Neuantrag volljähriges Kind

Begonnen von Kicki, 18. September 2023, 10:52:43

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Kicki

Hallo zusammen,

Das Thema ist für mich sehr schwierig darzustellen da es sehr komplex ist.

Ich bin alleinerziehend, EMR-Rentner und habe bisher immer Unterhaltsvorschuss übers Jugendamt bezogen, da der Kindsvater nicht leistungsfähig ist.
mit Volljährigkeit ist das Jugendamt nicht mehr zuständig und meine Tochter muss nun einen Antrag auf Bürgergeld stellen, da ich vermutlich ebenfalls nicht barunterhalts leistungsfähig bin

Meine Tochter geht seit September auf die FOS und plant, so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung zu ziehen (hier wird ganz sicher eine Härtefallregelung greifen)

Daher hat sie jetzt vor 2 Wochen online einen entsprechenden Kurzantrag auf Bürgergeldleistungen abgeschickt.

Problem 1: das Jobcenter kontaktiert mich seither per Telefon (Festnetz und Handy) , obwohl meine Tochter keine Telefonnummer angegeben hat. Ich beziehe seit 2013 Erwerbsminderungsrente, davor zuletzt bis 2012 ALG II (in einem anderen Landkreis) - ich habe beim JC bereits vor einer Woche schriftlich um Auskunft gebeten, woher meine Telefonnummern kommen bzw mit welcher Rechtsgrundlage man sich diese beschafft hat und Löschung gefordert.

2. Meine Tochter hat eine Einladung zu einem Termin für morgen früh erhalten. Dieser wurde mit Hilfe des der Einladung beigefügten Formulars abgesagt. Begründung: Sie geht zur Schule und hat vormittags Unterricht. Eine Schulbescheinigung wurde beigelegt. In den Zeilen, wo um Überprüfung der Kontaktdaten gebeten wird, haben wir meine Telefonnummern (Festnetz und Handy) durchgestrichen und dazu geschrieben, dass das nicht die Nummern meiner Tochter sind.
entsprechend haben wir natürlich auch nicht angekreuzt, dass wir eine SMS Erinnerung an den Termin möchten.
Heute früh um kurz nach 8 habe ich allerdings so eine SMS auf mein Handy erhalten. (Seither bin ich ein nervliches Wrack...)

3. Meine Tochter hat selbständig einen weiteren Versuch gestartet den Antrag zu stellen und noch einmal online auf abschicken geklickt, so wie es aussieht gibt es also leider 2 Anträge innerhalb von ein paar Tagen. Deshalb hat mich eine zweite Sachbearbeiterin angerufen (nach meiner schriftlichen Beschwerde über den ersten Anruf) auf meine Frage, woher sie meine Telefonnummer hat, konnte sie mir keine befriedigende Antwort geben. Sie stünde auf dem (zweiten) Antrag. Das konnte ich bisher noch nicht überprüfen, meine Tochter sagt, sie hätte keine Telefonnummer angegeben und da sie das beim ersten Mal auch nicht gemacht hat (Ausdruck des ersten online Antrags liegt vor) glaube ich ihr.

Von dieser Sachbearbeiterin kam ebenfalls die Einladung zu einem Vormittagstermin übernächste Woche. Ich habe auch diesen Vordruck wie oben für meine Tochter ausgefüllt und zurück geschickt. Mit dem Hinweis, dass eine Schulbescheinigung seit der letzten Absage vorliegt und meine Tochter immer noch vormittags Unterricht hat.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich kann und will nicht mit dem Jobcenter telefonieren, am liebsten gar keinen Kontakt haben.  Da der fehlende Unterhalt nun aber ein Loch ins Budget reißt, muss meine Tochter sich darum kümmern. Bafög steht ihr keins zu, wobei der Antrag trotzdem gestellt wird/wurde.

4. Ich kann mich noch lebhaft daran erinnern, was es mich vor 13 Jahren an Nerven gekostet hat, meinen Antrag durch zu bringen. Und damals war es noch verhältnismäßig einfach. Worauf muss meine Tochter inzwischen achten?

Da sie zum ausziehen die Unterstützung vom JC braucht kann sie nichts in dieser Richtung unternehmen bis ihr Antrag läuft. Sie wohnt bei mir, dadurch hänge ich da jetzt ja auch wieder drin als Bedarfsgemeinschaft.
Aufgrund meiner Vorerkrankung, die zur Erwerbsminderungsrente geführt hat, bekomme ich Unterstützung durch ambulant betreutes Wohnen. Mich überfordern diese Bürokratischen Dinge über die Maße.  Allein schon deshalb möchte ich keine Anrufe und ich weiß auch von früher, dass ich diese nicht dulden muss. Meine Tochter bekommt ebenfalls Unterstützung über die Jugendhilfe, die Dame ist aber bis Mitte Oktober in Urlaub.

Wie verhalten wir uns denn nun richtig? Macht es Sinn, meine Beschwerde nochmal zu erweitern, da ich der SMS gar nicht zugestimmt habe?

Ich habe im Forum gerade gesehen, dass eine Bedarfsgemeinschaft nicht unbedingt immer eine Bedarfsgemeinschaft ist? Bilden wir überhaupt eine BG wenn sie ausziehen will? Im Prinzip leben wir nebeneinander wie in einer WG. Sie hat sogar ihr eigenes Fach im Kühlschrank und kauft sich ihre Lebensmittel (von meinem Geld) selbst ein...

Ich bekomme Panik, wenn ich nur an den bevorstehenden Antragsprozess denke...

Vielen Dank schon mal fürs Lesen und vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich?

Viele Grüße
kicki

Fettnäpfchen

Kicki

Zitat von: Kicki am 18. September 2023, 10:52:43Meine Tochter geht seit September auf die FOS und plant, so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung zu ziehen (hier wird ganz sicher eine Härtefallregelung greifen)
Nicht unbedingt.
Bis sie 25 ist oder eine abgeschlossene Lehre / Studium hat bist du unterhaltspflichtig. Umgelegt ins SGB 2 System heisst sie darf nicht so ohne weiteres ausziehen.
Ratgeber Umzug
Eine der wenigen Möglichkeiten wäre der Rausschmiss steht aber alles im Ratgeber oben.

Zitat von: Kicki am 18. September 2023, 10:52:43Problem 1:
kannst du, wenn keinerlei Löschung vorgenommen wird
oder das JC nicht reagiert
auch über den Datenschutzbeauftragten erledigen lassen.
Da sind die dann schnell.

Zitat von: Kicki am 18. September 2023, 10:52:43Sie geht zur Schule und hat vormittags Unterricht.
Die hat Vorrang und ihr könnt dem JC eine Liste geben in der die Zeiten stehen wo es für die Tochter möglich wäre den Termin einzuhalten.

Zitat von: Kicki am 18. September 2023, 10:52:43Wie verhalten wir uns denn nun richtig? Macht es Sinn, meine Beschwerde nochmal zu erweitern, da ich der SMS gar nicht zugestimmt habe?
Wenn keine Infos fehlen dann hast du alles gemacht und musst abwarten. Zusatzbeschwerde bringt nur was wenn es so weitergeht und das mit der SMS muss sich ja mit Löschung der Nummern erledigen.

Zitat von: Kicki am 18. September 2023, 10:52:43Ich habe im Forum gerade gesehen, dass eine Bedarfsgemeinschaft nicht unbedingt immer eine Bedarfsgemeinschaft ist? Bilden wir überhaupt eine BG wenn sie ausziehen will? Im Prinzip leben wir nebeneinander wie in einer WG. Sie hat sogar ihr eigenes Fach im Kühlschrank und kauft sich ihre Lebensmittel (von meinem Geld) selbst ein...
Solange sie bei dir wohnt und die Kriterien von ganz oben nicht erfüllt sind seid ihr eine BG.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kicki

Fettnäpfchen vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Bei uns liegt eine andere der wenigen Möglichkeiten unabhängig vom Rausschmiss vor. Daher mein Hinweis auf die "Härtefallregelung" - aber zuerst brauchen wir den Kontakt ins JC. Aber nicht diesen Terror noch bevor der Antrag vollständig eingereicht ist...

Ok, zu Problem 1: dann warte ich noch ein Weilchen ab ob das Telefon nochmal klingelt und ob ich Antwort auf mein Schreiben bekomme. Habe schließlich darum gebeten.

Das mit der Liste und möglichen Terminvorschlägen ist eine gute Idee, das werden wir so machen, wenn es einen festen Stundenplan gibt. Der ist noch nicht fertig.

Das mit der BG macht mir am meisten Bauchschmerzen. Ich war 2012 so froh, nach meinem Umzug auch das Jobcenter hinter mir lassen zu können. Und dann den ganzen Kram machen nur wegen der paar Monate, in denen sie noch keine Wohnung hat... Das ist alles so sinnlose Beschäftigung, da ja auch die Wohngeld Stelle jetzt mit jeder Änderung neu berechnen darf.

Vielen Dank für die Antwort! Das hat mir erstmal weiter geholfen und der Rest wird dann eben Schritt für Schritt erledigt. Ich würde bei Bedarf gerne nochmal hier weiter schreiben

Liebe Grüße
Kicki

Fettnäpfchen

Kicki

Zitat von: Kicki am 18. September 2023, 17:25:49Ich würde bei Bedarf gerne nochmal hier weiter schreiben
Ja klar doch, aber genau hier solange es das selbe Thema ist.
soll ja sogar so sein (Nutzungsbedingung) und hat nur den Vorteil das es nicht untergeht wenn (wie leider viel zu viel) für jede Frage ein neues Thema aufgemacht wird.

Dazu
Zitat von: Kicki am 18. September 2023, 17:25:49dann warte ich noch ein Weilchen ab ob das Telefon nochmal klingelt und ob ich Antwort auf mein Schreiben bekomme. Habe schließlich darum gebeten.
und wegen deiner berechtigten Sorgen und Nöte mit dem JC wirklich wichtige aber leicht zu verstehende
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Bestehe immer darauf alles schriftlich zu bekommen und stelle das Telefonieren wenn möglich umgehend ein da kannst du NICHTS beweisen und in der Akte kann alles mögliche stehen was so gar nicht besprochen wurde und da habe ich schon eine echt üble Eigenerfahrung gemacht denn der dann zuständige Richter hat geglaubt was in der Akte stand obwohl ich sogar beweisen konnte das das gelogen war.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wolverine36

 :flag: Das ist bei mir auch so Sohn ist 21 und ich bekomme was zu von der Arge allso sind wir da er noch unter 25 ist eine BG.Und ich muss die WBA für uns 2 immer ausfüllen ist doch nicht schlimm so ein Antrag.
Solange keine 25 auch keine eigene Wohnung.Oder anders kein eigener Haushalt.Da er aber jetzt auch wieder Schule macht bekommt er wieder Kindergeld und seine Halbwaisenrente.Er wird wohl wenig oder nichts mehr dann bekommen von der Arge der Bescheid darüber ist aber noch nicht da.Ich habe keine probleme damit die Anträge auszufüllen mag das zwar auch nicht gerne aber was sein muss muss sein. :lachen: Der Kopf wird da einen nicht abgerissen.Man kann sich auch selber verrückt machen.

Sheherazade

Ich hoffe mal, dass die TE daran gedacht hat, den Antrag auf Kindergeld zustellen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Bekommst du Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII? Kindergeld für die Tochter?
Falls nicht: wie hoch sind deine EM-Rente, die Ausbildungsvergütung deiner Tochter und eure Miete?
Ich frage um beurteilen zu können, ob überhaupt und für wen Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Ansonsten kann man deine Fragen kaum beantworten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.