 Monate und davon dann
(80% * 40 ct) + (Rest * voller Preis) + Grundgebühr berechnet werden?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Kommt darauf an, wie hoch dein vorheriger Preis war. Ich habe z. B. nichts von der Strompreisbremse, weil mein Strompreis im Jahresvertrag bei 34 Cent liegt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Hat sich inzwischen erledigt.
Ich hatte in meiner Exceltabelle einen Fehler drin. Daher kam ich auf unterschiedliche Zahlen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.