Zeitraum Anrechnung Kinder-Bauland-Bonus bei Lastenzuschuss

Begonnen von Erker404, 01. Oktober 2023, 07:29:21

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Erker404

Hallo Foristen,

wir haben aufgrund eines Hauskaufs den Kinder-Bauland-Bonus in Thüringen beantragt und erhalten.
Auszahlung der 5.000€ erfolgte im Dezember 2022.

Dies wurde beim Lastenzuschuss angerechnet und Wohngeld ist dadurch reduziert. Soweit ok.

Meine Frage wäre wie lang dieser Bonus angerechnet wird? 12 Monate? 6 Monate?

Leider habe ich von der Behörde bisher keine Antwort erhalten, die sind aktuell massiv überlastet aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen.

Vielleicht weiß hier jemand die Regelungen dazu ?

Vielen dank!

Sheherazade

Solche einmaligen Einkommen werden in der Regel beim Wohngeld für 1 Jahr (= Zeitraum der Bewilligung) angerechnet. Sollte aber auch aus der Berechnung ersichtlich sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Erker404

Zitat von: Sheherazade am 01. Oktober 2023, 09:05:34Solche einmaligen Einkommen werden in der Regel beim Wohngeld für 1 Jahr (= Zeitraum der Bewilligung) angerechnet. Sollte aber auch aus der Berechnung ersichtlich sein.

Das habe ich schon gesucht, aber es ist nichts aufgeführt. Ich sehe in den Berechnungen zwar die 5000 als Leistungen Dritter aber die Bewilligung geht bis 03.24. Die Auszahlung fand aber Dez 22 statt, d.h. Dez 23 müsste es eine Neuberechnung geben.

Sheherazade

Bewilligungsbescheid von wann bis 03/2024? Habt ihr im Dezember 2022 auch schon Wohngeld bezogen? Gibt es da keine genaue Berechnung wie das Einkommen angerechnet wurde?

An sich ist eine Neuberechnung im Dezember 23 nicht erforderlich, wenn der Wohngeldbescheid mit den 5000€ bis 03/2024 geht. Es wird immer das Jahreseinkommen zugrunde gelegt und durch 12 Monate geteilt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Erker404

Ach Moment, du hast Recht. Die Anrechnung erfolgte erst 03/23. Bis dahin lief die alte Bewilligung.
Das hab ich gar nicht bedacht.

Die 5000 sind erst 23 aufgeführt, nicht 22.

Danke für den Denkanstoß!

Kurze Zusatzfrage. Wenn die Tilgung / Zinsen der Hausrate höher werden ( 6 Monate ohne Tilgung ), wird dann neu berechnet bzw. angepasst? Wir zahlen ab November 23 etwas mehr, bisher nur die Zinsen.

Sheherazade

Zitat von: Erker404 am 01. Oktober 2023, 11:09:19Kurze Zusatzfrage. Wenn die Tilgung / Zinsen der Hausrate höher werden ( 6 Monate ohne Tilgung ), wird dann neu berechnet bzw. angepasst? Wir zahlen ab November 23 etwas mehr, bisher nur die Zinsen.

Kommt darauf an, wieviel genau "etwas mehr" ist. In deinem Lastenzuschussbescheid sollte unten drunter stehen, ab welcher prozentualen Änderung (Erhöhung oder Minderung) eine Neuberechnung statt findet. Ist die Änderung zu niedrig, wird es erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum berücksichtigt.
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Erker404

Kleines Update.

Neuer Bescheid ist mittlerweile eingegangen. WG wurde erhöht. Allerdings verstehe ich nicht ganz warum das Geld vom Bauland Bonus immernoch aufgeführt wird. Der Bescheid geht ( Neuberechung wegen Ratenerhöhung ) vom 01.12.2023 - 30.11.2024.

Die 5000€ Bonus wurden am 08.12.2022 ausgezahlt. Taucht es deswegen noch auf?

D.h. es müsste ja rückwirkend wieder neu berechnet werden da das WG jetzt auf Grundlage der Belastung abzüglich der 5000€ berechnet wurde.

12 Monate sind ja längst um und auch wenn der Bescheid richtigerweise den Bonus enthält, es ist ja nun weit über 12 Monate her.

Soll man da Widerspruch einlegen? Dachte ich schreibe erstmal nen Brief mit der Bitte um Prüfung. Was macht da Sinn ?

Danke und Grüße

Sheherazade

Ich würde einen fristgerechten Widerspruch schreiben mit der Begründung, dass es sich bei dem Kinderbaulandbonus nachweislich um eine Einmalzahlung im Dezember 2022 handelte, die folgerichtig im Wohngeldbescheid 2023 beim Jahreseinkommen berücksichtigt wurde, aber nicht mehr im Bescheid 2024 berücksichtigt werden darf.

Es gibt bestimmt eine Rechtsgrundlage im WoGG, weiß ich gerade aber nicht und die Begründung sollte auch so reichen.
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Erker404

Danke für die Antwort.

Hab grad den Widerspruch fertig gemacht. Geht heute raus.

Danke!

Sheherazade

Eine Nachfrage, weil ich es überlesen habe: Wann ist der neue Bescheid bei dir eingegangen?
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