ALG1 + Bürgergeld

Begonnen von Sese, 07. September 2023, 14:45:18

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Sese

Hi,

ich frage hier für eine Freundin.

Sie hat bis Juli gearbeitet, also eine 3-jährige Ausbildung gemacht. Der Vertrag wurde nicht verlängert. Sie ist also seit August arbeitslos.
Letztes Gehalt kam am 07.August.

Ab Oktober wird sie wieder Arbeit haben.

Wie muss sie vorgehen, damit sie jetzt über die Runden kommt ?

Erst ALG1 und dann aufstockendes Bürgergeld beantragen ?

Welches Amt ist dann schneller ?

Oder zahlt ihr das JC den vollen Beitrag, solange noch kein Alg-Bescheid vorliegt ?

Wie sind da die Abläufe ?

Sheherazade

Zitat von: Sese am 07. September 2023, 14:45:18Wie muss sie vorgehen, damit sie jetzt über die Runden kommt ?

Erst ALG1 und dann aufstockendes Bürgergeld beantragen ?

Ja, so. Sie kann den Antrag auf Bürgergeld schon am gleichen Tag stellen, der AGLI-Bescheid wird eben nach Erhalt nachgereicht, so dass das Jobcenter rechnen kann. ALGI ist bei vollständiger Antragsabgabe sehr schnell. Wobei sich mir die Frage aufdrängt, warum sie nicht schon am Ende der Ausbildung ALGI beantragt hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Sie war wohl gleich nach dem Ende der Ausbildung beim Arbeitsamt.
Da aber kein Bescheid kam, ist sie nochmal hin, und dann wurde ihr gesagt, dass sie sich nur arbeitssuchend gemeldet hat.

Jetzt erst hat sie endlich ALG beantragt.

Und nun versucht sie, das online-Formular beim Jobcenter auszufüllen...


Joto

Hallo erstmal ...... ALG 1 läuft Ende sep 23 nach 24 mon. aus 

Müsste jetzt für 1 Mon. Bürgergeld beantragen und Alles Offenlegen .ob ich etwas bekomm ist auch fraglich 🤷�♂️
 
Ab 1.11 Rentenbeginn .

ODER gibt es eine bessere Variante


Danke Euch für ein Feedback
Joachim

Rettungsfuzzy

Bitte ein eigenes Thema aufmachen...!
Andere Themen kapern ist unschön - ich wollte schon gerade erwiedern, daß seit Juli kein 3 Jahre vergangen sein können...

Wenn du nicht in jedem Fall von deinem erspartem leben möchtest/kannst... dann ja.
Mehr kann ich, ohne weitere Kenntnisse, nicht sagen.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !