Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum

Begonnen von tokmur, 12. September 2023, 21:28:48

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tokmur

Hallo Leute,

wir haben wieder Post vom JC bekommen. Es gibt bei uns schon das Problem mit den Heizkosten.

Jetzt hat das JC bei einem "Datenabgleich" festgestellt, dass im Meldejahr 2021 Kapitalerträge zugegangen sind. Der Leistungsbezug begann jedoch erst am 01.01.2022.
Jetzt sollen wir Nachweise zu den Kapitalerträgen vorlegen.
Wie gesagt, die sind 2021 geflossen. Belege habe ich dazu nicht mehr für alles, da schon lange aufgelöst.

Was kann ich dem JC am besten mitteilen?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hinweise.



Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Was kann ich dem JC am besten mitteilen?

Schreib dem JC einen Zweizeiler über die Auflösung und lege eine Kopie der Auflösung als Nachweis bei.
Sollte dir Geld nach der Auflösung in 2021 zugeflossen sein, lege einfach den entsprechenden Kontoauszug bei.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Kopfbahnhof

Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Der Leistungsbezug begann jedoch erst am 01.01.2022.
Damit geht es ein JC rein gar nichts an, was 2021 gewesen ist.

Da alles Aufgelöst wurde, gibt es auch nichts mehr zu Melden.
Da eben kein vorhandenes Vermögen mehr da, zu Beginn der Leistungen vom JC.

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2023, 16:18:08Damit geht es ein JC rein gar nichts an, was 2021 gewesen ist.
Eben doch.
Es geht um die Kapitalerträge. Diese können ja auch im Zeitraum des Bezuges zugeflossen sein.
Das wird das JC nun prüfen wollen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Kopfbahnhof

Zitat von: Nö am 14. September 2023, 12:40:42Eben doch.
Eben NICHT.
Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Wie gesagt, die sind 2021 geflossen.

Somit geht ein JC diese Angelegenheit einen feuchten an, da schlicht VOR dem Leistungsbezug.

Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48da schon lange aufgelöst.
Da es diese Kapitalanlage nicht mehr gibt, auch nicht im aktuellen Bezug.

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. September 2023, 17:52:33Somit geht ein JC diese Angelegenheit einen feuchten an, da schlicht VOR dem Leistungsbezug.

Das teilt der TE hier im Forum mit. Nicht dem JC.
Für das JC, dass nur die Kapitalerträge sieht, und keinen Schimmer von der Auflösung geschweige denn vom Zeitpunkt des Zuflusses des Geldes hat, besteht die Möglichkeit, dass das Geld im Bezug zugeflossen ist.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Kopfbahnhof

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 10:07:08Das teilt der TE hier im Forum mit. Nicht dem JC.
Ja dann ist doch Antwort 1 gut.
Soll er dem JC eine Info geben, Aufgelöst 2021 Ertrag zugeflossen 2021, mehr muss es nicht wissen.

Da gibt es Rückwirkend auch nichts zu Prüfen, was 2021 angeht.

tokmur

Hallo Leute,

nach 9 Monaten kommen vom Jobcenter Greiz erneut Dokumente zu den gleichen Fragen.
Ich hatte damals dem JC geschrieben, das keine Dokumente mehr vorhanden weil bereits vor Leistungsbezug aufgelöst.

Jetzt droht man direkt, wenn keine Dokumente usw. vorgelegt werden, wird die gesamte gezahlte Leistung der letzten Jahre in einer Summe zurückverlangt. Wir leben von EU-Rente 780 Euro. Wohngeld hat man uns erst aufgeschwatzt, weil günstiger als Bürgergeld und hat dann eingestellt wegen unverhältnismäßiger Wohnung oder so und an Verwaltungsgericht gegeben. Das kann dauern hat man gesagt.

Was kann da noch helfen gegen die?

Kopfbahnhof

Zitat von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23wird die gesamte gezahlte Leistung der letzten Jahre in einer Summe zurückverlangt.
Gibt es das auch schriftlich und kannst du es hier einstellen, Anonymisiert.

Zitat von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23Wir leben von EU-Rente 780 Euro. Wohngeld hat man uns erst aufgeschwatzt, weil günstiger als Bürgergeld
Irgendetwas kann hier nicht richtig sein.

Zitat von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23Was kann da noch helfen gegen die?
Je nachdem, wie es weiter geht, Widerspruch bzw. SG.

tokmur


Rotti

Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Jetzt hat das JC bei einem "Datenabgleich" festgestellt, dass im Meldejahr 2021 Kapitalerträge zugegangen sind. Der Leistungsbezug begann jedoch erst am 01.01.2022. Jetzt sollen wir Nachweise zu den Kapitalerträgen vorlegen
Die gehen wohl von aus das da sehr viel VM vor den Zinsen steht am besten den Verkauf der Anlage nachweisen, wenn es keine 100.000€ sind Verkaufsgewinne von Aktien und Anleihen war ja vor deinen Bezug nehme ich an.
PS. Bankkonten schließungen muss man bis 3 Jahre nachweisen melden.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

tokmur

Zitat von: Rotti am 27. Juni 2024, 21:08:55PS. Bankkonten schließungen muss man bis 3 Jahre nachweisen melden.

Wo find ich da was von den 3 Jahren? Bei Finanzamt stand glaube irgendwo, dass wenn Bescheid rechtskräftig keine Belege mehr notwendig. Ich find auch nicht im Moment. Daher alles zu Vernichtung gegeben. Bei Bank für Nachweis aus Restbetrag aus Kontoauflösung will mehrstellige Summe für "Datenrekonstruktion".

Rotti

Darüber hinaus können gemäß § 93 Absatz 8 Abgabenordnung (AO) weitere Kontoinformationen durch das Bundeszentralamt für Steuern automatisiert an das Jobcenter übermittelt werden. Diese Informationen beinhalten
Kontonummer,Tag der Eröffnung und der Auflösung,
Name,
Geburtsdatum sowie
Steueridentifikationsnummer des Inhabers (vgl. § 24c KWG, § 154 Absatz 2a AO)Kontostand und -umsätze sind demnach nicht Gegenstand der Übermittlung.

Zitat von: tokmur am 27. Juni 2024, 22:58:29Wo find ich da was von den 3 Jahren?
Das stand früher immer auf meinen Antrag vom JC
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden.
Ihnen wird Gälähschenheit gägäb'n, Ihre bisher gemachten Aussach'n zu ergänzen und zu berischtigen!

Pyramus

Bezug seit 01.01.2022 Bedeutet mann muss die vorherigen 3 Monate aller Konten einreichen sowie aller Vermögenswerte nachweisen. Also Oktober, November, Dezember 2021. Damit ermittelt werden kann ob eine Hilfsbedürftigkeit besteht oder in dem fall bestand.

Alle unternehmen, also auch Banken, sind verpflichtet alle Unterlagen min. 10 Jahre aufzubewahre.

Geh zu den der Bank, stell eine Anfrage für die Monate und lass es dir ausdrucken. Kostet eventuell eine Gebühr. Bitte das JC um aufschub, da du einen Antrag auf auskunft bei der Bank (oder dem Institut) gestellt hast, um die Daten zu erhalten.

Sich dagegen zu wehren bringt nichts, dann gehts in die Sozialgercihtsklage und dann musst du es eh nachweisen.

LG

Kopfbahnhof

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:40:16Bedeutet mann muss die vorherigen 3 Monate aller Konten einreichen sowie aller Vermögenswerte nachweisen.
Nur vom Girokonto, was es sicher auch jetzt noch gibt.
Nicht aber aufgelöste Sparbücher usw.

Wenn 2021 keiner aus der BG Leistungen beim JC bezogen hatte, dann muss man auch nichts Nachweisen.
Liest sich aber in dem Schreiben vom JC irgendwie anders.

Es sei denn, die Höhe der Kapitalerträge (steht ja nicht dabei) ist extrem hoch.

Zitat von: tokmur am 26. Juni 2024, 00:01:23Wir leben von EU-Rente 780 Euro. Wohngeld hat man uns erst aufgeschwatzt, weil günstiger als Bürgergeld und hat dann eingestellt wegen unverhältnismäßiger Wohnung oder so
Und jetzt zum JC? Immer noch seltsam.