Überbrückungsgeld bei Arbeitsaufnahme

Begonnen von Oberpfälzer, 23. September 2023, 17:29:34

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Oberpfälzer

Ich habe 2015 ein Darlehen zur Arbeitsaufnaheme erhalten. Das war eine Maßnahme nach Paragraph 16i
Es waren mehrere Teilnehmer die am selben Tag angefangen haben. Jeder von uns müsste das Darlehen eigentlich zurückzahlen. Es mussten aber nur die Hälfte der Teilnehmer zurückzahlen. Grund: Die Bankverbindung!!!
Nach einem Monat wurde der erste Lohn überwiesen. Der wird als Festlohn immer einen Tag vor dem ersten über Wiesen. Bei mir war er am 31ten drauf da die Commerzbank am selben Tag gut schreibt. Bei den anderen hat die Bank einen Tag mit dem Geld gearbeitet und erst am Ersten gut geschrieben. Ich sollte jetzt das Darlehen zurückzahlen da ich im Darlehensmonat Geldeingang hätte. Die Hälfte der Kollegen mit Gutschrift zum Ersten mussten nichts zurück zahlen. Ich habe darauf hin dem Jobcenter mitgeteilt das ich die Foderung nicht begleichen werde da bei dieser Praxis der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist. Und bei Aufrechterhaltung der Foderung werde ich den Klageweg beschreiten. Daraufhin habe ich 8 Jahre nichts mehr gehört. Diese Woche kommt ein Schreiben vom Inkassodienst des Jobcenters das ich die Foderung von 2015 begleichen soll.
Nun meine Frage: Gibt es für dieses Problem schon Urteile? Ich war ja nicht der einzige dem das passierte. Und in 8 Jahren kann sich einiges tun. Und wie ist eigentlich die Verjährungsfrist in diesem Fall?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für alle Antworten.

Guten Morgen,

das heißt also, du hast einen Aufhebungs - und Erstattungsbescheid erhalten?

Grundsätzlich ist die Rückforderung korrekt, wenn dir der Arbeitslohn noch im gleichen Monat zugeflossen ist.
Ärgerlich, aber rein rechtlich absolut richtig.

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html
Der Absatz 2 ist für deine Frage maßgeblich!
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic