Gewaltschutz Anordnung in d für einen Niederlanden

Begonnen von Sophiagirl, 14. September 2023, 11:33:52

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Sophiagirl

Moin,

Ich habe heute versucht eine Gewaltschutz Anordnung für mich zu bekommen, gegen den Opa vom Kind. Beim Amtsgericht hieß es dass geht nicht weil er in den Niederlanden lebt.

Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen?

Es kann doch nicht sein, das ich mich bedrohen lassen muss und er meine Tür Klingel abreißt und ähnliches und mich auch schon auf offener Straße bedroht hat, das ich keine Abstandsverfügung erwirken kann?

Das Jugendamt möchte dies auch gerne damit er meint Umgänge nicht mehr torpedieren kann.  :sad:

Die lapidare Auskunft war ich müsste für den Antrag in die Niederlande reisen.

Das kann doch aber nicht sein ober?  :flag:

Liebe verzweifelte Grüße

Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 14. September 2023, 11:33:52Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.

Ist aber so. Innerdeutsch kann man auswählen für Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, es bestehen für die örtliche Zuständigkeit folgende Wahlmöglichkeiten: Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk: - die Tat begangen wurde - sich die gemeinsame Wohnung befindet oder - der Antragsgegner wohnt. Lebt der Antragsgegner im Ausland, geht das nur über dessen Wohnsitz. Ein Rechtsanwalt weiß da bestimmt genaueres.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Sylvergirl am 14. September 2023, 11:33:52Beim Amtsgericht hieß es dass geht nicht weil er in den Niederlanden lebt.
...

Das kann doch aber nicht sein ober?  :flag:

Liebe verzweifelte Grüße
Natürlich kann das sein. Ein deutsches Gericht kann einen niederländischen Staatsbürger oder auch einen Deutschen, der in den Niederlanden lebt, nicht zu irgendwas verpflichten, was er dort umsetzen muss.

Je nach Land sind auch Gesetze so, dass die deutschen Gesetze dort gar nicht bekannt sind - und umgekehrt.

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 14. September 2023, 13:42:45
Zitat von: Sylvergirl am 14. September 2023, 11:33:52Beim Amtsgericht hieß es dass geht nicht weil er in den Niederlanden lebt.
...

Das kann doch aber nicht sein ober?  :flag:

Liebe verzweifelte Grüße
Natürlich kann das sein. Ein deutsches Gericht kann einen niederländischen Staatsbürger oder auch einen Deutschen, der in den Niederlanden lebt, nicht zu irgendwas verpflichten, was er dort umsetzen muss.

Je nach Land sind auch Gesetze so, dass die deutschen Gesetze dort gar nicht bekannt sind - und umgekehrt.

Aber dann muss ich mir das gefallen lassen, dass er mich immer wieder bedroht und belästigt und Tür klingeln demoliert, mir Zettel in den Briefkasten schmeißt usw.

Wunderbar dann fahre ich in die Niederlande und mache das Selbe mit ihm?

Kann ja nun nicht sein, dass es da nichts gibt. Ich muss da ja nun irgendwie geschützt werden.

Ich hab nun meine Anwältin nach gefragt.

Ich kann nicht Mal mein Sohn manchmal sehen ohne das er den Laden stürmen will. Deshalb möchte es das Jugendamt ja auch.

Das kann ja nicht stimmen.

Mit anderen Worten wenn ich ihn umbringen würde, lande ich zwar evtl. Im Knast außer es wäre Notwehr so wie es neulich auf dem Markt schon war und kann sonst nichts machen? Traurig.  :wand:

Aber das er immer den Umgang verhindert das darf dann alles?

Wahnsinn.

Sheherazade

Hast du denn bei wenigstens einem der Vorfälle mal die Polizei gerufen, eine Anzeige erstattet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Deine Frage war, ob Du Gewaltschutz bekommen kannst. Dass der Vater des Kindsvaters nach Deutschland kommt und Dich hier bedroht, geht aus dem ersten Post zumindest für mich nicht hervor.

Das wäre eine andere Sache. Da er ja dann hier ist.

Das Kind ist also hier, wenn Du es sehen willst, nicht in den Niederlanden? Und wo ist das Kind dann?

Im Übrigen hat niemand geschrieben, dass er das alles darf, sondern nur, dass man jemand nur dort vor Gericht bringen kann, wo er sich aufhält.

Begeht er die Straftaten hier, könnte man ihn natürlich hier auch anzeigen.


Sophiagirl

Zitat von: Sheherazade am 14. September 2023, 17:03:08Hast du denn bei wenigstens einem der Vorfälle mal die Polizei gerufen, eine Anzeige erstattet?

Moin,

Ja ist alles angezeigt und aufgenommen. Polizei konnte Beides Mal nicht kommen, 1 wagen der war immer irgendwo anders.

Bin immer direkt danach zur Wache. Von der Tür Klingel gibt es auch Video wie er es abreißt.

Zitat von: september23 am 14. September 2023, 17:35:40Dass der Vater des Kindsvaters nach Deutschland kommt und Dich hier bedroht, geht aus dem ersten Post zumindest für mich nicht hervor.

Das wäre eine andere Sache. Da er ja dann hier ist.

Das Kind ist also hier, wenn Du es sehen willst, nicht in den Niederlanden? Und wo ist das Kind dann?


Begeht er die Straftaten hier, könnte man ihn natürlich hier auch anzeigen.




Ja, der ist immer hier und macht es hier. Im Juni sogar direkt vorm Gericht.

Das Kind lebt beim Kindsvater der nun zu mir in die Nähe gezogen ist, ca 3 km entfernt. Aber ich hab eigentlich nur begleiteten Umgang. Aber auch dort ist der Opa schon öfter aufgetaucht um mich zu verunsichern und mir hinter her zu fahren. Das war 5 Mal ca in Osnabrück. Deshalb hatte er dort schon hausverbot wenn ich dort war.  :sad:

Ja, es ist alles angezeigt. Die erste Anzeige ist schon vom Juni 2022 wo er mich auch direkt vorm Jugendamt bedrohte.

Handy Nummer und E-Mail Adresse musste ich auch schon wechseln. Auch meinen Vater hat er schon bedroht.

Bin auf meine Anwältin gespannt.


september23

Zitat von: Sylvergirl am 14. September 2023, 20:39:32Ja ist alles angezeigt und aufgenommen. Polizei konnte Beides Mal nicht kommen, 1 wagen der war immer irgendwo anders.

Bin immer direkt danach zur Wache. Von der Tür Klingel gibt es auch Video wie er es abreißt.
was sagt denn der Kindsvater dazu? Dort dürfte sich der Opa ja aufhalten, wenn er hier ist, oder?


Zitat von: Sylvergirl am 14. September 2023, 20:39:32Ja, der ist immer hier und macht es hier. Im Juni sogar direkt vorm Gericht.
Diese eingeworfenen Sätze, als wenn jeder dabei ist und das wissen müsste, sind nicht hilfreich. Welches Gericht? Und er greift Dich "vor Gericht" an und die Polizei nimmt keine Anzeige auf?

Wenn er "immer" hier ist und "es"- oben steht 2x- hier macht, kannst Du ihn natürlich hier in D anzeigen und er müsste sich auch hier verantworten.

Zitat von: Sylvergirl am 14. September 2023, 20:39:32Das Kind lebt beim Kindsvater der nun zu mir in die Nähe gezogen ist, ca 3 km entfernt. Aber ich hab eigentlich nur begleiteten Umgang. Aber auch dort ist der Opa schon öfter aufgetaucht um mich zu verunsichern und mir hinter her zu fahren. Das war 5 Mal ca in Osnabrück. Deshalb hatte er dort schon hausverbot wenn ich dort war.  :sad:
er hat Hausverbot in Osnabrück, wenn Du dort bist  :scratch: ? Und Du wohnst wo?


Sophiagirl

Zitat von: september23 am 14. September 2023, 22:34:44was sagt denn der Kindsvater dazu? Dort dürfte sich der Opa ja aufhalten, wenn er hier ist, oder?


Diese eingeworfenen Sätze, als wenn jeder dabei ist und das wissen müsste, sind nicht hilfreich. Welches Gericht? Und er greift Dich "vor Gericht" an und die Polizei nimmt keine Anzeige auf?

Wenn er "immer" hier ist und "es"- oben steht 2x- hier macht, kannst Du ihn natürlich hier in D anzeigen und er müsste sich auch hier verantworten.


er hat Hausverbot in Osnabrück, wenn Du dort bist  :scratch: ? Und Du wohnst wo?



Moin,

Der Kindsvater selbst ist von dem Verhalten auch genervt, weil es seine Chancen ums Sorgerecht auch nicht gerade steigert. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht liegt alles noch beim Jugendamt.

Er hat auch schon eine Rüge bekommen aber was soll er gegen seinen Vater machen?

Ja, es war vorm Amtsgericht bzw 20 Meter daneben, meine Anwältin hatte noch erst noch ein Stück begleitet und dann ist er mir dennoch hinterher. Das war nach dem Verfahren für oben genanntes sorge- und Aufenthalts- Recht.

Ja, der Kindsvater lebte bis vor 1 Monat in einer Eltern Kind Einrichtung in Osnabrück. Ich musste dort immer von jever aus hin für die 1 Stunde. Und dort hat er mir dann auch schon aufgelauert. Deshalb hatte der Opa dort Hausverbot wenn ich da war. Damit ich es dann zumindest etwas in Ruhe genießen konnte. Nachdem er einmal hoch gestürmt kam und den Umgang stören wollte. Er wurde gerade noch so aufgehalten.  :teuflisch:

Liebe Grüße

september23

Das hier
Zitat von: Sylvergirl am 15. September 2023, 07:25:50Ich habe heute versucht eine Gewaltschutz Anordnung für mich zu bekommen, gegen den Opa vom Kind. Beim Amtsgericht hieß es dass geht nicht weil er in den Niederlanden lebt.
kann mit der Schilderung, dass der Betreffende nach Osnabrück oder wo auch immer in Deutschland kommt und nachweislich Dir nachstellt oder in der Einrichtung rein stürmt, nicht stimmen.

Also, der minderjährige oder nun vielleicht gerade volljährige Vater lebte mit dem Kind in der Mutter/Vater-Kind-Einrichtung in Osnabrück, Du aber nicht. Du besuchst das Kind nur. Jetzt lebt der Vater allein (?) in der Nähe von Jever. Dort besuchst Du ihn aber nicht, denn Du hast nur begleiteten Umgang. Warum auch immer.
Und der Opa kommt immer aus den Niederlanden rüber und immer dann, wenn Du beim Kind bist und lauert Dir auf. Der genervte Vater des Kindes teilt aber seinem Vater offenbar die Zeiten mit, zu denen Du dort bist.

An der Geschichte fehlt was.

Jedenfalls kann man selbstverständlich jemand hier für etwas zur Verantwortung ziehen, so er die Taten hier begeht und sich hier dann auch aufhält. Dass er einen Wohnsitz woanders hat, ist dabei unerheblich.

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 15. September 2023, 08:13:44Also, der minderjährige oder nun vielleicht gerade volljährige Vater lebte mit dem Kind in der Mutter/Vater-Kind-Einrichtung in Osnabrück, Du aber nicht. Du besuchst das Kind nur. Jetzt lebt der Vater allein (?) in der Nähe von Jever. Dort besuchst Du ihn aber nicht, denn Du hast nur begleiteten Umgang. Warum auch immer.
Und der Opa kommt immer aus den Niederlanden rüber und immer dann, wenn Du beim Kind bist und lauert Dir auf. Der genervte Vater des Kindes teilt aber seinem Vater offenbar die Zeiten mit, zu denen Du dort bist.

Jedenfalls kann man selbstverständlich jemand hier für etwas zur Verantwortung ziehen, so er die Taten hier begeht und sich hier dann auch aufhält. Dass er einen Wohnsitz woanders hat, ist dabei unerheblich.

Der Vater ist mittlerweile 19, ja genau er war in der Einrichtung unter anderem, weil ich nach der Geburt schwer an pfeifferischem Drüsenfieber erkrankt war. Ja, genau er ist nun zu mir in die Nähe gezogen, wohne auch in Jever. Also haben wir jetzt ca 3 km die wir auseinander wohnen.

Begleiteter Umgang, weil ich krank war und ja warum weiß nur das Jugendamt, ich werde bedroht vom Kindsopa, beim Kindsvater wurde in der Haarprobe Koks gefunden, aber er darf alles. Versteht meine Anwältin, Hebamme und auch die vom FSD auch nicht.

Der Kindsopa wusste halt auch teilweise von den Zeiten, weil das Jugendamt, dass am Anfang immer noch frei weg mitgeteilt hatte und am Ende wusste er es immer, weil mein Ex immer nur noch für den Umgang in die Einrichtung musste. Weil die neue Sachbearbeiterin meinte, er dürfte nun immer im mit dem Kind dorthin und muss nur noch zu dem Umgang da hin. Das hat die Sache sehr verkompliziert. Da hat meine Anwältin noch was versucht gegen zu unternehmen aber bis das terminiert war, wohnte er schon hier.

Ich habe ihn nun mehr 4-mal angezeigt. Ich weiß auch, dass der Kindsopa in den Niederlanden auf Bewährung derzeit steht, er hatte vor 2 Jahren 2 Jugendliche mit einer Waffe dort bedroht. Mehr Glück als Verstand dachte ich damals auch nur.


 

september23


Sophiagirl


september23

Zitat von: Sylvergirl am 15. September 2023, 17:03:13Bei dem Kindsvater seit letztes Jahr August ca.
dann bedeutet das:
Zitat von: Sylvergirl am 15. September 2023, 17:03:13Weil die neue Sachbearbeiterin meinte, er dürfte nun immer im mit dem Kind dorthin und muss nur noch zu dem Umgang da hin.

dass der Kindsvater mit dem Kind nach aus Jever nach Osnabrück kommt, damit Du ebenfalls aus Jever kommend dort den Umgang mit dem Kind hast?
Und der Opa kommt immer dann auch aus den Niederlanden nach Osnabrück und belästigt Dich?

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 17. September 2023, 13:23:19dass der Kindsvater mit dem Kind nach aus Jever nach Osnabrück kommt, damit Du ebenfalls aus Jever kommend dort den Umgang mit dem Kind hast?
Und der Opa kommt immer dann auch aus den Niederlanden nach Osnabrück und belästigt Dich?

Nein nicht mehr ganz. Er war bis 1.9.2023 in der Einrichtung und wohnt nun in Jever, also bei mir in der Nähe, sprich 3 km weiter. Seit dem 01.09.2023 habe ich gerade gar keinen Umgang bis zum Ende des Monats, weil die Tante vom Jugendamt nicht da ist und die neue Betreuung nicht genehmigen kann.

Der Kindsvater durfte halt den ganzen August in die Niederlande und musste nur noch zu meinen Umgängen dorthin um das alles mit der Wohnung klären zu können und auch dort die Küche einbauen zu können. Jetzt ist der Opa halt öfter hier und will sein nun plötzlich geliebten Enkel so oft sehen. Ich sollte erst abtreiben usw. Habe ich auch alles schriftlich.

Ich habe das bei der Polizei ja auch alles inzwischen abgegeben jede Bedrohung und Beleidigung usw. Alles, was ich noch hatte inklusive der Bedrohungen aus der Schwangerschaft.

Die Anwältin hat sich leider nicht zurückgemeldet.