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Jocenter verlangt rückwirkend Kontoauskunft für Zeiten vor Bewilligungszeitraum

Begonnen von tokmur, 12. September 2023, 21:28:48

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tokmur

Hallo Leute,

wir haben wieder Post vom JC bekommen. Es gibt bei uns schon das Problem mit den Heizkosten.

Jetzt hat das JC bei einem "Datenabgleich" festgestellt, dass im Meldejahr 2021 Kapitalerträge zugegangen sind. Der Leistungsbezug begann jedoch erst am 01.01.2022.
Jetzt sollen wir Nachweise zu den Kapitalerträgen vorlegen.
Wie gesagt, die sind 2021 geflossen. Belege habe ich dazu nicht mehr für alles, da schon lange aufgelöst.

Was kann ich dem JC am besten mitteilen?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hinweise.



Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Was kann ich dem JC am besten mitteilen?

Schreib dem JC einen Zweizeiler über die Auflösung und lege eine Kopie der Auflösung als Nachweis bei.
Sollte dir Geld nach der Auflösung in 2021 zugeflossen sein, lege einfach den entsprechenden Kontoauszug bei.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Kopfbahnhof

Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Der Leistungsbezug begann jedoch erst am 01.01.2022.
Damit geht es ein JC rein gar nichts an, was 2021 gewesen ist.

Da alles Aufgelöst wurde, gibt es auch nichts mehr zu Melden.
Da eben kein vorhandenes Vermögen mehr da, zu Beginn der Leistungen vom JC.

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2023, 16:18:08Damit geht es ein JC rein gar nichts an, was 2021 gewesen ist.
Eben doch.
Es geht um die Kapitalerträge. Diese können ja auch im Zeitraum des Bezuges zugeflossen sein.
Das wird das JC nun prüfen wollen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Kopfbahnhof

Zitat von: Nö am 14. September 2023, 12:40:42Eben doch.
Eben NICHT.
Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48Wie gesagt, die sind 2021 geflossen.

Somit geht ein JC diese Angelegenheit einen feuchten an, da schlicht VOR dem Leistungsbezug.

Zitat von: tokmur am 12. September 2023, 21:28:48da schon lange aufgelöst.
Da es diese Kapitalanlage nicht mehr gibt, auch nicht im aktuellen Bezug.

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. September 2023, 17:52:33Somit geht ein JC diese Angelegenheit einen feuchten an, da schlicht VOR dem Leistungsbezug.

Das teilt der TE hier im Forum mit. Nicht dem JC.
Für das JC, dass nur die Kapitalerträge sieht, und keinen Schimmer von der Auflösung geschweige denn vom Zeitpunkt des Zuflusses des Geldes hat, besteht die Möglichkeit, dass das Geld im Bezug zugeflossen ist.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Kopfbahnhof

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 10:07:08Das teilt der TE hier im Forum mit. Nicht dem JC.
Ja dann ist doch Antwort 1 gut.
Soll er dem JC eine Info geben, Aufgelöst 2021 Ertrag zugeflossen 2021, mehr muss es nicht wissen.

Da gibt es Rückwirkend auch nichts zu Prüfen, was 2021 angeht.