Busticket für Schüler

Begonnen von TG, 29. September 2023, 07:25:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

TG

Hallo,
eine 6köpfige Familie mit 4 Kindern ist ab 01.10 aus dem Bezug von Bürgergeld gefallen. Der Lebensunterhalt wird über Arbeitseinkommen, Wohngeld, KiZ und Kindergeld bestritten. Es gibt folgende Fragen:
Gibt es für das älteste Kind irgendwo die Möglichkeit für Kostenübernahme des Schülertickets?

Muß die Fam. jetzt TV Gebühren selber zahlen?

Die Partner sind nicht vh. Sie haben 3 gemeinsame Kinder. Müssen diese Kinder jetzt beim Vater fam. versichert werden?

Können die Mutter mit dem ältesten Kind weiter über das JC versichert werden?


Sheherazade

Zitat von: TG am 29. September 2023, 07:25:24Gibt es für das älteste Kind irgendwo die Möglichkeit für Kostenübernahme des Schülertickets?

Mal beim Landkreis fragen, Schülerbeförderungskosten sind deren Angelegenheit.

ZitatMuß die Fam. jetzt TV Gebühren selber zahlen?



Ja, die Rundfunkgebühren müssen jetzt entrichtet werden.

ZitatDie Partner sind nicht vh. Sie haben 3 gemeinsame Kinder. Müssen diese Kinder jetzt beim Vater fam. versichert werden?

Ja.

ZitatKönnen die Mutter mit dem ältesten Kind weiter über das JC versichert werden?

Eigentlich nicht, die Krankenversicherung für die Mutter und das Kind muss jetzt selbst bezahlt werden in Form einer freiwilligen Krankenversicherung. Ggf. ergibt sich mit diesen Zahlungen aber wieder ein Anspruch auf Bürgergeld.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Zitat von: Sheherazade am 29. September 2023, 09:14:42Eigentlich nicht, die Krankenversicherung für die Mutter und das Kind muss jetzt selbst bezahlt werden in Form einer freiwilligen Krankenversicherung. Ggf. ergibt sich mit diesen Zahlungen aber wieder ein Anspruch auf Bürgergeld.

Bedeutet das, die Mutter muß zuerst einen Antrag bei der KK stellen und dann mit diesem Kostenbescheid einen Antrag beim JC stellen oder kann sie gleich die Kostenübernahme beantragen. Das JC weiß ja, dass sie diese nicht bezahlen kann, da sie auf 0,00 € gerechnet wurde, ohne KK.

Da das dann ja wieder Bürgergeld Leistungen sind, würde sie dann auch wieder Befreiung der Rundfunkgebühr bekommen + Schülerticket?


Sheherazade

Zitat von: TG am 29. September 2023, 15:47:24Bedeutet das, die Mutter muß zuerst einen Antrag bei der KK stellen und dann mit diesem Kostenbescheid einen Antrag beim JC stellen oder kann sie gleich die Kostenübernahme beantragen.

Gute Frage. Keine Ahnung. Es gibt einen Aufhebungsbescheid zum 01.10.2023? Dem sollte man widersprechen, wenn Arbeitseinkommen, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag nicht reicht um den Bedarf der Familie inklusive Krankenversicherung zu decken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Danke, wir werden Widerspruch einlegen. Der Aufhebungsbescheid ist zum 30.09, mit Hinweis, selber die KV zu bezahlen. Das geht nicht, weil dadurch wieder hilfebedürftig.

DerGreif

Wenn das Jobcenter wegen vorrangiger Leistungen abgelehnt hat, gibt es doch sicher einen Berechnungsbogen.
Da mal nachschauen, von wieviel übersteigendem Einkommen ausgegangen wird.
Ist der Bwtrag höher als der Grunbetrag für Krankenkasse ~200,00 Euro? Dann wurde die KK schon in der Überlegung berücksichtigt.

TG

Ja, den Berechnungsbogen gibt es, aber nicht genau verstanden. Ich werden das nochmal kontrollieren.
Danke für den Tipp.