Welches Forumula für Aufstocken?

Begonnen von Eljay, 30. September 2023, 16:07:50

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Eljay

Hi.

Ich hatte von 01.10.2022-01.04.2023 Bürgergeld beantragt, weil ich in der Zeit als Freiberufler keine Aufträge hatte.
Da ich von 01.09.2023 - 01-03.2024 verminderte Einnnahmen habe, wollte ich den Antrag für Aufstocken ausfüllen, aber ich finde online in meinem Konto keins was passt.

Welches Formular muss ich ausfüllen, und kann man eine Weiterbewilligung beantragen? Als ich auf den WBA Antrag zugreifen wollte, kam diese Fehlermeldung:
"Fehlende Berechtigung
Für diese Bedarfsgemeinschaft kann der Antrag nicht gestartet werden. Bitte kontaktieren Sie Ihr Jobcenter telefonisch oder per Email."

Danke

Fettnäpfchen

Eljay

Also online beantragen?
Damit kenne ich mich nicht aus.
Warum machst du es nicht postalisch schriftlich mit einem WBA oder in den Hausbriefkasten dann muss das JC ja reagieren.

Zitat von: Eljay am 30. September 2023, 16:07:50Da ich von 01.09.2023 - 01-03.2023 verminderte Einnnahmen habe, wollte ich den Antrag für Aufstocken ausfüllen, aber ich finde online in meinem Konto keins was passt.
bis 010324 oder ?
und wenn du nicht im Bezug bist (so liest es sich) geht ja, je nach JC, nur ein Neuantrag o. WBA
und da wird dann dein Aufstockerbetrag ausgerechnet.
Also das gleich Prozedere wie > 01.10.2022-01.04.2023 Bürgergeld beantragt<

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eljay

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2023, 16:25:19Eljay

Also online beantragen?
Ja, das habe ich auch letztes mal gemacht, also alles online. Ich musste nur einmal zum JC hin, und meinen Perso zeigen. Ich finde das viel praktischer..

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2023, 16:25:19bis 010324 oder ?
und wenn du nicht im Bezug bist (so liest es sich) geht ja, je nach JC, nur ein Neuantrag o. WBA
und da wird dann dein Aufstockerbetrag ausgerechnet.
Also das gleich Prozedere wie > 01.10.2022-01.04.2023 Bürgergeld beantragt<


Ok, danke. Ich habe das mit 2024 korrigiert. WBA geht ja nicht, da die Fehlermeldung kommt(siehe oben). Bei Neuantrag muss man einer der vier Antworten bei Absehbares Ende der Arbeitslosigkeit ankreuzen. Da ich nicht arbeitslos bin, weiß ich nicht was man ankreuzen muss oder bin ich im falschen Formula?

Fettnäpfchen

Eljay

Zitat von: Eljay am 30. September 2023, 16:41:37Ja, das habe ich auch letztes mal gemacht, also alles online. Ich musste nur einmal zum JC hin, und meinen Perso zeigen. Ich finde das viel praktischer..
Dann warte mal bis sich einer meldet der das auch online macht, denn:
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2023, 16:25:19Also online beantragen?
Damit kenne ich mich nicht aus.
Praktisch ist für mich anders wenn es nicht klappt.

MfG FN
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