Teilzeitjob Elternzeit und Bürgergeld beantragen?

Begonnen von hilfe123, 05. Oktober 2023, 02:29:45

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hilfe123

Sehr geehrtes Forum,

ich bin echt am verzweifeln und suche jemand der mir mit Rat zur Seite steht für meine Situation:

ich arbeite aktuell Teilzeit seit 2 Monaten für 600€ netto pro Monat und meine Frau ist schwanger. Wir sind verheiratet und möchten in eine eigene Wohnung ziehen (erste Wohnung & ich bin über 25 Jahre alt). Nun möchte ich Bürgergeld beantragen für uns sowie Übernahme der Wohnkosten. Was mache ich am besten, damit mir nach der Geburt so viel Geld wie möglich zu steht? Ich möchte in Elternzeit gehen, um Zeit für meinen Sohn zu haben. Nun habe ich gehört, dass wenn man vorher Erwerbstätig war, sich das nicht anrechenbare Elterngeld um die Summe des letztes Gehaltes erhöht.

Wie gehe ich am besten vor ?
Wann soll ich Bürgergeld beantragen?
Wann Übernahme der Wohnkosten beantragen ?
Kann ich überhaupt das alles beantragen wenn ich Teilzeit arbeite ?
Steht mir noch etwas zu ?

Ich kenne mich überhaupt nicht aus und wohne aktuell bei meinen Eltern noch, aber wollen in eine eigene Wohnung.

Situation aktuell zusammengefasst:
-keine eigene Wohnung (bei Eltern)
-600€ netto Teilzeit
-Verheiratet
-Frau Schwanger und nicht erwerbstätig (30. SSW)

Vielen lieben Dank im Vorraus.

PS. wenn ich hier falsch bin bitte löschen oder verschieben.

september23

Zitat von: hilfe123 am 05. Oktober 2023, 02:29:45Sehr geehrtes Forum,

ich bin echt am verzweifeln und suche jemand der mir mit Rat zur Seite steht für meine Situation:

ich arbeite aktuell Teilzeit seit 2 Monaten für 600€ netto pro Monat und meine Frau ist schwanger. Wir sind verheiratet und möchten in eine eigene Wohnung ziehen (erste Wohnung & ich bin über 25 Jahre alt). Nun möchte ich Bürgergeld beantragen für uns sowie Übernahme der Wohnkosten. Was mache ich am besten, damit mir nach der Geburt so viel Geld wie möglich zu steht? Ich möchte in Elternzeit gehen, um Zeit für meinen Sohn zu haben. Nun habe ich gehört, dass wenn man vorher Erwerbstätig war, sich das nicht anrechenbare Elterngeld um die Summe des letztes Gehaltes erhöht.
Bei Teilzeit, die bei 600 Euro keine 20 Stunden umfasst, dürfte das Elterngeld in der Höhe ausgezahlt werden.
Siehe
Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.

Zu erwähnen ist, dass Du auch bei Teilzeit 20 Stunden, nur als Beispiel, genug Zeit für Deinen Sohn haben wirst. Die Rundumversorgung, die ein Säugling benötigt, macht ja vermutlich Deine Frau oder will sie arbeiten in der Zeit?
Es mag Gründe geben, warum das nicht geht, dass Du mehr arbeitest. Dann ist das so und dafür ist die Hilfe da. Aber grundsätzlich sorgt man schon selbst für sich und sein Kind, so man es kann.

Zitat von: hilfe123 am 05. Oktober 2023, 02:29:45Wie gehe ich am besten vor ?
Wann soll ich Bürgergeld beantragen?
sobald Du das Geld benötigst. Theoretisch könntest Du als künftiger Familienvater natürlich auch schauen, ob Du nicht eine Ausbildung machst oder mehr Stunden arbeitest, um das Familieeinkommen zu verbessern

Zitat von: hilfe123 am 05. Oktober 2023, 02:29:45Wann Übernahme der Wohnkosten beantragen ?
ist bei Bürgergeld und wenn ihr eine eigene Wohnung habt, mit dabei
Zitat von: hilfe123 am 05. Oktober 2023, 02:29:45Kann ich überhaupt das alles beantragen wenn ich Teilzeit arbeite ?
kannst Du, aber man wird Dich nicht weiter Teilzeit arbeiten und Hilfsgelder beziehen lassen, wenn Du durchaus mehr arbeiten könntest, einen Job bekommen würdest
Zitat von: hilfe123 am 05. Oktober 2023, 02:29:45Steht mir noch etwas zu ?
solange ihr nur von Deiner Teilzeit lebt, Bürgergeld, Miete, eure Krankenkasse wird bezahlt und ihr könnt für die erste eigene Wohnung eine Erstausstattung erhalten. Auch das, was Deine Frau benötigt, neue Kleider wegen Schwangerschaft usw.

Zitat von: hilfe123 am 05. Oktober 2023, 02:29:45Ich kenne mich überhaupt nicht aus und wohne aktuell bei meinen Eltern noch, aber wollen in eine eigene Wohnung.
Arbeit aufnehmen, um die Miete und Co selbst zu zahlen ist keine Option?

Zitat von: hilfe123 am 05. Oktober 2023, 02:29:45Situation aktuell zusammengefasst:
-keine eigene Wohnung (bei Eltern)
-600€ netto Teilzeit
-Verheiratet
-Frau Schwanger und nicht erwerbstätig (30. SSW)
wieso bist Du am verzweifeln?

Birgit63

Es kann sich nur einer auf Elternzeit berufen. Der andere Elternteil muss arbeiten. Es ist schön, wenn man viel Zeit mit seinem Kind verbringen möchte. Aber das muss man sich aus eigenen finanziellen Mitteln leisten können. Einer von euch muss arbeiten gehen. Oder ihr geht beide erstmal in Teilzeit arbeiten und teilt euch so die Kinderbetreuung.