Kurze Verständnisfrage: Leistungsminderung - kann JC alles immer wiederholen?

Begonnen von Hansejunge, 11. September 2023, 21:39:43

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Kopfbahnhof

Zitat von: Rettungsfuzzy am 12. September 2023, 16:10:26Dort verweigerst du die Unterschrift auf dem Vertrag...
Was völlig in Ordnung geht.

Ich habe keinen Vertrag mit dem Träger, sondern der Träger mit dem JC.

Also muss ich, beim Träger, auch nichts Unterschreiben.

Es reicht völlig aus, wenn ich dort Erscheine, damit hat sich die Mitwirkungspflicht auch Erledigt.

Ottokar

Nicht jeder Maßnahmeträger schließt mit dem Teilnehmer einen Vertrag, denn das ist rechtlich gar nicht erforderlich.
Auch ohne Vertrag gilt z.B. die Hausordnung (einseitiges Hoheitsrecht) und sein Geld bekommt der Maßnahmeträger vom JC aufgrund des Vertrages, welchen er mit dem JC hat, anhand der Anzahl der Teilnehmer. Deshalb die Anwesenheitsliste, die auch täglich an das JC gemeldet wird. Und die Teilnahmepflicht ergibt sich für den Teilnehmer aus dem SGB II.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hansejunge

Zitat von: Rettungsfuzzy am 12. September 2023, 16:10:26Dieser ganze Fall riecht mir zu stark nach einem konkreten Fall und nicht nach einem fikiven "Was wäre wenn", denn das könnte man mit den beiden endlos in die Länge ziehen...!

Nein, es geht um keinen Fall!

Doch ich bekomme diese Woche meinen KOOP und ich setze 100 Euro, dass da von einer Maßnahme die Rede sein wird.

Aber es ist ja jetzt auch alles geklärt dazu. Und noch einmal: Bis dahin ist es erst einmal ein längerer Weg.