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Gewaltschutz Anordnung in d für einen Niederlanden

Begonnen von Sophiagirl, 14. September 2023, 11:33:52

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september23

Zitat von: Sylvergirl am 17. September 2023, 14:53:12
Zitat von: september23 am 17. September 2023, 13:23:19dass der Kindsvater mit dem Kind nach aus Jever nach Osnabrück kommt, damit Du ebenfalls aus Jever kommend dort den Umgang mit dem Kind hast?
Und der Opa kommt immer dann auch aus den Niederlanden nach Osnabrück und belästigt Dich?

Nein nicht mehr ganz. Er war bis 1.9.2023 in der Einrichtung und wohnt nun in Jever, also bei mir in der Nähe, sprich 3 km weiter. Seit dem 01.09.2023 habe ich gerade gar keinen Umgang bis zum Ende des Monats, weil die Tante vom Jugendamt nicht da ist und die neue Betreuung nicht genehmigen kann.

Der Kindsvater durfte halt den ganzen August in die Niederlande und musste nur noch zu meinen Umgängen dorthin um das alles mit der Wohnung klären zu können und auch dort die Küche einbauen zu können. Jetzt ist der Opa halt öfter hier und will sein nun plötzlich geliebten Enkel so oft sehen. Ich sollte erst abtreiben usw. Habe ich auch alles schriftlich.

Ich habe das bei der Polizei ja auch alles inzwischen abgegeben jede Bedrohung und Beleidigung usw. Alles, was ich noch hatte inklusive der Bedrohungen aus der Schwangerschaft.

Die Anwältin hat sich leider nicht zurückgemeldet.

ist mir ehrlich gesagt zu durcheinander und bei jedem Post taucht eine neue Info auf.

Egal. Die Antwort zur Frage zu Beginn ist klar. Dass man ihn natürlich bei Taten hierzulande auch entsprechend bestrafen kann.

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 17. September 2023, 22:09:04Egal. Die Antwort zur Frage zu Beginn ist klar. Dass man ihn natürlich bei Taten hierzulande auch entsprechend bestrafen kann.

Was genau meinst du nun?

In der Schwangerschaft wurde ich schon bedroht, dies ging nach dem Kaiserschnitt einen Monat später soweit, dass es hieß ich komme mit in die Niederlande oder ich sehe mein Kind direkt eine Woche nicht.

Daraufhin hab ich mit Hin geschleift, was mein Zustand noch weiter verschlechterte.

Inklusive nächste Fahrt ins RTW weil der Hund voll auf die Narbe gesprungen war.

Dann haben sie in der Woche vorm Kind noch Koka genommen.

Ich habe dann bei der Hebamme die Reißleine gezogen und sagte so geht es nicht weiter.

Daraufhin kam er weg, zur Pflege Familie in der Zeit bin ich weiter bedroht worden das war im Juni 22 vorm Jugendamt von dem kindsopa. Hatte das Jugendamt mit bekommen.

Dann bin ich leider noch kränker geworden durch das Pfeifer Fieber.

Wieder Krankenhaus. Wieder eine Woche weg. Bis zur endgültigen Heilung falls man das überhaupt so nennen kann, den einige Symptome sind noch heute da, war es dann fast Januar laut Blut.

In der Zeit mussten wir dann zur Haarprobe auf richterliche Anordnung.

Bei ihm Koka, bei mir nur das erlaubte cannabis, das findest du auch hier wieder. Bei seiner 2.ten Haarprobe hatte der dann aber nichts mehr, diese war dann im April diesen Jahres.

Das Schreiben der Hebamme sagt eindeutig aus, das ich in die Einrichtung sollte.  :yes:

Doch dann kam er dort hin. Nach Osnabrück das war dann ca. August 22 wo er jetzt bis zum 1.9.23 war. Jetzt wohnt er in Jever.

Sein Vater bedrohte mich in der Zeit immer wieder. Per Mail, per Post, per Telefon.

Alles Nachweisbar.

Das eine Schreiben hatte ich schon letztes Jahr bei der Polizei eingereicht. Doch ich war so krank, das dass alles in Hintergrund erblasste.

Klar wenn man im März und im Juli quasi zweimal tot war. Der Kaiserschnitt und das Pfeifer Fieber war beides fast totlich. Ich hab beides Mal den weißen hellen Gang gesehen.

Ab Februar wo es mir dann besser ging, und ich mich auch für mein Kind stark machen musste, weil alle die Krankenversicherung versäumt hatten und bei mir der Gerichtsvollzieher deshalb stand. Ging es langsam bergauf.

Aber da kam auch dann der Wechsel vom Jugendamt zur neuen Vormunderin. Diese hat in dann immer plötzlich mit dem Kind ins Ausland gelassen.

Seither wurden dann die Attacken auf mich wieder schlimmer und mehr, weil nach dem Wechsel durften die so wie ich nun erst erfuhr, selbst wieder in das ekh in Osnabrück. Die hatten dort aus diversen Gründen wohl schon Mal Haus Verbot. Unter anderem wohl wegen einem Hitler Gruß.  :teuflisch:

Deshalb wohl auch das Haus Verbot sobald ich dann da war. Sie sagte ja noch die tun schlimmeres als ich.

Bis dann halt der Vorfall vorm Gericht war, das war dann Juni 23.

Und jetzt halt vor ein paar Tagen die Klingel usw.   :sad:

Ist es jetzt verständlich?

Liebe Grüße

september23

Zitat von: Sylvergirl am 17. September 2023, 23:02:10Ist es jetzt verständlich?

ich habe nirgends geschrieben, dass ich was nicht verstehe und die Aufzählung, mit wieder neuen und recht abenteuerlich klingenden Infos, die ich lieber nicht weiter kommentiere, tut zur Frage hier nichts zur Sache.

Nochmals und zum Schluss zu Deiner Frage am Anfang: Selbstverständlich kann man auch einen niederländischen Staatsbürger bestrafen, so er sich hier aufhält. Dass er eigentlich in Holland lebt, ändert nichts daran. Diese Aussage in Deinem ersten Post stimmt also nicht, wer auch immer Dir das gesagt haben soll.

Sophiagirl

Moin,

Es gibt was neues, sein Sohn, sprich mein Ex der Kindsvater stand heute mit der Türklingel in der Hand bei mir.  :scratch:

Er wollte mir diese wieder mitbringen, weil sein Vater die wieder los werden wollte.  :wand:

Ich war perplex und dennoch irgendwie etwas froh.

LG

Ottokar

Zitat von: Sylvergirl am 14. September 2023, 11:33:52Die lapidare Auskunft war ich müsste für den Antrag in die Niederlande reisen.
Wer hat dir denn diese Auskunft gegeben?

Das GewSchG gilt nur in Deutschland, Anträge nach dem GewSchG kann man somit nicht in den Niederlanden stellen.
Antragsteller ist das Opfer, zuständig für den Antrag ist das für den Wohnort des Opfers zuständige Familiengericht. Welche Staatsbürgerschaft der Täter hat, ist rechtlich unrelevant, denn es geht um Opferschutz.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/familienrecht-antrag-auf-gewaltschutz-eilverfahren-eng-the-violence-protection-act-gewaltschg_149568.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 24. September 2023, 14:18:24Wer hat dir denn diese Auskunft gegeben?



Moin Ottokar,

Das Amtsgericht hat mir die Auskunft gegeben als ich persönlich vor Ort. Sie wollte sich zwar nochmal melden hat es aber nicht getan.

Zitat: ich kann es nicht bekommen, weil er in den Niederlanden wohnt. Zitat Ende

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 25. September 2023, 16:54:41"Das Amtsgericht"?
Der Pförtner oder wer?

Selten so gelacht, Ottokar ^^

Nein, Frau B. aus der Geschäftsstelle selbst. Diese Frau ist nur für den Bereich zuständig. Ich war bei Ihr persönlich im Büro.

Es sollte ja auch nur abschreckende Wirkung haben und man könnte es in den Niederlanden auch nicht vollstrecken.

september23

Zitat von: Sylvergirl am 25. September 2023, 17:53:38Nein, Frau B. aus der Geschäftsstelle selbst. Diese Frau ist nur für den Bereich zuständig. Ich war bei Ihr persönlich im Büro.
Ein Amtsgericht hat keine "Geschäftsstelle".

Zitat von: Sylvergirl am 25. September 2023, 17:53:38Es sollte ja auch nur abschreckende Wirkung haben und man könnte es in den Niederlanden auch nicht vollstrecken.
Aber wenn er hier ist. Und eine Anordnung z.B. sich nicht auf x Meter zu nähern, "vollstreckt" man nicht.

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 25. September 2023, 20:58:29
Zitat von: Sylvergirl am 25. September 2023, 17:53:38Nein, Frau B. aus der Geschäftsstelle selbst. Diese Frau ist nur für den Bereich zuständig. Ich war bei Ihr persönlich im Büro.
Ein Amtsgericht hat keine "Geschäftsstelle".

Zitat von: Sylvergirl am 25. September 2023, 17:53:38Es sollte ja auch nur abschreckende Wirkung haben und man könnte es in den Niederlanden auch nicht vollstrecken.
Aber wenn er hier ist. Und eine Anordnung z.B. sich nicht auf x Meter zu nähern, "vollstreckt" man nicht.

Wie auch immer man, es nennt, ich war da im Büro von Frau b. Die es nur macht solche Fälle.  :clever:

Diese sagte eben es geht und es könnte ja auch überhaupt nicht zugestellt werden damit er weiß dass sowas läuft. Das müsste ich in den Niederlanden machen lassen. Wenn überhaupt.

september23

Zitat von: Sylvergirl am 25. September 2023, 21:10:31Wie auch immer man, es nennt, ich war da im Büro von Frau b.
genauso nennt man es: Büro. Oder Zimmer. Gemeinhin innerhalb des Gebäude des Amtsgerichts.

Zitat von: Sylvergirl am 25. September 2023, 21:10:31Die es nur macht solche Fälle.  :clever:
Du bist also ins Büro der Frau, die nur solche Fälle macht einfach rein, hast erzählt, der Typ lauert mir überall auf und die meinte, da könne man nichts machen?

Zitat von: Sylvergirl am 25. September 2023, 21:10:31Diese sagte eben es geht und es könnte ja auch überhaupt nicht zugestellt werden damit er weiß dass sowas läuft. Das müsste ich in den Niederlanden machen lassen. Wenn überhaupt.
Niemand hindert Dich daran, ihn hier anzuzeigen. Möglicherweise müssen andere Schritte umgesetzt werden, als ein Gewaltschutzprogramm, wenn jemand aus einem anderen Land kommt und sich nur kurz hier aufhält. Er kommt ja immer wieder her. So dass auch Schritte umgesetzt werden könnten.
Das "wenn überhaupt" klingt merkwürdig.

Tomaten_Torsten

Zitat von: september23 am 25. September 2023, 20:58:29Ein Amtsgericht hat keine "Geschäftsstelle".
Selbstverständlich hat ein Amtsgericht auch eine Geschäftsstelle:
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsstelle



september23

Zitat von: Tomaten_Torsten am 25. September 2023, 22:10:32Selbstverständlich hat ein Amtsgericht auch eine Geschäftsstelle:
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsstelle
Sehen allein reicht nicht. Hast Du auch gelesen, was da steht?

Tomaten_Torsten

Zitat von: september23 am 26. September 2023, 00:19:15Sehen allein reicht nicht. Hast Du auch gelesen, was da steht?
Deine Aussage war, dass ein Amtsgericht keine Geschäftsstelle hätte. Das ist schlichtweg falsch, denn gemäß § 153 GVG wird bei jedem Gericht eine Geschäftsstelle eingerichtet. Nicht mehr und nicht weniger habe ich dazu geschrieben.

Sophiagirl

Ist es nicht völlig egal, wie das Kind heißt. Die Aussage dahinter bleibt gleich.

Es geht nicht und wenn angeblich nur in den Niederlanden falls die sowas im Gesetz haben.

Wenn jemand in der Nähe von jever wohnt würde ich da auch nochmal mit hinkommen dann hört es ihr selbst ja auch das es nicht geht unter Zeugen.